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Geschrieben von bestes-ht am 14.09.2023 um 22:54:

zum zitierten Beitrag Zitat von RoadKing1700
zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
MTK na dann, Ruf bei Pyrat Bikes in Ffm Fechenheim an, in der Nähe der Factory und frag wann der TÜV bei denen im Haus ist. Da habe ich die letzten Jahre mit meiner Rocker immer TÜV bekommen, obwohl mein Ständerschalter jahrelang nicht funktionierte durch ein anderes Motorsteuergerät (Thundermax), welcher bei meinem Bj. das nicht unterstützt.

http://www.pyrat-bikes.de/

Papa und Sohn, sind echt gut drauf die Jungs.

Hmm… Ja, hab ich gehört das die Jungs einen guten Ruf haben… Danke aber für den Tip. Geht nur garnicht um TÜV … Hab ich immer bekommen… Aber jetzt hab ich grad Probleme mit der Versicherung wegen fehlender Betriebserlaubnis. Ich will eigentlich zum Schluss nur noch das alles Eingetragen und Legal ist… Macht alles immer weniger Spaß in diesem unserem Land

Naja, an Omma‘s Sprichwort „Wer billig kauft, kauft zweimal“ oder Obba‘s „Für billig hammer kein Geld“ ist immer noch was dran. Hat nichts damit zu tun dass es in unserem Land weniger Spaß macht. Hatte ja seinen Grund wieso du ein US-Modell gekauft hast und einen niedrigeren Preis wie für ein EU-Modell bezahlt hast.
Also Harley Würzburg mit Chicken scheint diesbzgl. hilfsbereit zu sein, weitere Namen die mir einfallen wären…

Taunus Customs in Königstein
FON: 01520 4467672
Email: team@taunus-customs.de

Zassel in Steinweiler/Pfalz

https://www.zassel.de/index.php

Oder Ghettoblaster in Höhenöd bei Pirmasens

https://www.ghettoblasters.de/

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von MonkeyRanch am 21.07.2025 um 20:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
Es gibt da so ein "Schreiben":

Gibt es auch so ein Schreiben für Fahrzeuge bis 1997?

Wie verhält es sich denn nun mit den älteren Kisten?
Bei der letzten HU hat der Prüfer das auch angesprochen.
Ich sag so.. gibts nicht und die zweite Feder auch nicht. Alles original.
Der hat kurz gewundert und fertig war das Thema.
Wäre trotzdem gut sicher zu sein.

Grüße

PS:
hab das hier noch gefunden..
zum zitierten Beitrag
Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag
Zitat von Schimmy
AB Modelljahr 1997 macht in meinen Augen doch nicht wirklich Sinn, oder hab ich jetzt gerade einen Knoten
in meinen Hirnwindungen

Ab 1994 EG Zulassungen, da war der klappende Seitenständer vorgeschrieben (93/31 EWG, Ständer von zweirädrigen KFZ), üblicher Vorlauf von 3 Jahren bis Änderungen mit Nachrüstpflicht für EG Zulassungen gültig werden, da sind wir bei 1997. Pflicht der Nachrüstung für (EG) Motorräder ab 01/76
Änderung §61 StVZO im Bundesgesetzblatt Nr.13 vom 31.03.2000, Bezugnahme auf 93/31 EWG

Schalter Seitenständer nachrüsten


Geschrieben von Sunglow am 22.07.2025 um 17:38:

Ich habe auch schon gefragt, meine Sportster aus 1996 hat/hatte nämlich auch keinen Schalter. Tenor war "mach Dir keine Gedanken", aber ein Schreiben für Modelle vor 97 scheint es nicht zu geben.

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Der Sonne entgegen,

Micha


Geschrieben von MC21 am 22.07.2025 um 18:18:

Vielleicht hilft das ja...


Geschrieben von Schimmy am 22.07.2025 um 18:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sunglow
Ich habe auch schon gefragt, meine Sportster aus 1996 hat/hatte nämlich auch keinen Schalter. Tenor war "mach Dir keine Gedanken", aber ein Schreiben für Modelle vor 97 scheint es nicht zu geben.

@Sunglow 
Das Zitat oberhalb Deines Beitrags hast Du schon gelesen, oder...❓🤔
Zwischen 1994 (Inkrafttreten der Vorschrift) und 1997 (Ende der "Karenzzeit") rollte Dein Bike in Milwaukee vom Fließband. Also: Alles im grünen Bereich.😉 (bei meiner 96er übrigens auch...😁)

Greetz. Jo

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Sunglow am 22.07.2025 um 19:15:

Gelesen schon, nur hat Harley das nur für die späteren Modelle auch schriftlich bekannt gegeben.

Mein amtlich anerkannter Sachverständiger war ja 1996 noch ein vager Gedanke seiner Eltern, vielleicht etwas viel von ihm verlangt, damalige Karenzzeiten zu kennen.

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Geschrieben von LETTI am 22.07.2025 um 19:28:

Das Thema hatten wir schon mehrfach, u.a. Hier:
Seitenständer ohne Schalter, Schreiben von HD

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BRC #2


Geschrieben von Sunglow am 22.07.2025 um 19:45:

Ja, ich weiß. Aber keiner der Beiträge bisher klärte die Frage für Modelle VOR 1997. Das Schreiben von HD gilt da nicht!

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Geschrieben von Schimmy am 22.07.2025 um 19:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sunglow
Ja, ich weiß. Aber keiner der Beiträge bisher klärte die Frage für Modelle VOR 1997. Das Schreiben von HD gilt da nicht!

Irgendwie stehst Du gerade auf dem Schlauch....😘

Bis 1994 war's dem Gesetzgeber egal, ob ein Seitenständer bei Nicht-Belastung von alleine einklappt, oder aber die Zündung unterbricht.
Ab 1994 hatten die Hersteller 3 Jahre Zeit eine entsprechende Vorrichtung zu konstruieren und diese an ihre Bikes zu bauen, und ab 1997
mussten alle Bikes damit ausgestattet sein.
Deswegen bezieht sich das Schreiben von Harley nur auf Bikes ab diesem Modelljahr, weil bis dahin war's Wurscht.😉

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Geschrieben von HeikoJ am 22.07.2025 um 20:09:

 @Sunglow 
@Schimmy 

... bis dahin war's Wurscht in Europa ... Freude

Die Amis waren da schneller als wir ...

FMVSS Standard No. 123 motorcycle controls and displays. (Effective Sept. 1,1974)
S5.2.4 Stands. A stand shall fold rearward and upward if it contacts the ground when the motorcycle is moving forward.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."