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Geschrieben von v2devil am 31.03.2023 um 10:28:

der TÜV bescheinigt dir nur das korrekte Fahrzeug zum ZEITPUNKT der Untersuchung... sobald du vom Hof rollst, bist du wieder in der Beweispflicht.
Heißt, wenn du z.B. nach deiner HU nach Hause fährst und Sachen umbaust, hast du zwar immer noch nen gültigen TÜV-Stempel, aber der Zustand des Fahrzeugs ist dann nicht mehr legal.
Bei einer Kontrolle interessiert daher wenig, ob du nen TÜV-Stempel hast, sondern ob das Fahrzeug aktuell regelkonform ist...

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von HD501 am 31.03.2023 um 10:42:

Das sollte so eigentlich Jedem klar sein. Darum ging’s aber überhaupt nicht.

Was ich damit sagen will ist, dass es ein Witz ist, dass manche TÜVer das durchwirken, obwohls einer Prüfung am Straßenrand nicht standhält

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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht


Geschrieben von HeikoJ am 31.03.2023 um 11:20:

... bei der Prüfung am Straßenrand hast du die speziell für Motorrad Überprüfungen ausgebildeten Leute.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von cal43 am 31.03.2023 um 11:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Das sollte so eigentlich Jedem klar sein. Darum ging’s aber überhaupt nicht.

Was ich damit sagen will ist, dass es ein Witz ist, dass manche TÜVer das durchwirken, obwohls einer Prüfung am Straßenrand nicht standhält

Die Prüfer einer Prüforganisation sind im Zwiespalt ihren Kunden (Werkstatt) nicht zu verärgern und nicht bei den Prüfern der Prüfer aufzufallen.
Die Jungs in Blau sollen Fehler finden und Quote für die Öffentlichkeit/Medien generieren.

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Geschrieben von George am 31.03.2023 um 11:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501

Was ich damit sagen will ist, dass es ein Witz ist, dass manche TÜVer das durchwirken, obwohls einer Prüfung am Straßenrand nicht standhält

Ich war bislang froh, dass ich nicht alles vor der HU umbauen muss. Ist so eine Art silent agreement.Augenzwinkern
*Machen auch viele Werkstatt TÜVs so, weil sie das Hin und Her auch nur abstrus finden und genau wissen, dass danach sofort wieder umgebaut wird. Das wird aber in der Regel auch kommuniziert.

Ich weiß aber auch, dass ich in einer Kontrolle ein Problem hätte, würde aber nie auf meinen TÜV Prüfer zeigen. 

Ich kenne die Vorschriften (auch dank dieses Forums) und entscheide, welches Risiko ich als Halter eingehen will.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von HD501 am 31.03.2023 um 11:44:

Wenn dein Prüfer das so macht und ihr beide es wisst, dass es am Straßenrand ein Problem geben könnte, dann ist es ganz klar dein eigenes Risiko. 
Aber was gar nicht geht, dass es bei einer ganz normalen HU zb ein x beliebiger Prüfer durchwirkt, und ich beziehe mich da nochmal auf die Aussage von HeikoJ, und dann bekommst am Straßenrand Probleme. 
@cal43 
Scheiß auf den Zwiespalt den vielleicht der Prüfer hat. Kennt ja auch nicht jeder einen. Und wenn ich heute mein Fahrzeug nehme und irgendwo zur HU fahre, dann will ich auch anschließend bei einer Kontrolle keine Probleme haben. 
Nochmal:
Dass manche Sachen von Prüfern oder auch in Werkstätten nicht ganz so streng gesehen wird, ist mir völlig klar. Wenn der Kunde damit einverstanden ist, alles prima.

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Geschrieben von cal43 am 31.03.2023 um 12:06:

@HD501 is doch ganz einfach fahre einfach direkt zu einer Prüforganisation und lasse dich Überraschen.

Ich mag keine Überraschungen und meide Prüfer persönlich zu treffen wo es nur geht.

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Geschrieben von HeikoJ am 31.03.2023 um 12:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und wenn ich heute mein Fahrzeug nehme und irgendwo zur HU fahre, dann will ich auch anschließend bei einer Kontrolle keine Probleme haben.

Solange das Fahrzeug serienmäßig ist wirst du auch ( außer möglichen Verschleißteilen oder Rost an tragenden Teilen ) keine Schwierigkeiten haben.
Wenn du was umbaust bzw. umbauen läßt mußt du dich entweder kundig machen oder jemanden fragen der Ahnung hat.
Im Falle des Blinkerabstands ist das in ECE R 53  6.3.3.3 festgelegt.
Die meisten Werkstätten reden sich auf Kundenwunsch raus, eine Hinweispflicht auf etwaige Probleme besteht leider nicht.

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Geschrieben von Brightshine am 31.03.2023 um 13:16:

Japp, Werkstätte und Hersteller machen es sich da ziemlich einfach. Meinen Heckumbau gab es mit ABE und fertig einlaminierten Blinkern. Also dachte ich wäre alles OK. Der TÜV-Prüfer hat jedoch nichts eingetragen, weil die fertig einlaminierten Blinker einen zu kleinen Abstand zueinander hatten. Die ABE bezog sich nur auf das Heck und die Tragfähigkeit, der Blinkerabstand war nicht Teil der ABE.
Ich habe dann kleinere Blinker besorgt mit Kennzeichnung, die größeren ausgebaut und die kleineren in die gleichen Löcher nach außen laminiert und damit den Abstand hinbekommen. Wieder vorgeführt und alles wurde eingetragen. Meine Fußrastenvorverlegung bekomme ich nicht eingetragen, da keine ABE und kein Materialgutachten vorliegt, die müssen vor und nach jedem TÜV Termin halt umgebaut werden, jedoch mit dem Risiko, dass die Rennleitung hier Probleme macht.
Ich hoffe halt immer, bei dem Zettelwust den ich mitführe die Fußrasten irgendwie verstecken / verschleiern zu können. Wenn der Scherif aber kleiner 175 cm ist und sich draufsetzt, merkt er sofort das er gar nicht an die Pedale kommt. Geht aber seit 4 Jahren gut. Ansonsten geht halt nur Einzelabnahme mit einem umgebauten Moped, weder TÜV noch Hersteller werden sich irgendetwas von Problemen mit der Rennleitung annehmen, wenn die ECE R 53 nicht erfüllt ist.

Habt ein schönes Wochenende

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Geschrieben von turbo am 15.04.2023 um 09:02:

Der "Zettelwust" ist als PDF im Schmatzphone abgelegt. Hat man ja doch dauernd dabei.
Ich hätte noch einen schönen Zettel für dich. Wird nicht wirklich helfen, aber du siehst in ein erstauntes Gesicht.

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Geschrieben von Fidschi am 15.04.2023 um 15:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von turbo
Der "Zettelwust" ist als PDF im Schmatzphone abgelegt. Hat man ja doch dauernd dabei.
Ich hätte noch einen schönen Zettel für dich. Wird nicht wirklich helfen, aber du siehst in ein erstauntes Gesicht.

🤣🤣🤣👍 sauber turbo

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Geschrieben von Nolimit am 17.04.2023 um 18:51:

Was für eine ergänzende Untersuchung? Eine ergänzende Untersuchung gibt es nur bei einer Fristüberschreitung über 2 Monate. 
bei einer Fristgerechten wiederkehrenden HU muss die Vorschriftsmässigkeit zum Zeitpunkt der HU geprüft werden.
Darunter fällt auch entsprechend der Abstand der Fahrtrichtungsanzeiger


Geschrieben von George am 17.04.2023 um 20:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von turbo
Der "Zettelwust" ist als PDF im Schmatzphone abgelegt. Hat man ja doch dauernd dabei.
Ich hätte noch einen schönen Zettel für dich. Wird nicht wirklich helfen, aber du siehst in ein erstauntes Gesicht.

Die reden sich da aber auch nur raus und verschweigen, dass mit dem Kit ein Umlenk-Bolzen kommt, damit der Bremszylinder richtig funktioniert. 
Und wir beide wissen, dass sich dadurch die Bremskraft nicht verbessert. 
Das Gewäsch der Verkäufer ist teilweise ebenso schwer zu ertragen wie der Dogmatismus der Prüfer.

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Geschrieben von HeikoJ am 17.04.2023 um 23:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nolimit
Was für eine ergänzende Untersuchung?

Siehe Auszug aus der HU Richtlinie. Die Prüforganisationen sind private Dienstleister und müssen profitabel arbeiten. Daraus folgt das eine normale HU innerhalb eines gewissen Zeitrahmens erledigt sein muß um kostendeckend zu arbeiten. Damit ein einheitlicher Rahmen für die Prüforganisationen existiert und um die Vorgaben der EU zu erfüllen gibt es eine HU Richtlinie. Darin sind die verpflichtenden Prüfungen  ( im Dokument unter Pflichtuntersuchung ) bei der Hauptuntersuchung festgelegt. Zusätzlich sind mögliche Ergänzungsuntersuchungen aufgelistet, diese können gemacht werden falls noch Zeit ist oder wenn direkt ein Verstoß dagegen auffällt oder die Verkehrsbehörde eines Bundeslandes erklärt bestimme Ergänzungsuntersuchungen als verpflichtend. Dann bekommt man in einem Bundesland eine Plakette und in einem anderen nicht. Es gibt noch Prüfungen die laut HU Richtlinie ausschließlich in Deutschland vorgenommen werden, in der Richtlinie mit D gekennzeichnet, z.B. die Prüfung auf vorhandenen Ketten- bzw. Beltschutz.

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Geschrieben von turbo am 18.04.2023 um 12:17:

Nur zur Info, du erklärst das gerade einem Mitarbeiter des TÜV-Nord .......

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