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Geschrieben von Moos am 10.07.2019 um 23:48:

Die älteren, mechanischen Anlagen hatten alle eine Klappe, nur die neue elektronische E4 Anlage hat das Kugelventil. Und wenn ich jetzt mal davon ausgehe das die Anlage an deiner NT verbaut ist, dann passt das.

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Moos

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Geschrieben von Mordy am 11.07.2019 um 06:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Palit
Hallo
bei meiner V2 ist gestern an der rechten Seite der Zug am Motor gerissen. Vor ca. 9 Monaten sind mir beide Züge an den Töpfen gerissen. Damals konnte der Händler mir direkt eine neue Anlage einbauen, da er durch Zufall noch eine auf Lager hatte. Ich habe am Mittwoch einen Termin, er meint,  er könnte den Zug wieder am Motor anbringen. Nur habe ich mittlerweile das Vertrauen an der V2 verloren. Bei den Endkappen platzt der Chrom ab, wurde reklamiert und die Kappen werden nächste Woche getauscht. Aber wenn nun alle paar Monate der oder die Züge reißen, dann bin ich der Meinung, das das mit dem Kugelventil nicht voll durchdacht ist. Ab wann hat man das Recht auf Rücktritt vom Kauf?

Gruß
Palit

Guck dir mal die Hülle vom Bowdenzug an. Wenn der gekürzt wird entsteht da eine scharfe Kante. Wenn die nicht abgeschliffen/abgeknipst wird könnte die am Seilzug scheuern.

Ab 3:33 min


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Geschrieben von Skogr am 11.07.2019 um 08:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von DonBoyka
Servus Leuts,

habe seit ein paar Tagen die Penzl drauf(super Sound genau das was ich wollte), habe dann mal reingeleuchtet in den Topf und habe mit Erstaunen kein Kugelventil gesehen sondern eine Klappe ???
Haben die das geändert?

Das hab ich dir doch schon vor 2 Monaten gesagt, mechanische Klappe, nicht V2 = Kugelventil.
Deine ist wie Moos sagte, Klappe. Retro Classic. 

 

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Geschrieben von Palit am 11.07.2019 um 08:33:

Hallo Mordy,
Der Zug reißt nicht weil er scheuert. Er reißt weil das Kugelventil fest sitzt. Auf der rechten Seite ist am Motor rausgerissen und an der Linken Seite hat es wohl das Ventil aus der Halterung gezogen, der Seilzüge ist noch am Ventil. Mein Händler schaut es sich heute an.

ich werde berichten.

Gruß Palit

 

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Geschrieben von Langen am 11.07.2019 um 20:28:

Na, wenn man das hier so liest...Züge gerissen, Kugelventil sitzt fest.
Habe mir für meine LRS ne V2 bestellt. Ob das die richtige Entscheidung war? Augen rollen

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Grüsse aus Gelsenkirchen

Stefan


Geschrieben von Websucht am 11.07.2019 um 21:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von Langen

Habe mir für meine LRS ne V2 bestellt. Ob das die richtige Entscheidung war? Augen rollen

Ich habe 2 Stück, funktionieren an meiner Street Glide seit über 1,5 Jahren und an meiner Street Bob set nem 3/4 Jahr problemlos.... 

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Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von Langen am 11.07.2019 um 23:05:

Das ist beruhigend. Ist ja schließlich kein Kleingeld.großes Grinsen
Ich lass mich mal überraschen. 

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Grüsse aus Gelsenkirchen

Stefan


Geschrieben von Pericu am 14.07.2019 um 14:17:

Hab heute dieses auf Facebook gesehen. Meine Penzl hab ich mir grad bestellt. Muss ich mir also ernsthaft Sorgen machen, dass ich evtl demnächst Probleme bekommen könnte? Will nicht ne Penzl gekauft haben, diese noch nichta mbesitzen und sofort abgeben müssen.

Kann jmd was zur Validität dieses Posts sagen oder hat Infos diesbezüglich?


Geschrieben von Ryker am 15.07.2019 um 05:30:

Wie soll jemand anhand der beiden Schnipsel irgendwas sagen, das wirkt etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
Worum geht es denn, das die V2 Anlagen nicht so funktionieren, wie das Gesetz es fordert?
Wo kommen die Texte denn her, von der offiziellen Penzl Fressebuch Seite?
 


Geschrieben von Pericu am 15.07.2019 um 06:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
Wie soll jemand anhand der beiden Schnipsel irgendwas sagen, das wirkt etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
Worum geht es denn, das die V2 Anlagen nicht so funktionieren, wie das Gesetz es fordert?
Wo kommen die Texte denn her, von der offiziellen Penzl Fressebuch Seite?

Ja, dann verstehst du ja weshalb ich sehr skeptisch bin/war und hier nochmal nachfragen wollte. Kommt von der FMC Facebook Gruppe. Nach einer Quelle wurde bereits gefragt, jedoch noch keine Antwort und bei eigener Recherche find ich auch nichts. Daher einfach mal hier versuchen, ob jmd mehr infos dbzl. hat.


Geschrieben von Ryker am 15.07.2019 um 06:19:

Aha, dann tippe ich eher drauf, dass es um die FMC Anlagen geht.
Dann lies mal im Thread der Thor Anlagen, da könnte das dann eher Sinn machen.


Geschrieben von Pericu am 15.07.2019 um 06:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
Aha, dann tippe ich eher drauf, dass es um die FMC Anlagen geht.
Dann lies mal im Thread der Thor Anlagen, da könnte das dann eher Sinn machen.

Nope, es wurde dies noch hinzugefügt:
Da kommt möglicherweise das finale Aus für die Klappenauspuffanlagen in Deutschland. Anzuwenden bereits ab 01.09.2019, Gesetz ab 01.01.2020. Das ist nur ein kleiner Auszug aus einer neuen Anweisung des KBA. Was will dieser kleine Text sagen? Im Klartext und vereinfacht bedeutet es, dass Klappenauspuffanlagen künftig nicht nur in dem von der Gesetzgebung geforderten Bereich von eben 20-80 km leise sein müssen, sondern auch darüber und darunter. Das muss der Hersteller bestätigen und auch, wie er das gegen Manipulation schützen will. Das gilt nicht nur für diejenigen, die dieses Jahr noch gebaut werden, sondern auch für die, die bereits gebaut wurden. Der Krieg gegen die Klappenauspuffanlagen ist nun voll im Gange.


Geschrieben von Ryker am 15.07.2019 um 07:27:

So langsam wird ein Schuh draus Augenzwinkern

Ob "die" das so einfach durchkriegen? Da wird es im Vorfeld eine Reihe von Klagen geben, von beiden Seiten.
Abwarten was tatsächlich passiert, wird sicher noch ne Weile dauern, bis es endgültig geklärt/beschlossen ist.


Geschrieben von Pericu am 15.07.2019 um 07:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
So langsam wird ein Schuh draus Augenzwinkern

Ob "die" das so einfach durchkriegen? Da wird es im Vorfeld eine Reihe von Klagen geben, von beiden Seiten.
Abwarten was tatsächlich passiert, wird sicher noch ne Weile dauern, bis es endgültig geklärt/beschlossen ist.

Haste sicherlich Recht. Meine erste Reaktion war ein wenig emotionaler Schock, da ich die Penzl noch nicht Mal hab, nur bestellt hab 😅


Geschrieben von Justus am 15.07.2019 um 07:44:

Gibt doch wie immer Bestandschutz.
Alle Baujahre und Zulassungen von vorher können nach den alten Regeln weiter betrieben werden.
Keine falsche Panik ;-)