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Geschrieben von cb750 am 18.02.2010 um 11:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Might Is Right
Ich denke mal, wenn sich damit richtige Fachjuristen beschäftigen würden und es durch mehrere Instanzen geht, dann würde auch etwas bei rumm kommen. Nur die Kosten-Nutzen Frage is ne andere Geschichte.

Nutzen Frage??????

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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.


Geschrieben von Might Is Right am 18.02.2010 um 12:58:

Für uns Moppedfahrer is der Nutzen klar! Aber ein guter Anwalt sieht für sich persönlich nur den wirtschaftlichen Nutzen!
Oder seh ick dat falsch?

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LET'S MAKE CHOPPERS GREAT AGAIN! 


Geschrieben von Döppi am 18.02.2010 um 13:35:

Bei uns ist das zum Glück noch im Rahmen . Bin zufrieden :

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Geschrieben von biohazard am 18.02.2010 um 21:06:

Bei uns gibts auch kleine Schilder aber nur wenns ein Arzt oder irgendein Geschäftsmann bei denengehts immer sehr leicht komischerweise.

Kenne nämlich ein paar und die haben 1er nummer oder sogar mopedschilder auf den autos / bikes und ich als kleines licht war auch gestern bei der zulassung ich bekomme nur ein 24cm schild. Baby


Geschrieben von Adi am 19.02.2010 um 02:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
Bei uns ist das zum Glück noch im Rahmen . Bin zufrieden :

Bin mit 20x20 auch zufrieden. Augenzwinkern

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Lieber Gott, bitte lass mich bloß nicht erwachsen werden cool


Geschrieben von Street Glider am 19.02.2010 um 09:06:

Freude 20 x 22 ist auch noch Ok. Behalte es auch für die neue Street Glide CVO Freude

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Raimund


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


Geschrieben von Straßenköter am 19.02.2010 um 10:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Adi
Da wir ja nicht erst seit Gestern auf der Welt sind, haben wir das natürlich auch schon gemacht.

Hier die Antwort:

Sehr gehrter Herr ...,
alle Zulassungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind erlassmäßig auf die Einhaltung der Vorschriften der Anlage 2 Nr. 2 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung-FZV hingewiesen worden, wonach zwei- und dreistellige Erkennungsnummern (z.B. BO-M 1 oder BO-KM 1) nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies sind insbesondere Krafträder und Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Dabei ist es bei den Krafträdern nicht erforderlich, die baulichen Vorraussetzungen noch gesondert nachzuweisen. Durch die schmale Bauart dieser Fahrzeuge sind sie auf jeden Fall bauartbedingt berechtigt, entsprechende Kennzeichen zu erhalten. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens, da die Zulassungsbehörden nur die Kennzeichen vergeben können, die ihnen zur Verfügung stehen. Sollte also tatsächlich der Vorrat an kurzen Kennzeichen in Bochum erschöpft sein, könnte es auch sein, dass längere Erkennungsnummern an die berechtigten Fahrzeuge vergeben werden müssen. Es trifft zu, dass die Kennzeichen, die in der Vergangenheit unberechtigt vergeben worden sind, bei Außerbetriebsetzung oder Ummeldung dieser Fahrzeuge von den Zulassungsbehörden einzuziehen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.........
Ministerium für Bauen und Verkehr

adi,

genau darum geht es doch. es wäre doch geil wenn kein biker beim zulassen sich darüber gedanken machen muß wie groß o. wie klein sein blech nun wird. jeder biker sollte die gleiche größe bekommen. so wie bei unseren eu-nachbarn.
ich denke da an ein mofanummernschild. dwas wär doch irre großes Grinsen
naja, wolln wers ma nich gleich überdreiben. aber 15 x 12 o. 18x15 . egal hauptsache schön klein.
Freude
und komm jetzt ja keiner .... das kostet den staat soviel, dat würden die nie machen Baby

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Geschrieben von yellov20 am 19.02.2010 um 13:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von BIG BORE
Bei uns ist das zum Glück noch im Rahmen . Bin zufrieden :

hi big,schön habt nur 2 buchstaben!,wir haben 3 (TBB) da wird es schon eng! großes Grinsen großes Grinsen kommst du direkt aus bamberg?


Geschrieben von hoka am 16.03.2010 um 09:33:

Letzte Info für mein "Kleines Kennzeichen".

Einzelzelabnahme mit TÜV-Gutachten möglich.

Sondergutachten muss erstellt werden....dann Eintrag in den KFZ-Schein.

Die kosten für diese SONDERAKTION behalte ich ertsmal für mich...für bekloppt

könnt ihr mich später erklären.

Ich traue der Sache immer noch nicht...!!!

Mittlerweile bin ich wieder über 1 Jahr mit dieser Sache beschäftigt.... böse

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Geschrieben von Straßenköter am 16.03.2010 um 20:17:

was für eins hättest du denn gerne?

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Geschrieben von hoka am 16.03.2010 um 22:35:

Ich habe es schon...195x130mm...aber noch ohne die STAATSSIEGEL... cool

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Geschrieben von Straßenköter am 17.03.2010 um 09:59:

waaahnsinn. Baby Baby Baby Baby
wasn das für eins verwirrt

D
I1 verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt

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Geschrieben von Adi am 17.03.2010 um 10:22:

Hier mal ein paar Mögliche Schilder meiner Kumpels.

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Geschrieben von hoka am 17.03.2010 um 11:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Straßenköter
waaahnsinn. Baby Baby Baby Baby
wasn das für eins verwirrt

D
I1 verwirrt verwirrt verwirrt verwirrt



DU
X - XXX

jetzt fragste...wie geht dat dann...???

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Geschrieben von Straßenköter am 17.03.2010 um 13:30:

bingo??
schieß los.

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