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zum zitierten Beitrag Zitat von Stobi
zum zitierten Beitrag Zitat von GerdTB7
Den Restwert wird Dir keiner aus der Glaskugel lesen können, das ergibt sich aus dem Gutachten.
Den normalen Händlereinkaufspreis schätze ich bei einer nicht kaputten RK wie Deine war/ist ohne sonstiges Zubehör auf ca. 8.500.-.
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ein Aufkäufer bei dem Schaden eventuell 3.500.- bietet, der Wiederbeschaffungswert aber bei einem guten Gutachter mit 10.000 bis 12.000 angesetzt ist, sollte die Versicherung die Differenz von 6.500 bis 8.500 erstatten.
Thats all
Hallo Gerd,
Genau das wollte ich wissen damit kann ich was anfangen. Hast mir geholfen. Vielen Dank
Gruß Helmut
zum zitierten Beitrag Zitat von Stobi
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
DEIN Gutachter - oder der von der Versicherung ?
Im Gutachten ist der Restwert angegeben.
Der Gutachter von meiner Versicherung das Gutachten habe ich leider noch nicht.
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Hallo Börnie,
Ja Vollkasko jetzt warte ich mal ab vielen Dank für deine Antwort jetzt weiß ich jedenfalls mehr wie zuvor.
Gruß
Helmut
Und nicht vergessen, Wert und der Wiederbeschaffungswert
sind recht sicher unterschiedlich.
Ach ja : die Reparaturkosten dürfen
30 % über den Wiederbeschaffungskosten liegen.
Nennt sich 130% Regel
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Hi Stobi, erstmal toi toi toi dass es Dir gut geht.
Entscheidend ist für Dich der Wiederbeschaffungswert, denn der wird ersetzt (zB 10.000 EUR).
Der RW wird davon abgezogen (zB 3.000 EUR), aber dessen Höhe ist eigentlich uninteressant, da Dein Versicherer die Differenz zahlt.
Bsp. 1) 10.000 - 3.000 => 7.000 aus der Vollkasko, insgesamt 10.000
Bsp. 2) 10.000 - 1.500 => 8.500 aus der Vollkasko, insgesamt 10.000
Einen „zu hohen“ RW kann es nicht geben, weil verbindliche Angebote eingeholt werden.
Aber ACHTUNG: der WBW ist die Grenze, eine 130%-Regel gibt es in Kasko nicht.
Gutachter und auch Versicherungen orientieren sich beim Wiederbeschaffungswert an den gängigen Onlineportalen für gebrauchte Mopeds. Gleiches Baujahr und vergleichbare Laufleistung. Dazu kann man dann noch Umbauteile draufrechnen, falls vorhanden. Das hat ein guter Gutachter drauf.
Die Aufkäufer hetzt einem dann die Versicherung auf den Hals.
Letztlich zahlt die Versicherung Wiederbeschaffungswert minus Aufkaufpreis.
Mit einem fähigen Gutachter kann man den Wiederbeschaffungswert auch diskutieren. Bei meinem letzten Totalschaden hatte ein Vergleichsbike im Onlineportal den Wiederbeschaffungspreis deutlich nach unten gezogen. Wenn ich mich recht erinne waren das so um die 4k. Der Gutachter hatte dann so lange für das Gutachten gebraucht, bis dieses eine Bike nicht mehr angeboten wurde.
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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK
Wenn der Gutachter allerdings von der eigenen Versicherung kommt?
D. h. Du warst der Unfallverursacher?
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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK
Vollkasko !
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zum zitierten Beitrag Zitat von Stefan Breakout
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Mit einem fähigen Gutachter kann man den Wiederbeschaffungswert auch diskutieren. Bei meinem letzten Totalschaden hatte ein Vergleichsbike im Onlineportal den Wiederbeschaffungspreis deutlich nach unten gezogen. Wenn ich mich recht erinne waren das so um die 4k. Der Gutachter hatte dann so lange für das Gutachten gebraucht, bis dieses eine Bike nicht mehr angeboten wurde.
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Ich hatte bisher immer das Glück, dass ich mir den Gutachter selbst bestimmen durfte und bin damit gut "gefahren".
Aber auch ein Gutachter von meiner Versicherung war bei einem Auto-Hagelschaden sehr positiv.
Kommt immer auf den Fall, bzw. die Versicherung an.
Restwert einer Road King
Mein Beileid! :-(
Aber Hauptsache du bist okay.
Wenn du Teile verkaufen möchtest hätte ich Interesse.
Die meisten Gutachter sind selbstständig. Eine Versicherungsgesellschaft als Kunde ist für die quasi ein Jackpot, weil es von dort öfters mal Aufträge gibt.
Der Supergau für den Gutachter ist, dass das eigene Gutachten erfolgreich vor Gericht angefochten wird. Denn dann ist die Versicherung garantiert Ex-Kunde.
Für jedes Gutachten gibt es einen Ermessungsspielraum, der argumentiert werden kann. Gutachter sind normalerweise bemüht innerhalb dieses Ermessungsspielraums zu bleiben. Dein Gutachter legt sich an den oberen Rand, der Gutachter des Geschädigten an den unteren Rand.
Dass Du vom Gutachter so richtig über den Tisch gezogen wirst, ist deswegen wohl eher unwahrscheinlich.
An Deiner Stelle würde ich täglich mal einen Blick in Mobile.de werfen und Screenshots von vergleichbaren Angeboten machen. So baust Du eine kleine Datenbank auf, um bei besonders niedrigen Angeboten, z. B. Corona-Notverkäufen, Gegenargumente zu haben.
Dann würde ich mal ein unverbindliches Informationsgespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht führen, Deinen Fall schildern und mal ausloten, wie die Erfolgsaussichten bei einem eventuellen Rechtsstreit überhaupt wären.
Als drittes würde ich auch ein Gespräch mit einem Gutachter führen. Wenn Du keinen kennst, kann Dein Dir bestimmt einen empfehlen. Eventuell kannst Du dem auch später das Gutachten der Gegenseite zuschicken, damit er mal unverbindlich drüberguckt. Der wird Dir ganz schnell sagen können, ob das Gutachten ok ist, und ob es sich ggf. lohnen würde auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
Dann hast Du eigentlich alles getan und kannst nur noch warten was von der Versicherung kommt.
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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK
Habe ich die Frage des Fragenden falsch verstanden? Es geht hier um den RESTwert für die Abrechnung eines Vollkaskoschaden.
Die Höhe ist Restwertes ist aus finanzieller aber völlig egal, siehe oben.
Nicht, wenn er sich die Summe, bestehend aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen lässt, um dann das kaputte Bike auf eigene Faust verkaufen zu wollen.
Letztendlich ist es aber auch alles egal, da wohl niemand hier vor Ort war, um das Bike in Augenschein zu nehmen, um dann eine realistische Einschätzung geben zu können.
Auch weiß niemand, ob der Gutachter in sein Gutachten die Stundensätze von einer Harley-Werkstatt oder nur ortsübliche Stundenverrechnungssätze eines freien Schraubers angesetzt hat. Dabei kann es durchaus zu starken Unterschieden bei der Schadenhöhe kommen.
Dem TE wird vorerst nichts anderes übrig bleiben, als auf das Gutachten zu warten. Der Restwert wird ja nunmal vom Gutachter über eine Online-Börse eingeholt. Da können dann gerne mal komische Preise heraus kommen - sowohl sehr niedrige, als auch sehr hohe. Zumeist wird die Versicherung versuchen, einen möglichst hohen Restwert zu erzielen. Deswegen ist es üblich, dass die Versicherung selbst auch nochmal das Bike in eine Online-Börse stellt.
Wenn aber das Gutachten da ist, dann ließe sich durchaus der reelle Restwert abschätzen, da man dann weiß, was alles kaputt ist.