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Geschrieben von Ode am 13.03.2025 um 23:22:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-rhein-main
zum zitierten Beitrag Zitat von Westwood-Biker
So habe mal rumtelefoniert, leider gibt es für mein Motorrad kein Kombigutachten für die Penzl und den screamin eagle ventilator. So ein Dreck, jetzt muss ich mal schauen was ich mache. Augen rollen

Hast du hier mal angefragt: https://harley-bamberg.de/luftfiltergutachten
Da ist doch die Kombi drin die du auch brauchst, oder? Der Ventilator Extreme mit der Penzl.

Den SE Ventilator Extreme (Unterschied - ist auch zur Seite offen) hab ich bei meiner damaligen RKS nicht mal zusammen mit SE Endtöpfen eingetragen bekommen. Harley Bamberg und Bertls wurden angefragt keine Chance.
Hatte dann zwar beides jeweils einzeln eingetragen, also nicht "in Kombination mit..." und es darauf ankommen lassen.
Vieleicht kannst Du da auch einfach anfragen, welche Kombigutachten es in Verbindung RKS und Penzl überhaut für dein Bike gibt.

Hab mir das Foto von Deiner RKS mal angeschaut.
Möchte Dich nicht zu einer Straftat verleiten *zwinker, aber an Deiner Stelle würde ich den 114-Brotkasten OEM (ab 2020, oder so) von Harley ranbauen. Der ist von Hause aus doch "offen" und hat soweit ich weiss ein K&N Filterelement, richtig?
Dein Auspuff ist doch korrekt und das ergibt wahrscheinlich die wenigsten Probleme.

An der ganzen Schaltmimik der Klappe/Kugel in den Schalldämpfern, würde ich persönlich zumindest heut zu tage nicht mehr rummanipulieren.

Ach so....
Glückwunsch zu Deinem Bike. Die Felgen aus dem Baujahr sind für mich die schönsten ever !

Gruß Ode

Nachtrag: wenn auf irgendeinem Deckel Screamin Eagle drauf steht, dann wird die Rennleitungen immer ganz schnell nervös. Das ist geschichtlich so gewachsen 😂


Geschrieben von Middach am 14.03.2025 um 08:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von Bikendrifter
zum zitierten Beitrag Zitat von Olsddelta88

Beides hat eine E nummer und somit Straßenzugelassen . Im zweifen zum Prüfingenör gehen nach faragen ob das auch ohne K gutachten geht und zu welchem kurs . Wenn der dan mit Abgasmessung anfägt ist das der Falsche .

Da liegst du leider falsch. Du darfst entweder den Lufi, der ein E-Kennzeichen und gültige ABE für dein Bike hat,  eintragungsfrei mit Originalauspuff fahren oder nut Klappenauspuff mit Original LuFi.
Wenn beides verbaut ist brauchst du ein Kombigitachten oder die Rennkontrolle nimmt dein Bike aus dem Verkehr.

da hat mir der TÜV Rheinland was anderes erzählt.
Wo steht diese Regelung?

das steht meist im Gutachten der Anbauteile. Wenn da steht: 'zulässig am Origialfahrzeug', oder so ähnlich, dann ist es bei einem bereits geändertem Auspuff ja kein oOriginalfahrzeug mehr, wenn du einen anderen Lufi anbauen willst und damit nicht mehr zulässig.

Entweder das eine oder das andere oder eintragen lassen 'in Verbindung mit'.

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