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Geschrieben von hardy.b am 02.10.2010 um 11:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von olperer
Manche zeigen offen ihre biolog. Alterung über das kalendar. Alter hinaus. Threads gelesen zu haben , heisst nicht sie auch verstanden zu haben , und das ber. mit 51.
Dennoch, tolle Selbstdarstellung , obwohl IQ auch hilfreich sein kann , blubbert aber nicht und hat keine Zyl.
mfg olperer

Dieser Kommtentar ist Blödsinn, nicht mehr aber auch nicht weniger.....................


Geschrieben von Sticki1 am 02.10.2010 um 11:49:

vetragt euch jungs Freude
das wetter ist schuld fröhlich


Geschrieben von Ironmäään am 02.10.2010 um 15:09:

wo steht das, das es seit 1 oktober 3 punkte, 180 euro bussgeld usw gibt?
hab bis jetzt kein offizieles schreiben lesen können ,gibts im i-net irgendwo ein schreiben /artikel darüber?

mfg

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Meine Schwarzesmile


Geschrieben von Sticki1 am 02.10.2010 um 16:03:

war in fast allen möglichn Presseartikeln.
weis es aber auch von nem kumpel der mit zu tun hat Augenzwinkern


Geschrieben von Stephan1985 am 02.10.2010 um 16:46:

Also zum mir wurde bei den bullen gesagt das ich maximal 1 Punkt und 50 euro bekomm.... dann war meine entscheidung klar und hab mir gleich am nächsten tag nen Pott vom Lewes Pipes gekauft ohne zulassung fröhlich


Geschrieben von First Evo am 02.10.2010 um 16:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stephan1985
Also zum mir wurde bei den bullen gesagt das ich maximal 1 Punkt und 50 euro bekomm.... dann war meine entscheidung klar und hab mir gleich am nächsten tag nen Pott vom Lewes Pipes gekauft ohne zulassung fröhlich

Ich hätte die 50 euro genommen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Geschrieben von Sticki1 am 03.10.2010 um 11:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stephan1985
Also zum mir wurde bei den bullen gesagt das ich maximal 1 Punkt und 50 euro bekomm.... dann war meine entscheidung klar und hab mir gleich am nächsten tag nen Pott vom Lewes Pipes gekauft ohne zulassung fröhlich

war ja auch im September noch so Augenzwinkern


Geschrieben von Garadin am 03.10.2010 um 13:13:

Moin,

habe da die Überlegung besteht eine V&H Anlage zuzulegen im I-Net gesucht und interessantes gefunden.

@sticki1 -- falls du neuere Infos hast hau doch bitte mal Konkretes raus. Deine Aussage verunsichert mich etwas verwirrt .

Hier der evtl. schon bekannte Beitrag eines Anwalts sowie der bundeseinheitliche Tatsbestandkatalog 2009 - ist aber noch aktuell.

Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.


Hier der Tatbestandkatalog.
http://www.copzone.de/download/tatbestandskatalog_010209.pdf

Tatbestandsnummer 349100 sollte für uns interessant sein.

Gruß Thomas

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Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

Albert Einstein


Geschrieben von Ironmäään am 03.10.2010 um 15:43:

es muss ja im internet einen artikel geben wo mit der neuen regelung für illegale auspuff anlagen
nachzulesen ist.
jeder schreibt 180 euro und 3 punkte und evtl stillegung seit 1 okt,aber wo steht das?
wurde das gern mal wissen sonst glaub ich das nicht,kann ja nicht sein das es jeder weiss und keiner kann es.

bitte um link,danke

die polizei kann viel verlangen und mir weiss machen wenn ich angehalten werde,aber ich will das genau wissen.
evtl ruf ich mal bei nen anwalt für verkersrecht an und frag da nach ob das stimmt, und ob die polizei stillegen darf oder nicht ,und was sowas kosten darf wenn man angehalten wird.
ich glaub es erst wenn ich es schwarz auf weiss gelesen habe.

mfg

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Meine Schwarzesmile


Geschrieben von Sticki1 am 03.10.2010 um 16:06:

Garadin,der Artikel hat leider nix mit der Realität zu tun.

Beispiel auch die Aussage eines Fahrers hier im Forum,der mit der Penzl anlage kontrolliert wurde und nur weil die klappen zu aber nicht komplett schließten gabs 3 Punkte und 113 Euro.

Dann war ich in Geiselwind vor Ort,da wurden massenhaft Bikes stillgelegt.
Ging nur um Auspuffanlagen,der rest interessierte nicht.


Geschrieben von Sticki1 am 03.10.2010 um 16:07:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironmäään
es muss ja im internet einen artikel geben wo mit der neuen regelung für illegale auspuff anlagen
nachzulesen ist.
jeder schreibt 180 euro und 3 punkte und evtl stillegung seit 1 okt,aber wo steht das?
wurde das gern mal wissen sonst glaub ich das nicht,kann ja nicht sein das es jeder weiss und keiner kann es.

bitte um link,danke

die polizei kann viel verlangen und mir weiss machen wenn ich angehalten werde,aber ich will das genau wissen.
evtl ruf ich mal bei nen anwalt für verkersrecht an und frag da nach ob das stimmt, und ob die polizei stillegen darf oder nicht ,und was sowas kosten darf wenn man angehalten wird.
ich glaub es erst wenn ich es schwarz auf weiss gelesen habe.

mfg

bist Du nicht selbst in der Berufsgruppe tätig Augenzwinkern


Geschrieben von First Evo am 03.10.2010 um 16:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Garadin,der Artikel hat leider nix mit der Realität zu tun.

Beispiel auch die Aussage eines Fahrers hier im Forum,der mit der Penzl anlage kontrolliert wurde und nur weil die klappen zu aber nicht komplett schließten gabs 3 Punkte und 113 Euro.

Dann war ich in Geiselwind vor Ort,da wurden massenhaft Bikes stillgelegt.
Ging nur um Auspuffanlagen,der rest interessierte nicht.

Das widerspricht aber der Aussage, dass dieses Gesetz ab 01.Okt.2010 in kraft tritt.
Geiselwind ist schon ein paar Tage her.
Da trifft dann eher zu, das die Anlagen offensichtlich manipuliert waren, keine E Zulassung hatten etc.
Man kann nicht unbedingt Äpfel mit Birnen vergleichen und wenn es ein neues Gesetz in der Richtung gibt, "MUSS" es auch eine amtliche Veröffentlichung dafür geben!
So schreibt es das Deutsche Recht vor.


Geschrieben von Ironmäään am 03.10.2010 um 17:17:

ich ruf nächste woche mal anonym bei der polizei an und frage nach was sache ist.
und wieviel das kostet wenn man angehalten wird evtl frag ich auch nach dem § wo das steht!
wenn es ab 1 okt eine neue regelung gibt muss das ja veröffentlich worden sein,sonst kann jeder polizist machen was er will.
wenn es was gibt und es stimmt glaub ich es ja ,aber wenn es keiner belegen kann ist das fürn a...!
und ob die polizei stillegen darf bekomm ich auch noch raus,den wenn nicht führ ich das mit und zeig es den freundlichen bei der kontolle.

mfg

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Meine Schwarzesmile


Geschrieben von Mojo am 03.10.2010 um 17:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironmäään
ich ruf nächste woche mal anonym bei der polizei an und frage nach was sache ist.
und wieviel das kostet wenn man angehalten wird evtl frag ich auch nach dem § wo das steht!
wenn es ab 1 okt eine neue regelung gibt muss das ja veröffentlich worden sein,sonst kann jeder polizist machen was er will.
wenn es was gibt und es stimmt glaub ich es ja ,aber wenn es keiner belegen kann ist das fürn a...!
und ob die polizei stillegen darf bekomm ich auch noch raus,den wenn nicht führ ich das mit und zeig es den freundlichen bei der kontolle.

mfg

Benutze dafür eine öffentliche Telefonzelle ... sonst ist da nix mit Anonymeranrufer ...

Bin auf die Antworten gespannt ... wird aber rechtlich nicht verbindlich sein, da es immer im Ermessen des vor Ort Prüfenden sein wird ...

__________________
Gruß Mojo

The way you treat me is the way I will treat you


Geschrieben von Sticki1 am 03.10.2010 um 17:57:

Man kann 10 Beamte anrufen,man bekommt 10 antworten und kann sich trotzdem 100% drauf verlassen.
Ich persönlich kenne 2 beschlagnahmte maschinen in geiselwind die mit db killer und zulassung 5db Toleranz überschritten hatten und deswegen sichergestellt wurden.