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Ist es nun ein US-Import oder ein HDI-Modell?
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Der Umstand dass mir nicht einmal ein Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt wurde und entgegen der Vorgaben nicht dreimal, sondern nur einmal gemessen wurde (und das ohne drehzahlmessgerät) fühlt sich alles in allem eben nicht richtig an.
zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Ist es nun ein US-Import oder ein HDI-Modell?
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"A Harley-Child until I die..."
Ja, dass meinte ich!
Dann sind diese (jetzt angebauten) Endtöpfe auf jeden Fall nicht legal.
Somit würdest du die OEM-Endtöpfe 65395-89B (Front) und 65382-89C (Rear) benötigen.
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
zum zitierten Beitrag Zitat von chillyred
zum zitierten Beitrag Zitat von HarleyChild
Weiß jemand, ob es was bringt gegen die Maßnahme des Abschleppens vorzugehen, wenn so viele Dinge bei der Kontrolle schief gelaufen sind?
Hier zB. Nur eine Messung durchgeführt und nicht drei, nicht zuvor die Umgebung gemessen, den Betroffenen selbst am Gashahn drehen lassen und keinen Drehzahlmesser dabei gehabt...
Natürlich kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Aber erst wenn von Seiten der Behörde ein Bescheid gegen Dich erfolgt ist. Dann hast Du 14 Tage Zeit für den Einspruch. Dann wird es aber so sein, das Du die Beweislast hast, das Dein Töff legal unterwegs ist. Also wirst Du einen Sachverständigen brauchen. Das kostet.
Jetzt ist der Hobel erstmal weg und Du kommst da nicht dran. Wenn Du Glück hast bekommst Du eine Einladung vom Dibbelinsch und kannst bei der Überprüfung dabei sein.
Bei der ARAG kannst Dich Rückwirgend versichern, falls Du dann doch einen Anwalt möchtest/brauchst.
Ich würde erstmal abwarten was von den Behörden kommt und schauen was es Kostet.
Ist das mit der Arag Rechtsschutz rückwirkend gesichert?
Ich habe auch so einen Gedanken gehabt. Ich wusste aber nicht wie das geht und welche Versicherung das macht.
Ich habe kein Sicherstellungsprotokoll erhalten.
ich denke die Maschine wird zu laut sein und dass ich kein Gegengutachten erstellen kann dass das widerlegt. Ich will viel mehr Widerspruch dagegen einlegen weil sie vor Ort nicht korrekt gemessen haben und es im Zweifel unverhältnismäßig ist die ganze Maschine abzuschleppen und es nicht nötig gewesen wäre sie haben auch keinen drehzahlmessgerät dabei gehabt womit sie es hätten vor Ort messen können dann wäre das gar nicht nötig gewesen das abzuschleppen
Gegen die Polizei kannst du vielleicht vorgehen, wenn der Prüfer die die Konformität des Auspuffs nachweist. Und selbst dann wird es schwierig ohne Zeugen, ohne Protokoll und alleine.
Ich befürchte aber, der Prüfer wird schnell rausfinden, dass keine Kennzeichnung auf den Töpfen ist, die sie als Original ausweisen. Wenn die dann noch lauter sind, als sie sein dürfen, wird's doppelt teuer.
Das ist immer die Kacke, wenn die Kisten sichergestellt werden. Mit bisschen Glück und richtiger Laune auf beiden Seiten kommt man ab und zu noch mit Mängelkarte davon und muss danach umbauen und vorführen. Aber mittlerweile ist da ja ein regelrechter Kontrollsport geworden, der natürlich auch die damit verbundene Schattenwirtschaft bedient (Abschlepper, Sicherstellungsplatz, Prüfer, etc...).
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Ich habe mal dazu eine Frage.
Bei meiner 94er Heritage ist ein KessTech 03/E01-0477 eingetragen, aber montiert zur Zeit ein KessTech Supertrapp e5 0018 montiert, für den ich auch das EG-Betriebserlaubnis Kärtchen habe und 101 dB eingetragen sind.
Könnte ich trotzdem bei einer Kontrolle Probleme bekommen?
Moin,
bei meinen Eintragungen zur wahlweisen Nutzung von Komponenten begann der Eintrag stets mit „auch genehmigt“. Fehlt diese Anmerkung, ist meiner Auffassung nach der im Schein niedergeschriebene Eintrag bindend.
Im nachgefragten Fall eben die KessTech 03/E01-0477
BlackStar
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alles Werbung
Dachte weil ich für die e5 0018 ein EG-Betriebserlaubnis habe und die daher nicht eintragen lassen muss, kann ich wahlweise die auch fahren.
Ist echt alles total verzwickt
Da fragste am besten deinen TÜV Mann. Ich denke, bei einer Kontrolle wirst du eher Glück haben und den Hinweis erhalten, dass du die alte Anlage austragen lassen solltest.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Ich würde einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rat ziehen. Wenn die Geräuschmessung nur einmal gemacht wurde und das
auch noch, ohne Drehzahlmesser, und kein drei Messungen die gemittelt werden, liegt hier eine Fehlmessung vor.
Sie ist so nicht Rechtskräftig. Auch das fehlende Sicherstellungsprotokoll stellen ein Verfahrensfehler darf.
Diese Sicherstellung ist somit gesetzwiedrig m.M.n. !!!
zum zitierten Beitrag Zitat von Scirocco
Ich würde einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rat ziehen. Wenn die Geräuschmessung nur einmal gemacht wurde und das
auch noch, ohne Drehzahlmesser, und kein drei Messungen die gemittelt werden, liegt hier eine Fehlmessung vor.
Sie ist so nicht Rechtskräftig. Auch das fehlende Sicherstellungsprotokoll stellen ein Verfahrensfehler darf.
Diese Sicherstellung ist somit gesetzwiedrig m.M.n. !!!
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"A Harley-Child until I die..."
aber die Sicherstellung erfolgte doch, um eine korrekte Messung beim Sachverständigen zu machen; gegen was willst du denn vorgehen?
Die werden einfach sagen, dass vor Ort keine verwertbare Messung möglich war und fertig.
Die einmalige Messung vor Ort war nur ein Richtwert, der zeigte, dass die Anlage zu laut sein dürfte... blablabla... ist doch sehr klar.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
aber die Sicherstellung erfolgte doch, um eine korrekte Messung beim Sachverständigen zu machen; gegen was willst du denn vorgehen?
Die werden einfach sagen, dass vor Ort keine verwertbare Messung möglich war und fertig.
Die einmalige Messung vor Ort war nur ein Richtwert, der zeigte, dass die Anlage zu laut sein dürfte... blablabla... ist doch sehr klar.
@Scirocco Es ist so, das die Posereinheiten mit einem großzügigen Ermessensspielraum ausgestattet sind. Die müssen nicht mal messen. Wenn die zu Dir sagen, das ein Anfangsverdacht (Auspuff, Lufi, Lenker, Reifen, etc) besteht, ist die Karre weg. Selbst wenn Du alle Papiere dabei hast und/oder die Teile eingetragen sind. Wenn Du darauf hinweist, das das der TÜV so abgenommen und eingetragen hat, kommt sofort der Einwand "Sie können danach manipuliert haben....".
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If you can't amaze people with your intelligence... confuse them with your stupidity..!