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Geschrieben von DeeCee am 11.05.2024 um 23:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Original heißt aber nicht gleich zulässig in Deutschland bzw EU. Sonst müsste man ja auch keinen US Import mit irgendwelchen Teilen umrüsten, weil is ja Original

Wenn im Gutachten nach Import Teile dokumentiert und "abgenommen" sind, sollte das für eine korrekte Zulassung und anschließenden Betrieb reichen. Teile, die nicht zulassungsfähig sind, müssen logischerweise umgerüstet respektive getauscht werden. Eine sauber dokumentierte OEM-Auspuffanlage, die entsprechende Lautstärkewerte für Deutschland einhält (wie in diesem Fall), sollte jedenfalls keine Probleme machen...

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Geschrieben von HeikoJ am 12.05.2024 um 00:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
Eine sauber dokumentierte OEM-Auspuffanlage, die entsprechende Lautstärkewerte für Deutschland einhält (wie in diesem Fall), sollte jedenfalls keine Probleme machen...

Solange sie mit einer E Markierung versehen ist. Ohne E Zeichen auf dem Schalldämpfer geht nichts. Selbst mit einer Fahrgeräuschmessung nicht. 

siehe StVZO  §49 Abs. 2a
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie
1.
mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder
2.
mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG
oder
3.
mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG

gekennzeichnet sind

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von HD501 am 12.05.2024 um 05:41:

Jetzt sollte es definitiv klar sein.

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Geschrieben von Websucht am 12.05.2024 um 08:30:

ich kenne das von Bekannten definitiv auch ohne E - Kennzeichnung, im Schein steht dann "US Modell*Abgasanlage in Etwa Wirkung..."

Meine Heritage ist auch ein US Modell, die hatte beim Kauf eine Kess Tech Anlage verbaut, die so im Gutachten aufgeführt war, das Motorrad wurde also mit der Kess Tech per Einzelabnahme zugelassen.
Die Kess Tech habe ich abgebaut und durch eine Serienanlage mit E-Zeichen ersetzt und wollte sie dann austragen lassen, hierzu gab es dann bei den verschiedenen Prüfstellen sehr unterschiedliche Aussagen zur Aus,- bzw. Eintragung.
GTÜ z.B. sagte, das ich ein Abgasgutachten und eine Fahrgeräusch Messung durchführen müsste und die Seriendämpfer mit E-Kennzeichnung dann eingetragen werden müssten, das würde alles zusammen mehrere 1000€ Kosten verursachen...

Dekra meinte dazu, das die Serienanlage in jedem Fall eingetragen werden muss.

Ganz anders der TÜV Süd, der sagte brauchste gar nix machen, da die Anlage ja ein E - Prüfzeichen hat und somit legal ist, ich meinte dann aber das ich bei einer Kontrolle mit der immer noch eingetragenen Kess Tech evtl. Probleme bekomme, wenn
ich eine andere Anlage montiert habe, darauf der TÜV Prüfer: "kein Problem, dann tragen wir das Teil halt aus, können wir aber nicht ganz umsonst machen" haben mir dann den günstigsten Satz verrechnet und das war es dann, ohne Messung usw.

Meine Zusatzscheinwerfer sind übrigens auch ohne E - Kennzeichen so eingetragen. Ausnahmen bestätigen die Regel...

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Geschrieben von DeeCee am 12.05.2024 um 08:41:

Hmmmm, dann fahren allerdings zehntausende Importautos und -motorräder, die via Einzelabnahme nach §21 StVZO eine Zulassung erhalten haben, verbotenerweise herum. Und das nicht nur wegen der Abgasanlage...

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Geschrieben von Velmares am 22.05.2024 um 11:53:

...also meine 1HD aus den Staaten hatte mit Absprache des Händlers erst einmal OEM Tüten mit E-Nr. drauf (keine US Flöten). Der offene Heavy Breather war bereits mit dem Lenker eingetragen allerdings ohne irgendwelche Nummern (Sonderlenker, offener Luffi Heavy Breather)

Dann habe ich auf die Street Cannons (mit E-Nummer) von Sreaming Eagle umgerüßtet.
Die Pötte habe ich in Verbindung mit dem offenen Luffi eintragen lassen.

Rücklicht/Blinker/Rückstrahler ist alles OEM mit E-Nummer versehen, wie auch ein Zubehör Scheinwerfer ebenfalls mit E-Nr. 
Brems- und Kupplungshebel haben einen QR Code und sind auch mit E-Nr. versehen.

Sissybar, Sitzbank von Motea sollte keinerlei Probleme bereiten.

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