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--- Bike-Import USA - Fragen und Antwort Thread (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=1928)
Hi ksmesas,
endlich meldet sich mal einer derjenigen, die ihr Mopped importi2ert haben
Vielen Dank für diesen ausführlichen "Praxisbericht"!!! Das hilft
Scheint ja noch lukrativer als gedacht, da Überführung und Umrüstung auf EU scheinbar noch etwas günstiger als angenommen.
Klar, die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt quasi, dass das Ding nicht gestohlen ist, und wird zusammen mit dem Titel (amerikanischer "Fahrzeugbrief") für die deutsche Zulassung benötigt.
Die EInfuhrumsatzsteuer wird wahrscheinlich nach Zollaufschlag (6% von Summe aus Kauf- UND Transportpreis) berrechnet, wie sonst auch üblich. Manchmal hab ich es auch bei Motorradteilen erlebt, dass der Transport nicht komplett, sondern nur z.B: zur Hälfte versteuert wird... .
Gruß Mike
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."
Hallo.
Ich würde mal hier http://www.houseofharley.com/ nachfragen. Die haben schon einige Maschinen exporti2ert und haben somit Erfahrung, auch mit den europäischen Bestimmungen. Außerdem sind die da sehr hilfsbereit. Ist aber in Wisconsin.
MfG,
Coilla
Endlich mal einer, der hier "Butter bei de' Fische tut"!
ksmesas, guer Mann!
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Aber ich tu bald auch "Butter bei die Fische".
Mein EU-Import aus England (NRS) ist in die Wege geleitet und ich hoffe Euch bald Näheres (und hoffentlich Erfolgreiches) darüber berichten zu können!
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unfall harley
was sucht ihr denn für bikes, könnte beim nächsten transport was für euch mitbringen grüsse ingo
sundsbikes.oyla10.de
Hallo Leute,
ich werde mir aller Voraussicht nach, nchstes Jahr eine Rocker-C aus den USA "holen".
Nach meinen Infos luft die ganze Sache so ab:
Mein Schwager (Wohnsitz in USA) kauft fr mich das Bike - lsst es mind. 6 Monate angemeldet in seinem Besitz und fhrt es dann als Umzugsgut (weil gebraucht) aus.
Dadurch brauche ich keinen Zoll (10 %) und keine Einfuhr-/Mehrwertsteuer (19 %) bezahlen!
Und fertig ist die Sache. Natrlich kommen dann noch Umbauten fr die Zulassung in Deutschland dazu. Aber ich glaube, dass hlt sich in Grenzen.
Gru§
da smidi
Zitat von smidi
Mein Schwager (Wohnsitz in USA) kauft fýr mich das Bike - lýsst es mind. 6 Monate angemeldet in seinem Besitz und fýhrt es dann als Umzugsgut (weil gebraucht) aus.
Dadurch brauche ich keinen Zoll (10 %) und keine Einfuhr-/Mehrwertsteuer (19 %) bezahlen!
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Zitat von George
[quote]Zitat von smidi
Bei der Einfuhr aus dem EU-Ausland muss das Bike nämlich über 6000 km auf der Uhr haben.
Ich denke, bei US Import wird das wohl ähnlich sein, oder nicht?
Dein Schwager hat dann auf jeden Fall richtig was von!
![]()
Ich wiederhole mich gerne noch mal und weise auf die Infostelle des Zolls hin. Schick denen einfach eine mail, die antworten prompt und werden deine Fragen auch sehr gut beantworten!
info@zoll-infocenter.de
Vielleicht findest du auch so schon was unter ihrer HP
http://www.zoll.de/infocenter/index.html
Wie gesagt, sicher bin ich mir bei meinen Angaben nur, wenn es um die Einfuhr eines Fahrzeugs aus dem EU Ausland geht. Wenn dein Schwager so 'ne Karre mitbringt und sie dir hier erst "verkauft", mag das vielleicht auch richtig zu sein. Deswegen lieber noch mal schlau machen...
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zum zitierten Beitrag Zitat von George
Ich wiederhole mich gerne noch mal und weise auf die Infostelle des Zolls hin. Schick denen einfach eine mail, die antworten prompt und werden deine Fragen auch sehr gut beantworten!
info@zoll-infocenter.de
Vielleicht findest du auch so schon was unter ihrer HP
http://www.zoll.de/infocenter/index.html
Wie gesagt, sicher bin ich mir bei meinen Angaben nur, wenn es um die Einfuhr eines Fahrzeugs aus dem EU Ausland geht. Wenn dein Schwager so 'ne Karre mitbringt und sie dir hier erst "verkauft", mag das vielleicht auch richtig zu sein. Deswegen lieber noch mal schlau machen...
Ich weiß, ich weiß, und ich hab diese seltsamen Gesetze nicht gemacht, aber bei Einfuhr aus der EU gilt das halt so, ich zitiere:
Neue Fahrzeuge
Fahrzeuge im Sinne des UStG sind zur Personen- und Güterbeförderung bestimmte Wasser-, Luft- und motorbetriebene Landfahrzeuge. Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Pkw, Lkw, Motorräder, Motorroller, Mopeds und motorbetriebene Wohnwagen und Caravans. Zu beachten ist hierbei, dass die verkehrsrechtliche Zulassung nicht erforderlich ist.
Neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind (§ 1b Abs. 1 und 2 UStG)
* motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt; diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Nicht zu den Landfahrzeugen gehören beispielsweise Wohnwagen, Packwagen und andere Anhänger ohne eigenen Motor, die nur von Kraftfahrzeugen mitgeführt werden können. Ebenfalls nicht zu den Landfahrzeugen gehören selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart oder besonderen Einrichtungen (fest mit dem Fahrzeug verbunden) nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind.
Nachzulesen hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/f0_erwerb_eg/a0_fahrzeug/index.html
Mich interessiert das, weil ich gerade eine NRS in England kaufe, die weniger als 6000km auf der Uhr hat. Da freut sich mein Kumpel (der sie für mich auf seinen Namen kauft), dass er die restlichen Meilen beisteuern soll (ca. 400 km). Ich will aber keinen Fehler machen, denn sonst erwartet mich hier noch ein Zuschalg von 19%, ohne mich!
Aber wie gesagt, ob das bei dir anders ist wegen Umzugsgut und so, kann ja sein...
Bei mir ist es wie oben beschrieben.
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Ich bin der Meinung, dass es sich nur lohnt gebrauchte Mopeds in den USA zu kaufen um sie hierher zu importi2eren. Bei den Neuen hält sich der "Gewinn" in Grenzen. Wenn die Maschinen Ausstattungsbereinigt sind, umgerüstet sind und Zoll und Steuer drauf sind lohnt es sich wohl nimmer so ganz.
Und wie verhält es sich mit der GARANTIE?
Chrysler Deutschland z.B. gibt keine Garantie für selbst aus den USA importi2erte Wagen. Ausnahme US-Soldaten.
__________________ RHOI-NEGGA RULEZ!
zum zitierten Beitrag Zitat von George
Aber ich tu bald auch "Butter bei die Fische".
Mein EU-Import aus England (NRS) ist in die Wege geleitet und ich hoffe Euch bald Näheres (und hoffentlich Erfolgreiches) darüber berichten zu können!
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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden
Zitat von Adi
Haste auch bedacht, dass in England Linksverkehr herrscht ?
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Servus,
also mein Schwager hat sich nochmals beim Zoll erkundigt, und es ist so, wie ich geschrieben habe.
Das Bike muss mind. 6 Monate in den USA angemeldet sein (wobei Mann 12 Monate ununterbrochen in den USA gemeldet sein muss), und darf nach Einfuhr mind. 12 Monate nicht verkauft werden.
Von Kilometer keine Rede!
George, in Deinem Zitat steht ja schn genug: "... diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen."
D.h. somit ist meine dann auch nicht mehr NEU!
Wenn das so ist, dann brauchste keine Zollgebhren und kein Einfuhr-Umsatzsteuer bezahlen und somit rechnet sich das dann schon besser - oder?
Bin ja mal gespannt, was daraus wird?!?