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--- Neufahrzeug bestellt was nun 16% oder 19% Mwst (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=99495)
zum zitierten Beitrag Zitat von EJP
Naiv wie ich bin, hätte ich gedacht, ein Händler müsse gegenüber einem Endkunden (oder auch Privatmenschen) immer mit Netto-Preisen kommunizieren. Wenn ich als Privatmann nun einen Kaufvertrag über einen bestimmten (Netto-) Wert abschließe, was kümmert's mich dann, wenn sich die Mehrwertsteuer ändert?
Vielleicht kann da ein Kundiger noch ein, zwei Sätze schreiben, wo da mein Denkfehler ist?
Bei einem Vertrag zwischen einem gewerblichen Händler und Privatperson ist immer der Bruttobetrag ausschlaggebend. Dabei ist für die Berechnung der MwSt. der Tag des Eigentumsübergangs maßgebend, d.h. der an diesem Tag gültige Steuersatz wird zur Berechnung herangezogen. Normalerweise sollte dies in den zugehörigen AGBn aufgeführt sein. Unabhängig davon ist dies aber auch dergestalt gesetzlich geregelt.
Es wird Dir in diesem Fall nur ein offenes Gespräch mit Deinem Freundlichen helfen😉
Grüsse Sven
Es gibt Händler, die das erkannt haben und jetzt damit werben....
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>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<
"Liebe Leute lasst euch sagen : Rabatt wird vorher aufgeschlagen".
Ein Händler der jetzt damit wirbt "nur" die 16% bei Vertragsabschluss in '20 und Auslieferung in '21 zu berechnen gibt halt bei Vertragsabschluss 3% weniger Rabatt auf den VK. 
Niemand hat was zu verschenken. Nur Blöde fallen darauf rein,die können aber mit Sicherheit ruhiger schlafen weil sie ja so clever waren sich die 16% vertraglich zu sichern.
Gruß,
René
Alle Softail: Neufahrzeug bestellt was nun 16% oder 19% Mwst ???
Also es ist bei mir ja schon fast 'ne Dekade her mit dem Neukauf, jedoch gab es auch damals schon von HD so was wie Bestellung/Kaufunterlagen/Vertrag.
Und da stand auch damals schon drin was-wie-wann fällig wird. Vieleicht sollte man da ja einfach mal reinschauen, glaube nicht das die heute viel anders ist ...
Hier das damals dort ganz simpel aufgeführte Pricing mit Klausel:
Fahrzeug netto
Zubehöhr netto
Gesamt netto
derzeit gült. MwSt %
MwSt Betrag
Gesamtrechnungsbetrag
Zahlungsvereinbarung
Die Lieferung erfolgt in Abhängigkeit der Lieferfähigkeit des Herstellers.
(Das zum Thema Lieferzeit die der Händler nennt wenn's dann doch xyz oder mehr Wochen werden, ist er damit safe)
Mehrwertsteueränderungen vorbehalten, Berechnung erfolgt immer zum bei Lieferung gültigen gesetzlichen MwSt Satz.
(Das zum Thema wann-welcher MwSt Satz fällig wird)
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... 
Danke für eure Zahlreichen Antworten . Habe verstanden das ich definitiv mehr bezahlen muss , als was in meinem Vertrag steht . Das Bike habe ich über einen Zwischenhändler bestellt , also nicht direkt beim Händler . Und das weil er mir Mündlich garantiert hatte , das ich das Bike im Oktober 2020 kriegen werde , hatte es im Juli 2020 bestellt . Vertrag ein Blatt des Händlers mit dem Kaufdatum Netto und Brutto Preis . Mein Name und Name des Verkäufers . Ehrlich gesagt ist es schon ärgerlich jetzt 650€ mehr zu bezahlen , aber das ist auch ok , wenn ich nicht permanent vom Händler höre , Lieferdatum hat sich geändert . Jetzt angeblich 2021 Februar , naja glaube ich nicht so richtig daran aber werden wir sehen . Mittlerweile würde ich am besten vom Vertrag zurück treten und mir den Bike gebraucht kaufen . Denke böhmisch nicht daran , das sie überhaupt schon mit der Produktion angefangen haben , und somit ich das Bike im Herbst 2021 kriege .
Neufahrzeug bestellt was nun 16% oder 19% Mwst
Steht ein vorr. Lieferdatum auf der Bestellung?
Setz ihm ne angemessene Frist. (6 Wochen)
Wenn er innerhalb dieser Frist nicht liefern kann, kannst du die Bestellung annullieren. Sonst sind 15% der Auftragssumme fällig.
Gesendet von meinem SM-G975F mit Tapatalk
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Ev'thangs bigger in Texas.
zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
Steht ein vorr. Lieferdatum auf der Bestellung?
Setz ihm ne angemessene Frist. (6 Wochen)
Wenn er innerhalb dieser Frist nicht liefern kann, kannst du die Bestellung annullieren. Sonst sind 15% der Auftragssumme fällig.
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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... 
Das sind geläufige AGBs im Kfz-Gewerbe.
Frist setzen, kann der Verkäufer nicht liefern, ist der Käufer raus aussem Schneider.
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Ev'thangs bigger in Texas.
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
1. + 2. Inspektion Umsonst, wäre das was ich dem Händler nahe legen würde
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Bavaria Stammtisch München
zum zitierten Beitrag Zitat von a08574
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
1. + 2. Inspektion Umsonst, wäre das was ich dem Händler nahe legen würde
Jetzt muss ich gerade lachen, der (nicht ganz so) freundliche in München ruft über 500€ für die zweite Inspektion auf ....
zum zitierten Beitrag Zitat von Nobuddy
ich hab für die erste und zweite jeweil knapp 300 bezshlt
zum zitierten Beitrag Zitat von Nobuddy
zum zitierten Beitrag Zitat von a08574
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
1. + 2. Inspektion Umsonst, wäre das was ich dem Händler nahe legen würde
Jetzt muss ich gerade lachen, der (nicht ganz so) freundliche in München ruft über 500€ für die zweite Inspektion auf ....
Was? Unglaublich wie die Preise da auseinander gehen , ich hab für die erste und zweite jeweil knapp 300 bezshlt was ich durchaus vertretbar finde aber 500 😱 hat der 24 k Gold ins öl gefüllt
Da geht der Preis bestimmt höher als bei der ersten Inspektion.