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Geschrieben von HeikoJ am 02.05.2025 um 14:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von DaveHD1602
der höchste Geräuschpegel ist ja bei einer im Fahrzeugschein festgelegten bestimmten Drehzahl

@DaveHD1602 
DAS ist das Standgeräusch und nicht das Fahrgeräusch, das Standgeräusch hat rechtlich keinerlei Bewandnis, ausser das es bei der "Strassenmessung" als Referenz herangezogen wird ob eventuell eine Manipulation vorliegt.
In deinem Fall geht es aber um die FAHRGERÄUSCH Messung ...

Und da es hier auch darum geht allegemeines Wissen zu vermitteln:

6.3.3. Verbot von Abschalteinrichtungen
Der NORESS-Hersteller darf keine Vorrichtung oder kein Verfahren absichtlich verändern, anpassen oder allein zu dem Zweck einführen, die Anforderungen dieser Regelung an die Geräuschemissionen zu erfüllen, die bzw. das beim üblichen Betrieb auf der Straße nicht zum Einsatz kommt.

Das bedeutet das keine Eingriffe in die Motorsteuerung erlaubt sind, die gesteuerten Klappen werden seitens der Hersteller als unabdingbar für den störungsfreien Betrieb des Fahrzeuges in Verbindung mit dem ESD "verkauft". Die Klappen dienen im Genehmigungsverfahren laut Hersteller keinesfalls dazu um die Geräuschemissionen vorschriftenkonform zu regeln.  

Ich bin hier raus ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von bestes-ht am 02.05.2025 um 14:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von FRN1985

Viele verstehen hier wohl auch nicht, dass Eintragungen in Hessen völlig anders ablaufen, als im Rest des Landes. 
Gezittert habe ich da auch schon oft...

Es gibt in Hessen Städte/Kreise wo die Zulassungsstelle Fahrzeugpapiere nach wie vor neu ausstellen dürfen.

Frankfurt zum Beispiel oder der Hochtaunuskreis.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von FRN1985 am 02.05.2025 um 16:20:

Die haben eine eigene Behörde im Amt.

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Greetz
Franky


Geschrieben von bestes-ht am 02.05.2025 um 16:41:

Im Hochtaunuskreis hat das bei mir der Amtsleiter der Zulassungsstelle gemacht bzw. er musste sein ok dazu geben.

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Franz-REMCM am 02.05.2025 um 20:02:

Ich wünsche der Bündelungsbehörde in Fulda/Hessen in DIESEM Fall alles Gute und viel Glück!

Gruß, Franz


Geschrieben von Andreas K. am 03.05.2025 um 04:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von DaveHD1602
definitiv nein: nicht mit DAUERHAFT geöffnete Klappe!

@DaveHD1602 
... die in der Betriebsart mit den höchsten Geräuschpegeln entstehen ...

Dazu muss die elektronische Steuerung ausser Betrieb gesetzt werden um sicherzustellen das die Klappen geöffnet sind. Ob jetzt das jetzt "dauerhaft" genannt wird oder "während der Messung" ist ziemlich egel.  

Aber ich hatte auch nur 30 Jahre beruflich mit ECE Verordnungen zu tun, da hast du sicherlich die bessere Expertise.

Habe die EU weite Regelung eigentlich auch so verstanden, dass das lautest mögliche Geräusch als Referenz genommen wird, was praktisch das Aus für Klappenauspuffe bedeutet.