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Geschrieben von cb750 am 23.05.2009 um 12:03:

Garantie Motorrad aus UK

Hallo,
ich habe eine Road King aus England, aber bei einem Deutschen Händler gekauft.
Die erste Inspektion wurde laut Händler in England gemacht.
Jetzt habe ich einen Garantieschaden.
Mein Freundlicher verlangt jetzt das Serviceheft, dann wäre alles kein Problem oder er muß noch
eimal eine Grundinspektion durchführen.
Laut meinem Verkäufer gibt es so ein Heft nur in Deutschland.
Die Engländer würden diese Insp. weltweit im Computer abspeichern.
Wer weiss darüber mehr.
Gruß
K-H

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Geschrieben von Grisu1340 am 23.05.2009 um 12:10:

Hallo K-H
Verstehe ich das richtig. Dein Händler verkauft Dir ne Maschiene mit Garantie und ohne Serviceheft und verlangt für die Garantieabwicklung ein Serviceheft??? verwirrt verwirrt
Gruß
Grisu

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Geschrieben von cb750 am 23.05.2009 um 12:18:

Mein HD Händler verlangt ein Serviceheft.
Die Maschine habe ich bei einem anderen freien Händler erworben.
Gruß
K-H

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Geschrieben von WOLVERINE am 23.05.2009 um 12:20:

Da hat der Händler die Wahrheit gesagt Freude


Geschrieben von chief am 23.05.2009 um 12:22:

Hallo K-H,

den sogen. Servicepaß gibt es in England nicht (meines Wissens nur Deutschland und Österreich).
Für eine ordnungsgemäße Garantieabwicklung in Deutschland benötigst Du unbedingt von Deinem Händler, wo Du das Motorrad gekauft hast, die in England vom dorti2gen H-D Händler durchgeführte Aufbau- und Übergabeinspektion. Die erhält man bei einem UK Import immer in Form von:

- Motorcycle dealer set-up and pre-delivery check list
- Birth document

Bei der ersten, fälligen Inspektion ( 1600 km ) erhälst Du von Deinem deutschen HD Händler, der diese ausführt, den sogen. Service-Paß nachträglich, evtl. kostenpflichtig, ausgestellt. Die vom HD Händler in UK ausgeführte Übergabeinspektion kann er darin aber nicht abstempeln, da er diese auch nicht ausgeführt hat. Deswegen die Dokumente aus UK gut aufheben Augenzwinkern

Nur mit den o.g. Dokumenten von dem ofiziellen H-D Händler aus England hast Du Anspruch auf die offizielle Garantie, da damit dieses ordungsgemäße Übergabeinspektion bestätigt wird.

Wenn Du das Motorrad in Deutschland von einem freien Händler gekauft hast ( mit schriftlicher Zusage der offiziellen H-D Garantie im Kaufvertrag), dann muß er diese wichtigen Dokumente nachreichen. Eigentlich gehört das bei einem seriösen und fachkundigen Händler grundsätzlich mit zu dem erworbenen Motorrad. Mir unverständlich, warum Du diese wichtigen Unterlagen beim Kauf nicht bekommen hast verwirrt

Auch sollten bei einem "neuen" Bike immer einige KM auf dem Tacho sein. Dann weiß ich,daß auch der dazugehörige Probelauf bei der durchgeführten Übergabeinspektion gemacht wurde.

Gruß
Chief


Geschrieben von WOLVERINE am 23.05.2009 um 12:27:

Und was Chief schreibt stimmt auch Freude


Geschrieben von cb750 am 23.05.2009 um 21:07:

Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten.
Ich habe heute meinen Verkäufer angerufen und er meint,das ginge alles über das Netz.
Mein HD Händler könnte über das Netz die Infos bekommen.
Er will sich aber trotzdem bei dem Händler in England erkundigen.

Gruß
K-H

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Geschrieben von Dragon am 23.05.2009 um 23:51:

viel glück hoffe es geht alles glatt über die Bühne

gruß dragon


Geschrieben von Denali am 24.05.2009 um 09:44:

Zitat von chief
Motorcycle dealer set-up and pre-delivery check list

Stimmt, die habe ich auch bekommen.
Grüße
Denali


Geschrieben von cb750 am 17.07.2009 um 11:13:

Nach mehreren Rückfragen bei meinem Verkäufer in der Pfalz schickte er mir eine
"INTERNAL INVOICE" mit ein paar Daten vom englischen Händler.
Diese Daten reichen für eine Werksgarantie von HD nicht aus.
Natürlich müßte mein Verkäufer jetzt seine Händler Garantie einlösen,aber wer will sich mit einem herumreissen der weit entfernt wohnt.
Mein freundlicher hat jetzt eine PDI für 500€ durchgeführt.
Jetzt habe ich wieder volle Garantie mit Servicepass und mein Garantiefall wird von HD übernommen.
Facit: Günstiger Preis für eine Maschine aus UK + 500€ für eine PDI ergibt Gesamtpreis.

PS: Maschine war trotzdem noch günstig.

Gruß
K-H

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Geschrieben von Andy_G am 17.07.2009 um 18:57:

Zitat von George
[size=150]Vorher hatte ich mich beim Zoll erkundigt, der mir ganz deutlich erklärt hat, dass ein Fahrzeug aus EU Ländern dann als Gebraucht gilt (und somit vom Fiskus verschont bleibt), wenn es ENTWEDER bei Verkauf bereits 6 Monate zugelassen war ODER mehr als 6000 Kilometer auf der Uhr hat.

Hallo zusammen,

ich hätte ne Rückrage zu dem von George beschriebenen Punkt (siehe oben). Auf der Site des Deutschen Zolls habe folgende Formulierung zu KFZ Kauf innerhalb der EU gefunden:

"Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt."

Für mich klingt das so, dass man versteuern muss, wenn einer der beiden Punkte nicht erfüllt ist, bzw. nur dann nicht versteuern muss, wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist UND mehr als 6000km hat.

Grund meiner Frage ist, dass ich ein super Angebot für ne V-Rod aus UK habe. Die V-Rod ist Bj. 2007 ist, hat aber nur ca. 2000 km runter. Wenn ich da jetzt allerdings noch 19% Deutsche Märchensteuer oben drauf zahlen müsste, dann hätte sich das mit dem guten Angebot leider erledigt.

Weiss jemand definitiv, wie die Regelung ist?

Wäre sehr dankbar für eine rasche Antwort.

Viele Grüsse
Andreas


Geschrieben von czuk am 18.07.2009 um 09:46:

Hmm, ich frage mich gerade ob ich das alles richtig sehe und verstehe;

habe selber bei Warrs in London meine neue FLHT gekauft und davor auch schon diesen Thread hier angelesen.
Dan von Warrs teilte mir mehrfach mit, ich bräuchte diese beiden Dokumente (- Motorcycle dealer set-up and pre-delivery check list, - Birth document) nicht und es würde auch alles ohne gehen (da die Daten im System stehen würden).
U.a. schrieb er:

"We have found that some German dealers try to make life difficult.
You do not need either of these.Any German dealer found to be making it difficult will be in trouble with Harley Europe ".

Nachdem was ich hier so lese beruhigt mich seine Aussage nicht so ganz. Oder versteh ich das irgendwie falsch?


Geschrieben von SteveHD am 18.07.2009 um 09:59:

Das ist der Dealerkampf live England gegen Deutschland und grad wo Du bist oder was Du willst gewinnt der oder der.

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Gruß Steve

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Geschrieben von driver am 18.07.2009 um 10:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von cb750
Nach mehreren Rückfragen bei meinem Verkäufer in der Pfalz schickte er mir eine
"INTERNAL INVOICE" mit ein paar Daten vom englischen Händler.
Diese Daten reichen für eine Werksgarantie von HD nicht aus.
Natürlich müßte mein Verkäufer jetzt seine Händler Garantie einlösen,aber wer will sich mit einem herumreissen der weit entfernt wohnt.
Mein freundlicher hat jetzt eine PDI für 500€ durchgeführt.
Jetzt habe ich wieder volle Garantie mit Servicepass und mein Garantiefall wird von HD übernommen.
Facit: Günstiger Preis für eine Maschine aus UK + 500€ für eine PDI ergibt Gesamtpreis.

PS: Maschine war trotzdem noch günstig.

Gruß
K-H

Eine PDI Inspektion hier nachträglich ist doch lächerlich und auch wieder nur eine Form der Abzocke, darin sind viele Händler wohl wirklich Spitze.
Harley hat gerade wieder verlauten lassen wie schlecht die Geschäfte weltweit laufen und neue Stellenstreichungen und Werksschließungen angekündigt und dann sowas.


Geschrieben von driver am 18.07.2009 um 11:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von czuk
Hmm, ich frage mich gerade ob ich das alles richtig sehe und verstehe;

habe selber bei Warrs in London meine neue FLHT gekauft und davor auch schon diesen Thread hier angelesen.
Dan von Warrs teilte mir mehrfach mit, ich bräuchte diese beiden Dokumente (- Motorcycle dealer set-up and pre-delivery check list, - Birth document) nicht und es würde auch alles ohne gehen (da die Daten im System stehen würden).
U.a. schrieb er:

"We have found that some German dealers try to make life difficult.
You do not need either of these.Any German dealer found to be making it difficult will be in trouble with Harley Europe ".

Nachdem was ich hier so lese beruhigt mich seine Aussage nicht so ganz. Oder versteh ich das irgendwie falsch?

Dann sollte der nette Dan Dir doch auch den Namen des Ansprechpartners bei Harley Europa geben, der sich im Falle einer Garantieablehnung darum kümmert und den deutschen Vertragspartner dann zur Ordnung ruft.