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Geschrieben von Kalle66 am 06.08.2013 um 14:17:

Zitat von billybilly
Hallo, hab mir echt die Mühe gemacht, alle Seiten zu lesen, und was mir auffällt, das niemand was zu dem Vorschlag sagt, den ich schon lange praktiziere, nämlich "Fernlicht an" tagsüber.

Nee, das stört mich schon, egal mit Moped oder Auto, wenn mir ein Biker aufgeblendet entgegen kommt.
unglücklich

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Und schlägt der Arsch auch Falten - wir bleiben doch die Alten.


Geschrieben von trilex am 06.08.2013 um 16:10:

Zitat von billybilly
Hallo, hab mir echt die Mühe gemacht, alle Seiten zu lesen, und was mir auffällt, das niemand was zu dem Vorschlag sagt, den ich schon lange praktiziere, nämlich "Fernlicht an" tagsüber.

u.U. könntest Du eine Teilschuld einkassieren, wenn ein Unfallgegner sagt, er hat deshalb deinen Blinker übersehen.

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Wer Zeit zu verlieren hat sollte versuchen Zeit zu gewinnen.


Geschrieben von Döppi am 06.08.2013 um 21:25:

Fernlicht blendet doch auch am Tag. Komische Idee.

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Geschrieben von hdfrank am 07.08.2013 um 10:07:

Fernlicht an ist mindestens ein Verstoß gegen §1...

gehört in die gleich Riege wie falsch benutztes Nebelschlusslicht!

Und by the way.... zu laute Tüten und zu Laute Musik stören mich auch ...

Es ist eben nicht einfach im täglichen Leben sich zu entfalten ohne Andere zu behindern, stören oder einzuschränken...

Es ist mir egal ob einer ne Weste trägt...


F


Geschrieben von Harley 16 am 29.10.2013 um 07:34:

Achtung Warnweste

Hallo zusammen,
was in anderen EU-Ländern bereits Gesetz ist, kommt jetzt auch für Deutschland.
Eine Warnweste muss mit.

Mein Persönlicher Tipp:
Legt mind. der Anzahl Sitzplätze auch Warnwesten ins Auto, diese sollten dann so deponiert sein,
dass sie vom Fahrer- und Beifahrersitz aus gut erreichbar ist, damit ihr die Westen beim Verlassen des Autos schon anlegen könnt.

Deutschland:
Pflicht für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge, die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen). Für Fahrzeuge, in welchen regelmäßig Versicherte Beifahrer sind, muss auch für die Beifahrer eine Weste mitgeführt werden. Pressemeldung vom 05.07.13 online FOCUS Der Bundesrat hat jetzt auch für Deutschland eine Warnwestenpflicht beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein.
Frankreich:
Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht (mind. 90€ Geldbuße) bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads). Fahrradfahrer (mind. 22€ Geldbuße) müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.
Ungarn:
Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.
Österreich:
Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw.) müssen seit 1. Mai 2005 Warnwesten mitführen und diese dort tragen, wo sie auch ein Pannendreieck aufstellen müssen. Auf Autobahnen oder Autostraßen müssen sie im Fall, dass das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abgestellt wird, ebenfalls getragen werden. Gilt nicht für Motorradfahrer.
Belgien:
Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
Finnland:
Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.
Italien:
Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Fahrradfahrer müssen seit 1. August 2010 nach Einbruch der Dämmerung und im Tunnel auch tagsüber eine Warnweste tragen.
Kroatien:
Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
Luxemburg:
Seit 2008 Tragepflicht bei Unfällen oder Pannen auf der Autobahn und auf Schnellstraßen. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Die Regel gilt nicht, wenn eine Ausweichmöglichkeit auf einen Rad- oder Fußgängerweg besteht. Mitführungspflicht einer Weste pro Sitzplatz (d.h. 5 Westen für einen "normalen" PKW)!
Montenegro:
Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
Norwegen:
Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
Portugal:
Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer.
Slowakei:
Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
Spanien:
In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
Tschechien:
Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines privaten oder gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Dabei muss für jeden Mitfahrer eine Weste vorhanden sein.

Warnwestenpflichten in Europa
Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail bestehen bei den Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern muss nur eine Weste mitgeführt werden; in anderen muss für jeden vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein. Eine weitere Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles besteht.
In Deutschland ist die Tragepflicht nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift bedingt. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften enthält jedoch Regelungen für gewerblich genutzte, mehrspurige Kraftfahrzeuge. Es muss mindestens eine Weste für den Fahrer, bei Fahrzeugen, die regelmäßig mit Beifahrern besetzt sind, auch für die Beifahrer, mitgeführt werden. Die Weste ist bei Instandsetzungsarbeiten, Abschlepp- oder Bergungsarbeiten auf öffentlichen Straßen zu trage.. Das Nichtmitführen und das Nichtbenutzen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Sozialgesetzbuches. Sie können von der Berufsgenossenschaft mit einem Bußgeld geahndet werden.
In Österreich haben sich bis 2010, nach vier Jahren Tragepflicht, die Unfälle auf Grund des Nichterkennens von Personen bei Dunkelheit auf der Fahrbahn um 39 % vermindert. Die Zahl der Verunglückten reduzierte sich sogar um 53 %. Diese Ergebnisse und eine Blickanalysenstudie, die vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, sollen die Grundlage einer Initiative des Europäischen Automobil Clubs an das Europäische Parlament für eine europaweite einheitliche Regelung darstellen.

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Geschrieben von bestes-ht am 29.10.2013 um 09:13:

Gibts eine Zusammenfassung, was das "Neue" in deinem Text ist, ohne ihn komplett lesen zu müssen?

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Geschrieben von Harley 16 am 29.10.2013 um 12:56:

Ja für Deutschland,

was in anderen EU-Ländern bereits Gesetz ist, kommt jetzt auch für Deutschland.
Eine Warnweste muss mit.

Deutschland:
Pflicht für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge, die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen). Für Fahrzeuge, in welchen regelmäßig Versicherte Beifahrer sind, muss auch für die Beifahrer eine Weste mitgeführt werden. Pressemeldung vom 05.07.13 online FOCUS Der Bundesrat hat jetzt auch für Deutschland eine Warnwestenpflicht beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein.

Mein Persönlicher Tipp:
Legt mind. der Anzahl Sitzplätze auch Warnwesten ins Auto, diese sollten dann so deponiert sein,
dass sie vom Fahrer- und Beifahrersitz aus gut erreichbar ist, damit ihr die Westen beim Verlassen des Autos schon anlegen könnt.

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Geschrieben von Nacht Zug am 29.10.2013 um 13:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Gibts eine Zusammenfassung, was das "Neue" in deinem Text ist, ohne ihn komplett lesen zu müssen?

fröhlich fröhlich fröhlich fröhlich

Ich glaub, er hat es nicht verstanden... großes Grinsen

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Geschrieben von bestes-ht am 29.10.2013 um 13:25:

Prima, so sieht die Sache doch schon anders aus, Danke.... smile
Da ich schon ein paar Jahre die Warnwesten in den Türverkleidungen für alle Sitzplätze "versteckkelt" habe, war das für mich nichts "Neues" mehr. Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern
Na dann kommen wir Moppedfahrer ja als nächstes dran, hab mir schon mal eine geordert....

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Geschrieben von SportyCB am 29.10.2013 um 14:42:

@bestes-ht:

So ne Weste will ich auch,wo gibbet et die???


Geschrieben von hdfrank am 29.10.2013 um 15:16:

Warnwesten in schwarz mit Wunschaufdruck gibbet schon lang! Schon oft bei Securitys gesehn


Geschrieben von Rolliglider am 29.10.2013 um 17:10:

mit Wunschaufdruck


Vielleicht sollte man sich aber ACAB verkneifen....

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Geschrieben von Iron_Flo am 29.10.2013 um 17:47:

Jetzt mal ganz doof gefragt...

Deutschland:
Pflicht für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge, die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen).

Bedeutet doch, dass die Weste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen Pflicht ist.
In meinem Privatwagen brauche ich also keine.

Interessant wird's erst ab diesem Punkt:
Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein.
.
Gibt es da eine weitere Definition? Also für welche Fahrzeuge das gilt? (einspurig, mehrspurig, gewerblich, privat, etc)


Geschrieben von jp am 29.10.2013 um 19:55:

...lese das auch so raus.....aber da ich viel in frankreich unterwegs bin, hab ich die dinger schon seit 3 oder 4 jahren im auto, im tankrucksack und in meinem rucksack....


Geschrieben von Harlekin am 29.10.2013 um 20:34:

Keine Warnwesten Pflicht für Mopedfahrer in Frankreich. Die Einzigen, die ich mit Warnwesten dieses Jahr in den Seealpen rumkurven gesehen habe, waren Deutsche Baby Baby Baby .

Gruss

Harlekin