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Geschrieben von Grocho am 06.05.2009 um 18:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von joker4fun
Das bedeutet, dass man bei Modifikationen der Elektronik einen Sprengsatz einbauen sollte, der den Tankinhalt entzündet und alles Spuren verwischt, oder?

In jedem Fall vielen Dank - ich ahnte es schon.

Dann hat der Normalsterbliche also die Wahl:
keine Modifikationen - irgendwie nicht die supergute Alternative
einige Modifikationen (lufti, auspuff) - laut, aber geht so und kann ein bisschen was kosten
viele Modifikationen (lufti, auspuff, elektronik) - laut und hochgradig illegal und kann viel kosten

Irgendwie schreckt mich das jetzt aber auch nicht wirklich ab.

großes Grinsen

Dieter

Bei Auspuff und Filter kommst Du idR eh nicht um eine angepasste Elektronik herum (bzw neue Vergaserabstimmung)

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von Smokeybear am 17.05.2009 um 14:18:

"Eigentlich" bin ich ja auch so ein ganz genauer. Alles nach Recht und Gesetz und alles schön legal.

Ohne, dass ich mich inzwischen als "Outlaw" fühle, habe ich mich dann doch relativ schnell von dieser "Total-Legal-Denke" verabschiedet.

Das bringt nichts und ist teilweise auch lächerlich, wenn man - z.B. - bedenkt, dass schon die Verwendung von (orangen) Blinkergläsern, die halt nur kein E-Prüfzeichen tragen, nicht legal ist. Zumindest nicht ganz legal.

Ich rate auch zu Folgendem:

Man sollte sich deswegen keinen zu großen Kopp machen. Solange die verwendeten "Illegalitäten", da vielleicht optisch sehr auffällig oder einfach zu laut, nicht zu offenkundig sind, kommt man ganz gut durch den Verkehr.

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Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

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Geschrieben von joker4fun am 17.05.2009 um 15:19:

ausser, wenn dich irgendein Spacken auf vier Rädern vom Bock schiesst.....

Und das ist das eigentliche Problem - dass es dann Probleme geben wird, auch wenn man als zweirädriger "Unfallpartner" nicht schuld ist.


Dieter


Geschrieben von Smokeybear am 17.05.2009 um 16:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von joker4fun
ausser, wenn dich irgendein Spacken auf vier Rädern vom Bock schiesst.....

Und das ist das eigentliche Problem - dass es dann Probleme geben wird, auch wenn man als zweirädriger "Unfallpartner" nicht schuld ist.


Dieter

Der Gedankengang ist sicher legitim und nachvollziehbar, nur glaube mir, auch der tritt irgendwann mal in den Hintergrund.

Ein Leben ist halt lebensgefährlich.

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Frank

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Geschrieben von George am 17.05.2009 um 20:33:

Zitat von Smokeybear
wenn man - z.B. - bedenkt, dass schon die Verwendung von (orangen) Blinkergläsern, die halt nur kein E-Prüfzeichen tragen, nicht legal ist. Zumindest nicht ganz legal.

Ist aber schon was länger her, dass die Blinkergläser Prüfzeichen hatten, oder???Augenzwinkern
Alle Harleys, die ich in letzter Zeit gesehen hab, haben die Prüfzeichen im Reflektor, was mich zur Erweiterung deiner Frage führt: Ist die Verwendung getönter Blinkergläser (wenn die normalen ja sowieso kein Prüfzeichen brauchen) und oranger Birnchen erlaubt, wenn der Reflektor eine E-Nummer besitzt????? Augen rollen

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