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Geschrieben von Sticki1 am 01.10.2020 um 11:45:

ne,wurde damit nie konftrontiert


Geschrieben von Grauer Wolf am 01.10.2020 um 12:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von springerdinger
Hast du das schon mal erlebt?

Zu anderen muß mir irgend eine Behörde diesen Sachverhalt "einer Ukunden"fälschung" beweisen (was nicht gefälscht wird, ist auch nicht gefälscht)!unglücklich
Dieser Aufkleber ist keine Urkunde, sondern spiegelt nur die "tatsächlichen" Daten der Urkunde wider.Freude
Die tatsächlichen DB-Werte sind nur in der Eintragung ersichtlich.Augenzwinkern

    Gruß SD

Ich würde das auch so sehen, alle Daten auf dem Kleber sind auch in der Zulassung und sollten natürlich auch ident sein. 
Da wird eigentlich nichts gefälscht od. verändert und es sollte halt so gemacht sein, dass man auch kein Unterschied erkennen kann.
Da gibt's ja so ein Sprichwort "man kann auch päpstlicher sein als der Papst" großes Grinsen


Geschrieben von DéDé am 01.10.2020 um 12:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
hm,aus polizeilicher Sicht weis ich mit Sicherheit,dass da einige ne Anzeige wegen Urkundenfälschung schreiben.
'Der Rahmenaufkleber selbst dient als schnelle Identifikation des Bikes und der DB-Werte und stellt in sich eine Urkunde dar.
Wird er entfernt oder manipuliert,dann ist der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt.
In der Regel ist der Ort des Rahmenaufklebers auch in der Homologation des Fahrzeuges örtlich beschrieben.

genau so ist das, und bei nicht mitgeführter Zul.-Besch. ist ja auch auf dem Schild die Messdrehzahl für die Standgeräuschmessung aufgeführt, bei Euro 4 Fahrzeugen, sogar  zweimal in allen Modis. Uns wenn der kontrollierende Beamte das erst in der Datenbank herausfinden muss, ist er schon mal verärgert..... was wir ja alle vermeiden wollengroßes Grinsen

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Ole66 am 01.10.2020 um 14:38:

Ich frage mich bloß, wie das die Leute machen, die Ihren Rahmen pulvern lassen verwirrt Ob dieser Aufkleber am Rahmen eine Urkunde an sich darstellt, glaube ich nicht mal wirklich, da er dafür einfach an zu vielen Bikes beschädigt & dadurch unleserlich ist. Ganz anders sieht es aus, wenn es ein Blechschild ist, was am Rahmen angenietet wurde. Das Moped hat doch auch eine VIN. Und die reicht in jedem Fall allein aus, um das Moped eindeutig zu identifizieren. Wie oben schon geschrieben wurde: So einen Aufkleber macht dir jeder Schildermacher.

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Ole aus Stendal
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   Frieden und   
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Geschrieben von shrurg am 01.10.2020 um 14:45:

Ich bin bei Harley schon seit April dran einen neuen Sufkleber zu bekommen weil ich dengelnd minimal versetzten möchte. Das scheint sehr schwierig zu sein.


Geschrieben von HeikoJ am 01.10.2020 um 14:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Ob dieser Aufkleber am Rahmen eine Urkunde an sich darstellt, glaube ich nicht mal wirklich

Zitat:
Bei der genauen, bis ins Einzelne gehenden gesetzlichen Regelung jener beiden Kraftfahrzeugkennzeichnungen (für das Fabrikschild § 59 und für das amtliche Kennzeichen §§ 23 und 60 StVZO i.d.F. vom 24. August 1953 und vom 29. März 1956 - BGBl I 1166 und I 261 -) liegt auch klar zu Tage, welche große Beweisbedeutung ihnen für den - vielerlei Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entspringenden - Gesetzeszweck zukommt, das Erkennen und Wiedererkennen eines Kraftwagens nach Möglichkeit zu sichern (siehe dazu auch §§ 23 und 25 StVG)
Zitat Ende

Siehe dazu ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Sam V am 01.10.2020 um 16:45:

Ich würd mir das ganze nicht so kompliziert machen. Einfach den Pulverer fragen, ob er das Schild irgendwie frei lassen kann. Der pulvert ja auch die Lagersitze nicht mit und klebt die vorher ab.

Zitat von Ole66
Ob dieser Aufkleber am Rahmen eine Urkunde an sich darstellt, glaube ich nicht mal wirklich, da er dafür einfach an zu vielen Bikes beschädigt & dadurch unleserlich ist.

Der Rahmen stellt mit dem Schild eine Gesamturkunde dar. Aber das Abmachen und wieder Dranmachen ist weder zur Täuschung im Rechtsverkehr, noch wird damit eine echte Urkunde verfälscht, da ja dieselben Daten wieder dran kommen und sich nichts ändert. Etwas anderes wäre es, wenn da das ganze genutzt würde, um mal eben die Lautstärkewerte etwas zu "korrigieren".

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von wolf_t am 01.10.2020 um 18:37:

Typenschild ist Pflicht.

​​​​​​Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Ähnlich:

Typenschild ersetzen