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Zitat von Mojo
Zitat von Ironmäään
ich ruf nächste woche mal anonym bei der polizei an und frage nach was sache ist.
und wieviel das kostet wenn man angehalten wird evtl frag ich auch nach dem § wo das steht!
wenn es ab 1 okt eine neue regelung gibt muss das ja veröffentlich worden sein,sonst kann jeder polizist machen was er will.
wenn es was gibt und es stimmt glaub ich es ja ,aber wenn es keiner belegen kann ist das fürn a...!
und ob die polizei stillegen darf bekomm ich auch noch raus,den wenn nicht führ ich das mit und zeig es den freundlichen bei der kontolle.
mfg
Benutze dafür eine öffentliche Telefonzelle ... sonst ist da nix mit Anonymeranrufer ...
Bin auf die Antworten gespannt ... wird aber rechtlich nicht verbindlich sein, da es immer im Ermessen des vor Ort Prüfenden sein wird ...
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Der George hat Ideen
könnte wohl eher ins Gegenteil schlagen
bin eh gespannt wie oft ich mit den jekill nächstes jahr herausgewunken werden
da man dann auf dem auspuff nicht mängeln kann muß ich wohl drauf achten das ansonsten alles legal ist am bike
zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Man kann 10 Beamte anrufen,man bekommt 10 antworten und kann sich trotzdem 100% drauf verlassen.
Ich persönlich kenne 2 beschlagnahmte maschinen in geiselwind die mit db killer und zulassung 5db Toleranz überschritten hatten und deswegen sichergestellt wurden.
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Meine Schwarze
Es ist über das angeblich neue Gesetz auch niergend wo was zu finden. dafür habe ich das gefunden:
BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN -
WANN ERLAUBT ?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen- den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu: „Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß- stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein- heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag- nahmt und eingezogen werden. Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen. Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.
@First Evo
von wo ist dein beitrag?
danke für dein beitrag.
ich bin immer freundlcih zu den grünen,aber wenn sie mich mal anhalten sollten ist das klar ihr gutes recht,da an meinem bike nur der auspuff illegal ist,können sie ja nur das bemängeln.
falls sie mir mit stillegung, überteuertes bussgeld und punkten kommen,werd ich sie auffordern mir den paragraph zu zeigen, wenn sie das nicht können,werd ich freundlich darauf aufmerksam mache das ich das meinen anwalt übergebe,und prüfen lasse.
auf hörensagen darf man sich heutzutage nicht mehr verlassen.
ich akzeptiere jede strafe die rechtsmäsig ist,ist sie das aber nicht gehe ich dagegen vor,bin keiner der sich alles gefallen lässt,wo kommen wir da hin wenn das jeder mit sich machen lässt.
falls es eine verordnung gibt die uns gegen stillegung schütz sollte man sich das ausdrucken und mitführen.
mal schaun ich mach mich auch mal schlau in nächster zeit,was sie dürfen und was nicht.
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Meine Schwarze
@Ironmäään
falls es eine verordnung gibt die uns gegen stillegung schütz sollte man sich das ausdrucken und mitführen.
mal schaun ich mach mich auch mal schlau in nächster zeit,was sie dürfen und was nicht.
das wäre nicht schlecht...
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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.
zum zitierten Beitrag Zitat von Ironmäään
@First Evo
von wo ist dein beitrag?
danke für dein beitrag.
ich bin immer freundlcih zu den grünen,aber wenn sie mich mal anhalten sollten ist das klar ihr gutes recht,da an meinem bike nur der auspuff illegal ist,können sie ja nur das bemängeln.
falls sie mir mit stillegung, überteuertes bussgeld und punkten kommen,werd ich sie auffordern mir den paragraph zu zeigen, wenn sie das nicht können,werd ich freundlich darauf aufmerksam mache das ich das meinen anwalt übergebe,und prüfen lasse.
auf hörensagen darf man sich heutzutage nicht mehr verlassen.
ich akzeptiere jede strafe die rechtsmäsig ist,ist sie das aber nicht gehe ich dagegen vor,bin keiner der sich alles gefallen lässt,wo kommen wir da hin wenn das jeder mit sich machen lässt.
falls es eine verordnung gibt die uns gegen stillegung schütz sollte man sich das ausdrucken und mitführen.
mal schaun ich mach mich auch mal schlau in nächster zeit,was sie dürfen und was nicht.
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,
genau alexp
nicht alles gefallen lassen.
ich werd mal mein versicherungsvertreter (er ist für mein rechtschutz zuständig)
und mal nach einen guten anwalt für verkehrsrecht fragen ,der wird ja woll wissen was rechtmässig ist und was nicht.
für illegale anlagen wird es ja was geben das einheitlich geregelt sein muss.
wenn uns das einen vorteil verschaft braucht man das ja nur mitführen.
die grünen sind ja schlieslich auch kein übermenschen.
ich hab vorhion über ne stunde gegoogeln aber nix gefunden das sich seit ok was verändert.
mal schaun was stimmt und was nicht.
mfg
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Meine Schwarze
zum zitierten Beitrag Zitat von cb750
@Ironmäään
falls es eine verordnung gibt die uns gegen stillegung schütz sollte man sich das ausdrucken und mitführen.
mal schaun ich mach mich auch mal schlau in nächster zeit,was sie dürfen und was nicht.
das wäre nicht schlecht...![]()
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
hier mal der link von dem Beitrag.
Ich hae auch die Seite des Bundesverkehrsministerium hoch und runter gesucht. Es gibt demnach kein neues Gesetz in dieser Richtung und im aktuellen Bußgeldkatalog ist auch nichts zu finden.
Das an der Sache gearbeitet wird, ist einem Artikel der Stuttgarter zeitung zu entnehmen, da betreibt ein Privatmann mit Rückhalt des BUND einen Kleinkrieg gegen Biker, da er an einer beliebten "Rennstrecke" wohnt. Gleichzeitig besagt der Artikel, das die Änderung nicht so einfach wird und letztlich vom EU Parlament abgesegnet werden muß. Das kann u. U. Jahre dauern und abgelehnt werden.
Hast Du ein Urteil hierzu gefunden? Dieses Statement der Bikers Cooperation sieht mir nämlich nicht danach aus, als wenn es auf einem Urteil fußt und ist zudem für den Laien sehr missverständlich bzw. täuscht eine trügerische Sicherheit vor.
Knackpunkt liegt beispielsweise allein schon bei dem Wörtchen "vermeintlich"
Auch heißt es, "kann"!!! Das heißt nicht "muss"!!!
Hier übrigens ein interessanter Link zum Thema Beschlagnahme von Motorrädern
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Nun sind die meisten Urteile auf dieser Seite noch aus den 90er Jahren, da hat sich schon einiges durch EU Recht geändert.
Die Streifenhörnchen sind nicht umsonst so sauer, wenn sie dir nur 25 EUR aufbrummen können und die meisten Harley fahrer das noch nicht mal in der Portokasse spüren.
Unterschiede gibt es ja schon, ob du eine Anlage offensichtlich manipuliert hast, eine illegale ohne E kennzeichnug drauf hast oder diese bzw. die originale Anlage einfach nur lauter ist als eingetragen. Das alter der Maschine spielt auch noch eine Rolle, Meine 84er ist schon verdammt laut, wenn die Sheriffs den schein gesehen haben und das Bj. klar ist, suchen die gar nicht mehr weiter. Das ist bei den Modellen ab 1989 etwas anders.
Absolute Rechtssicherheit wird man jedoch so einfach nicht bekommen, da i.d.R. jeder Fall etwas anders gelagert ist. Ob die mein Moped mal 3 Tage pflegen, ist ja noch erträglich, 3 Punkte für den Auspuff aber schon nicht mehr.
Anonyme Anfragen, halbgare Urteile als Ausdruck mit sich führen..... hier ist was los.
ENTWEDER ich hab Arsch in der Hose und steh zu dem illegalen Zeugs was ich vorsätzlich an mein Mopped baue und heul nicht wenn ich die Konsequenzen tragen muss, ODER ich fahre legal durch die Gegend und hab nix zu befürchten. Alles andere ist Kindergarten. Meine Meinung
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Only Kicker seperates the man from the boys
zum zitierten Beitrag Zitat von Bobber-Knight
Anonyme Anfragen, halbgare Urteile als Ausdruck mit sich führen..... hier ist was los.![]()
ENTWEDER ich hab Arsch in der Hose und steh zu dem illegalen Zeugs was ich vorsätzlich an mein Mopped baue und heul nicht wenn ich die Konsequenzen tragen muss, ODER ich fahre legal durch die Gegend und hab nix zu befürchten. Alles andere ist Kindergarten. Meine Meinung![]()
zum zitierten Beitrag Zitat von Bobber-Knight
Anonyme Anfragen, halbgare Urteile als Ausdruck mit sich führen..... hier ist was los.![]()
ENTWEDER ich hab Arsch in der Hose und steh zu dem illegalen Zeugs was ich vorsätzlich an mein Mopped baue und heul nicht wenn ich die Konsequenzen tragen muss, ODER ich fahre legal durch die Gegend und hab nix zu befürchten. Alles andere ist Kindergarten. Meine Meinung![]()
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Meine Schwarze