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zum zitierten Beitrag Zitat von joker4fun
Das bedeutet, dass man bei Modifikationen der Elektronik einen Sprengsatz einbauen sollte, der den Tankinhalt entzündet und alles Spuren verwischt, oder?
In jedem Fall vielen Dank - ich ahnte es schon.
Dann hat der Normalsterbliche also die Wahl:
keine Modifikationen - irgendwie nicht die supergute Alternative
einige Modifikationen (lufti, auspuff) - laut, aber geht so und kann ein bisschen was kosten
viele Modifikationen (lufti, auspuff, elektronik) - laut und hochgradig illegal und kann viel kosten
Irgendwie schreckt mich das jetzt aber auch nicht wirklich ab.
Dieter
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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt
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"Eigentlich" bin ich ja auch so ein ganz genauer. Alles nach Recht und Gesetz und alles schön legal.
Ohne, dass ich mich inzwischen als "Outlaw" fühle, habe ich mich dann doch relativ schnell von dieser "Total-Legal-Denke" verabschiedet.
Das bringt nichts und ist teilweise auch lächerlich, wenn man - z.B. - bedenkt, dass schon die Verwendung von (orangen) Blinkergläsern, die halt nur kein E-Prüfzeichen tragen, nicht legal ist. Zumindest nicht ganz legal.
Ich rate auch zu Folgendem:
Man sollte sich deswegen keinen zu großen Kopp machen. Solange die verwendeten "Illegalitäten", da vielleicht optisch sehr auffällig oder einfach zu laut, nicht zu offenkundig sind, kommt man ganz gut durch den Verkehr.
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Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
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ausser, wenn dich irgendein Spacken auf vier Rädern vom Bock schiesst.....
Und das ist das eigentliche Problem - dass es dann Probleme geben wird, auch wenn man als zweirädriger "Unfallpartner" nicht schuld ist.
Dieter
zum zitierten Beitrag Zitat von joker4fun
ausser, wenn dich irgendein Spacken auf vier Rädern vom Bock schiesst.....
Und das ist das eigentliche Problem - dass es dann Probleme geben wird, auch wenn man als zweirädriger "Unfallpartner" nicht schuld ist.
Dieter
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Frank
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Zitat von Smokeybear
wenn man - z.B. - bedenkt, dass schon die Verwendung von (orangen) Blinkergläsern, die halt nur kein E-Prüfzeichen tragen, nicht legal ist. Zumindest nicht ganz legal.
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