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Hallo zusammen,
ich war der Pechvogel mit dem "verbotenen'" manuellen Versteller an meiner StreetBob 2016.
Mit offenem Versteller erwischt, aber anstatt Busgeld wegen Lärmbelästigung (oder irgendsowas), bekam ich eine polizeibegleitete Fahrt zum TÜV und die Aufforderung zum Umbau (Wegbau des Verstellers) wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis, plus Punkt und Strafe wegen des offenen Verstellers.
Bevor jetzt wieder jeder schreibt, dass es doch laut ABE, E-Nummer und sonstwelchen Gesetzen und Dokumenten von Penzl erlaubt sei, mit dieser Anlage und Versteller unterm Tank rumzufahren.....WEISS ICH ALLES, MAG JA AUCH SO SEIN.
Nachdem ich aber (trotz weitere Dokumente extra von der Penzl GF) bei zwei TÜV Stationen wieder erfolglos abgeblitzt bin, habe dann entnervt den Versteller, wie mir befohlen, unterm Sitz verbaut.
Ihr könnt ja, wenn ihr mal in denselben Genuss kommt, auf euer Recht pochen und fröhlich mit dem TÜV vor Gericht ziehen und berichten.
Hallo Motorcycle-Dude,
da kannst mal sehen, was da für ein verschiedenes „Landrecht“ angewendet wird:
Bei mir exakt gleicher Verstoss wie bei Dir. Ich jedoch musste kein „begleitetes Fahren“ usw usw. mitmachen. Siehe meine Beiträge in jenem Link:
Mich hamse ziehen lassen, allerdings (auch wegen erloschener Betriebserlaubnis) mit der OWi Ankündigung 135,00 € (sonst hiess es immer 90,00 €, aber naja ...).
Kein TÜV und schon gar keine Punkte ...
Gruss shovelix
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
[quote=1521356]Zitat von SteveHD
Ausschlag geben ist das Datum bzw Grundlage wann das Model von Harley homologiert wurde, nicht die Anmeldung auf den Halter
__________________
Gruß Steve
Night Train driver the best in class
Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben
Keine Übergangsfrist, das erste gilt für den Hersteller, das zweite gilt für den Halter/Besitzer/Händler
ECE 41.04 ab 1.1.2014 für neu homolongierte Fahrzeuge.
12.2. As from 1 January 2014, Contracting Parties applying this Regulation shall grant approvals only if the motor cycle type to be approved meets the requirements of this Regulation as amended by the 04 series of amendments
Und nach dem 1.1.2017 dürften keine Erstzulassungen mehr vorgenommen werden.
12.7. As from 1 January 2017 Contracting Parties applying this Regulation may refuse first national registration (first entry into service) of a motor cycle which does not meet the requirements of the 04 series of amendments to this Regulation.
Gleiche Problematik gibt es auch im Oldtimerbereich, entscheidend ist immer das Datum der Erstzulassung
__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von shovelix
.........
Mich hamse ziehen lassen, allerdings (auch wegen erloschener Betriebserlaubnis) mit der OWi Ankündigung 135,00 € (sonst hiess es immer 90,00 €, aber naja ...).
Kein TÜV und schon gar keine Punkte ...
Gruss shovelix
Wer ganz frei von jeglichen Ärger sein will, fährt eben ausschliesslich mit Originalteilen.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Keine Übergangsfrist, das erste gilt für den Hersteller, das zweite gilt für den Halter/Besitzer/Händler
ECE 41.04 ab 1.1.2014 für neu homolongierte Fahrzeuge.
12.2. As from 1 January 2014, Contracting Parties applying this Regulation shall grant approvals only if the motor cycle type to be approved meets the requirements of this Regulation as amended by the 04 series of amendments
Und nach dem 1.1.2017 dürften keine Erstzulassungen mehr vorgenommen werden.
12.7. As from 1 January 2017 Contracting Parties applying this Regulation may refuse first national registration (first entry into service) of a motor cycle which does not meet the requirements of the 04 series of amendments to this Regulation.
Gleiche Problematik gibt es auch im Oldtimerbereich, entscheidend ist immer das Datum der Erstzulassung
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Gruß Steve
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zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
Das ist schon korrekt aber man muss unterscheiden zwischen homologation des Herstellers und Zulassung auf den Halter
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Hallo HeikoJ,
Du schreibst:
..... Also führt für Neuzulassungen ab dem 1.1.2016 die Erreichbarkeit des Stellhebels während der Fahrt zum Erlöschen der BE. Bei Zulassungen bis zum 31.12.2015 ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Die Anlage selbst ist natürlich noch zugelassen.
Ich hab meine Penzl mit mechanischen Versteller (mit ABE) zusammen mit meinem Luftfilter (auch mit ABE) zusammen eintragen lassen. Da dürfte es bei einer Kontrolle keine Probleme geben, so lange die Klappen geschlossen sind. Auch bei der HU beim TÜV hatte ich bisher keine Probleme.
Was mich aber trotzdem interessiert, hat schon jemand den "Elo-Umrüstkit" (ist ja hier schon erwähnt worden) verbaut?
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
.„ .... Ich hab meine Penzl mit mechanischen Versteller (mit ABE) zusammen mit meinem Luftfilter (auch mit ABE) zusammen eintragen lassen. Da dürfte es bei einer Kontrolle keine Probleme geben, so lange die Klappen geschlossen sind. Auch bei der HU beim TÜV hatte ich bisher keine Probleme.....“
zum zitierten Beitrag Zitat von shovelix
jedoch mit „latenter“ (Dauer-) Ordnungswidrigkeit durch die Gegend, allein wegen der Position des Verstellhebels ?
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Moin HeikoJ,
danke - dann kann die Saison ja kommen, ohne dass ich meine Penzl hier zum Verkauf anbiete ...
Gruss shovelix
Mmmmh, wenn ab EZ 1.1.2016 die Erreichbarkeit des Stellhebels verboten ist, macht das Elo-Umrüstkit für die betroffenen Baujahre vermutlich auch nicht wirklich Sinn:
Der Stellhebel ist dann zwar weg und durch nen Motor ersetzt, dafür gibt´s nen Taster am Lenker?!
Muss ich ja fast selber lachen......glaube nicht, dass mir das bei ner Kontrolle einer abkauft.
Das ist bei den Mitbewerbern aber auch legal.
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA