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Geschrieben von Peter61 am 13.12.2020 um 08:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von EJP
Naiv wie ich bin, hätte ich gedacht, ein Händler müsse gegenüber einem Endkunden (oder auch Privatmenschen) immer mit Netto-Preisen kommunizieren. Wenn ich als Privatmann nun einen Kaufvertrag über einen bestimmten (Netto-) Wert abschließe, was kümmert's mich dann, wenn sich die Mehrwertsteuer ändert?

Vielleicht kann da ein Kundiger noch ein, zwei Sätze schreiben, wo da mein Denkfehler ist?

Hallo, wenn dann macht ein Kaufmann mit einem Privaten einen Vertrag der den Endpreis also brutto beinhaltet. Also wenn auf dem Kaufvertrag von Händler an einen Privaten nur 20.TEUR steht ist das der Preis egal was die  MwSt bis zur LIeferung gilt. Aber das ist nicht mehr gängige Praxis, alle Händler die ich kenne machen bei Neufahrzeugen einen Vertrag der den Nettopreis enthält und zuz. die MwSt aufführt. Dann bist Du in der Falle, rein rechtlich wenn sich die MwSt erhöht bis zur Lieferung. Es sei denn ihr habt im Vertrag etwas anderes vereinbart. Alles andere ist ein Gang vor Gericht odere besser eine Kulanzregelung seitens des Händlers.
Hier zu hat auch der ADAC erhellendes geschrieben: LINK 
Gruß Peter


Geschrieben von sdnib am 13.12.2020 um 09:57:

Bei einem Vertrag zwischen einem gewerblichen Händler und Privatperson ist immer der Bruttobetrag ausschlaggebend. Dabei ist für die Berechnung der MwSt. der Tag des Eigentumsübergangs maßgebend, d.h. der an diesem Tag gültige Steuersatz wird zur Berechnung herangezogen. Normalerweise sollte dies in den zugehörigen AGBn aufgeführt sein. Unabhängig davon ist dies aber auch dergestalt gesetzlich geregelt. 
Es wird Dir in diesem Fall nur ein offenes Gespräch mit Deinem Freundlichen helfen😉
Grüsse Sven


Geschrieben von joe.sixpack am 13.12.2020 um 15:25:

Es gibt Händler, die das erkannt haben und jetzt damit werben....

__________________
>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<


Geschrieben von Rene D. am 13.12.2020 um 16:00:

"Liebe Leute lasst euch sagen : Rabatt wird vorher aufgeschlagen". 

Ein Händler der jetzt damit wirbt "nur" die 16% bei Vertragsabschluss in '20 und Auslieferung in '21 zu berechnen gibt halt bei Vertragsabschluss 3% weniger Rabatt auf den VK. Augenzwinkern

Niemand hat was zu verschenken. Nur Blöde fallen darauf rein,die können aber mit Sicherheit ruhiger schlafen weil sie ja so clever waren sich die 16% vertraglich zu sichern.
Gruß,
René


Geschrieben von Weich-Ei am 13.12.2020 um 21:54:

Alle Softail: Neufahrzeug bestellt was nun 16% oder 19% Mwst ???

Also es ist bei mir ja schon fast 'ne Dekade her mit dem Neukauf, jedoch gab es auch damals schon von HD so was wie Bestellung/Kaufunterlagen/Vertrag.
Und da stand auch damals schon drin was-wie-wann fällig wird. Vieleicht sollte man da ja einfach mal reinschauen, glaube nicht das die heute viel anders ist ...

Hier das damals dort ganz simpel aufgeführte Pricing mit Klausel:
Fahrzeug netto
Zubehöhr netto
Gesamt netto
derzeit gült. MwSt %
MwSt Betrag
Gesamtrechnungsbetrag
Zahlungsvereinbarung

Die Lieferung erfolgt in Abhängigkeit der Lieferfähigkeit des Herstellers.
(Das zum Thema Lieferzeit die der Händler nennt wenn's dann doch xyz oder mehr Wochen werden, ist er damit safe)
Mehrwertsteueränderungen vorbehalten, Berechnung erfolgt immer zum bei Lieferung gültigen gesetzlichen MwSt Satz.
(Das zum Thema wann-welcher MwSt Satz fällig wird)

__________________
Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Apo am 03.01.2021 um 19:36:

Danke für eure Zahlreichen Antworten . Habe verstanden das ich definitiv mehr bezahlen muss , als was in meinem Vertrag steht . Das Bike habe ich über einen Zwischenhändler bestellt , also nicht direkt beim Händler . Und das weil er mir Mündlich garantiert hatte , das ich das Bike im Oktober 2020 kriegen werde , hatte es im Juli 2020 bestellt . Vertrag ein Blatt des Händlers mit dem Kaufdatum Netto und Brutto Preis . Mein Name und Name des Verkäufers . Ehrlich gesagt ist es schon ärgerlich jetzt 650€ mehr zu bezahlen , aber das ist auch ok , wenn ich nicht permanent vom Händler höre , Lieferdatum hat sich geändert . Jetzt angeblich 2021 Februar , naja glaube ich nicht so richtig daran aber werden wir sehen . Mittlerweile würde ich am besten vom Vertrag zurück treten und mir den Bike gebraucht kaufen . Denke böhmisch nicht daran , das sie überhaupt schon mit der Produktion angefangen haben , und somit ich das Bike im Herbst 2021 kriege .


Geschrieben von Texaner am 03.01.2021 um 19:55:

Neufahrzeug bestellt was nun 16% oder 19% Mwst

Steht ein vorr. Lieferdatum auf der Bestellung?
Setz ihm ne angemessene Frist. (6 Wochen)
Wenn er innerhalb dieser Frist nicht liefern kann, kannst du die Bestellung annullieren. Sonst sind 15% der Auftragssumme fällig.

Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk

__________________
Ev'thangs bigger in Texas.

 


Geschrieben von Gutelaune am 05.01.2021 um 15:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Steht ein vorr. Lieferdatum auf der Bestellung?
Setz ihm ne angemessene Frist. (6 Wochen)
Wenn er innerhalb dieser Frist nicht liefern kann, kannst du die Bestellung annullieren. Sonst sind 15% der Auftragssumme fällig.

Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk

Ja und NEIN, angemessene Frist setzen und nach Ablauf zurücktreten ja,
ABER gegen wieviel % auch immer gibt es kein Rücktrittsrecht...
Rücktritt nur, wenn vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart, oder der Verkäufer erfüllt seine gesetzlichen Pflichten nicht (mangelfreie und pünktliche Lieferung) BSP: (BGB 346, 350, 323, 437 und so...)
(natürlich neben Haustür- oder Internet-Geschäften, heißt da aber Widerruf und ist fristabhängig)
(edit)

__________________
Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von Texaner am 05.01.2021 um 16:27:

Das sind geläufige AGBs im Kfz-Gewerbe.
Frist setzen, kann der Verkäufer nicht liefern, ist der Käufer raus aussem Schneider.

__________________
Ev'thangs bigger in Texas.

 


Geschrieben von a08574 am 05.01.2021 um 17:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
1. + 2. Inspektion Umsonst, wäre das was ich dem Händler nahe legen würde

Jetzt muss ich gerade lachen, der (nicht ganz so) freundliche in München ruft über 500€ für die zweite Inspektion auf ....

__________________
Bavaria Stammtisch München


Geschrieben von Nobuddy am 05.01.2021 um 21:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von a08574
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
1. + 2. Inspektion Umsonst, wäre das was ich dem Händler nahe legen würde

Jetzt muss ich gerade lachen, der (nicht ganz so) freundliche in München ruft über 500€ für die zweite Inspektion auf ....

Was? Unglaublich wie die Preise da auseinander gehen , ich hab für die erste und zweite jeweil knapp 300 bezshlt was ich durchaus vertretbar finde aber 500 😱 hat der 24 k Gold ins öl gefüllt


Geschrieben von REMCM am 05.01.2021 um 22:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nobuddy
ich hab für die erste und zweite jeweil knapp 300 bezshlt

Wo in München ?


Geschrieben von GerdTB7 am 05.01.2021 um 22:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nobuddy
zum zitierten Beitrag Zitat von a08574
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
1. + 2. Inspektion Umsonst, wäre das was ich dem Händler nahe legen würde

Jetzt muss ich gerade lachen, der (nicht ganz so) freundliche in München ruft über 500€ für die zweite Inspektion auf ....

Was? Unglaublich wie die Preise da auseinander gehen , ich hab für die erste und zweite jeweil knapp 300 bezshlt was ich durchaus vertretbar finde aber 500 😱 hat der 24 k Gold ins öl gefüllt

300? in Limburg vielleicht, in München beim offiziellen Freundlichen bestimmt nicht.


Geschrieben von Dragon am 06.01.2021 um 17:37:

Da geht der Preis bestimmt höher als bei der ersten Inspektion.