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zum zitierten Beitrag Zitat von Flo2021
Ich hoffe mal das auf dem Reifen nicht die Kratzspur der Schrauben zu sehen ist, sondern die Kante bis wo hin er bei Kurvenfahrzen kommt.
Da sich dervReifen nach oben ausdehnt beim fahren, hätte ich ein mulmiges Gefühl, auch bei fem Blinker mit den Kabeln.
zum zitierten Beitrag Zitat von George
zum zitierten Beitrag Zitat von Coffee Biker
dann warte mal das Gesamtbild des Bobbers ab :-)
Hau mal raus! Gerne auch hier
Only Pics & Only Fat Boys (Kommentare unerwünscht!)
zum zitierten Beitrag Zitat von BlackStar
zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
...Never ever, mit einem 200er dunlop 407 drauf...
Moin,
na ja, so wie die Ohren der Haltestreben abstehen, könnte das mit dem vorschriftsmäßigen Abstand von 18 cm schon hinkommen.
BlackStar
OK der Rest vom Bike ist ja normal.
Daher - was die Haltestreben am Heck betrifft :
Kennst Du niemand, der Dir Halterungen anschweißt ? Womöglich dann auch verzinnt, verspachtelt, lackiert ?
Es sieht aus wie irgendein Eisentrumm über den Schraubstock gebogen und provisorisch mal angeschraubt, um mal was zu testen.
Schön ist was Anderes.
Wäre das Ganze jetzt ein steampunk Konzept oder ratbike, hätte ich es verstanden - aber so ist es Dauerprovisoriumsoptik.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Hi ,
neue Regelung beim Händler erfahren:
TÜV Bericht muss mit dem Fahrzeugschein immer mitgeführt werden.
Ohne kann sogar eine Stilllegung erfolgen.
Ob das neu jetzt neu ist oder alt wusste ich nicht.
Nur zur Info.
LG
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Alle sagten " Das geht nicht ! ". Dann kam einer der wusste das nicht und " machte es einfach ".
Bis jetzt hat noch keine Behörde verlauten lassen das der TÜV Bericht seit neuestem mitzuführen ist, er kann zu Hause bis zur nächsten HU aufbewahrt werden.
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
Muss ich die Untersuchungsberichte bezüglich der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung aufheben?
Nach neuem Recht muss jeder Fahrzeughalter sowohl den Untersuchungsbericht bezüglich der Hauptuntersuchung als auch bezüglich der Abgasuntersuchung mindestens bis zur nächsten HU/AU aufbewahren.
Auf Verlangen der Polizei oder der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter die Untersuchungsberichte jederzeit vorweisen können. Kann er das nicht, so muss er auf seine Kosten gegebenenfalls eine weitere Abschrift besorgen.
Der Kraftfahrzeughalter und Kfz-führer ist hingegen nicht verpflichtet, die Untersuchungsberichte mitsichzuführen. Diese Verpflichtung zur Mitführung gilt nur für Fahrzeugpapiere wie zum Beispiel den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Quelle
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the key to happiness
STAY AWAY FROM IDIOTS
Mich würden jetzt nur der Auspuff und die beiden Taschen stören.
Durch die nach unten geschwungenen Rohre wirkt das Krad etwas gedrungen.
Es fließt optisch nicht, nein eher könnte es fast schon an eine Verstümmelung erinnern.
Die Taschen sollten farblich zum Sattel passen.Somit finden sich dieselben Farbnuancen an drei Stellen wieder, was optisch zu einem harmonischeren Gesamtbild führen dürfte.
Ansonsten : NEHM ICH !😄
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Sommer, Sonne, Kaktus
zum zitierten Beitrag Zitat von Chopper 15
Bis jetzt hat noch keine Behörde verlauten lassen das der TÜV Bericht seit neuestem mitzuführen ist, er kann zu Hause bis zur nächsten HU aufbewahrt werden.
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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
doch, das sollte seit langem schon so sein; TÜV und HU/AU sind mitzuführen...
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Nicht zum Spasse schauen die Herren des Gesetzes gern einmal zunächst auf das Datum auf der nicht ohne Sinn angebrachten TÜV-Plakette.
Dadurch enthebet sich die Behauptung, dass der Bericht mitgeführt werden muss.
Ausser es war ein verfrühter Aprilscherz.
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Sommer, Sonne, Kaktus
Vielleicht wurde da auch einfach etwas missverstanden.
https://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrsrecht/stichpunkte/t/untersuchungsberichtemitfuehrungspflicht.html
Du musst den HU Bericht vorweisen können (d.h. du musst irgendwie an ihn rankommen, falls z.B. Versicherung oder Polizei fragt), aber nicht zwingend im Fahrzeug mit dir führen.
Steht ja alles im o.g. Gesetzestext.
Manch einer liest das einfach falsch und interpretiert zu viel rein.
Ich lege mir den Bericht trotzdem ins Handschuhfach und den vom Moped hefte ich zuhause ab.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
wenn das so ist, könnte man ja ein Bild von den beiden Berichten mit dem Handy machen; ich hab ihn bisher immer dabei und bei ner Kontrolle wollte die Rennleitung die auch immer sehen.
Hab die Befürchtung, dass wenn man ihn nicht dabei hat (egal ob rechtlich nötig oder nicht), nach weiteren Sachen gesucht wird...
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Gruß
v2devil
nach Ostereiern.
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Sommer, Sonne, Kaktus
Sagen wir doch einfach mal: Schaden kann es nicht, die Berichte mitzuführen.
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Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.