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Denke mal das Problem ist jetzt gelöst!
Aber tatsächlich gab es gar keins!!!
Austauschschalldämpfer nach Richtlinie 97/24/EG drauf ( PENZL zb) mit Klappe drauf und gut ist.
Das Moped ist hier abgenommen vom TÜV.
Also darf man Tüten mit EG Betriebserlaubnis fahren.
Auf der Karte steht dann dein Fabrikat.
Ob da die 1 HD steht( wie bei mir übrigens auch) interessiert keine Sau.
Schonmal in Hessen mit einem Prüfer unterhalten ?
Dort ist sofort alles §21 und bei einer Änderung greift die ABE nicht mehr von der Angst vor der Bündelungsbehörde ganz zu schweigen.
TÜV in anderen Bundesländern machen oftmals keine Eintragungen wenn die Karre in Hessen zugelassen ist.
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Halli Hallo.
Ich möchte mich nochmal kurz zu Wort melden. Hab das Thema ja schließlich auch eröffnet.
@Martymo: Das Problem ist die Nummer K in der Zulassungsbescheinigung. Das steht die Nummer der EG-Typgenehemigung oder ABE. Darauf bezieht sich in der Regel die ABE von entsprechenden Auspuffanlagen. Im Fall von einem US Import steht da aber logischerweise nichts. Das ist das ganze Problem.
Um mal alles zusammenzufassen:
Mein TÜV in Hessen darf diese Art Auspuffanlage nicht mehr eintragen. Der TÜV in Niedersachsen (in dem Fall Göttingen) hat mir auf Anfrage gesagt, dass er die Anlage nicht einträgt, weil die wegen der ABE nicht eingetragen werden muss. Da ist es echt ein Wunder, dass sich der geneigte Biker nicht sämtliche Haare ausreißt.
Ich habe schließlich die erwünschte J&K Anlage verbaut, bzw. verbauen lassen und in der mitgelieferten Karte steht die Modellbezeichnung "FXST". Mir soll´s reichen, weil mir sonst noch mehr graue Haare wachsen.
Schlussendliche Klärung habe ich leider weder vom TÜV Hessen, TÜV Niedersachsen, J&K, noch von meinem örtlich zuständigen Verkehrsdienst bekommen.
Ich fahre jetzt seit gut 25 Jahren Motorrad und hatte noch nie ne völlig legale Karre. Ich hatte viele Jahre Supersportler mit Komplettanlagen die nen Höllenlärm gemacht haben und seit ein paar Jahren dann Chopper/Cruiser die auch nie leise waren und ich bin noch nie angehalten worden!!! Das schiebe ich jetzt mal darauf, dass ich mich schlicht in den Ortschaften benehme. Soll heißen, ich fahre nicht 20 Mal an der Eisdiele vorbei oder immer wieder die gleiche Stra0e hoch und runter wie das manche der sogenannten Caferacer gern betreiben. Ich fahre durch die Ortschaften ohne groß aufzufallen und gut.
Okay, Ecken von denen ich weiß, dass viel kontrolliert wird meide ich natürlich.
Allerdings bin ich auch nicht auf der Welt damit mich andere hören oder wahrnehmen. Ich fahre meine Harley nur für mich und möchte nur für mich das Beste aus dem Motorrad machen, wie das vermutlich die meisten hier tun.
Im Juni muss die Gute wieder zum Tüv, darauf bin ich schon sehr gespannt. Bis dahin bollert sie munter vor sich hin (ich bin immer wieder begeistert, wie gut so ne alte Vergaserdame nach´m Winter anspringt )
Gruß Stefan
P.S.: Und weil mir das ständige laut und leise geregel etwas auf die Nerven ging hat sie noch ne Trickbox von Bikewerk bekommen
Also nochmal: Jede ABE vor 2006 bezieht sich auf den TYP nicht auf die ABE des einzutragenden Motorrades. Also müßte die nicht einmal eingetragen werden, die gilt auch für Importmotorräder. Ab 2007 sind die ABE auf die ABE des Motorrades ausgestellt. Damit muß der TÜV die bei Vorliegen einer Übereinstimmungsbescheinigung für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 den Mist auch eintragen. Dabei gilt die ABE als Gutachten.
Nach einer Änderung der Eintragungsbefugnis im letzten Jahr kann dir das jeder Eintragen. Ich habe mir, damit ich keine Gutachten oder Kärtchen mitführen muß, alles eintragen lassen, und der Prüfer bei uns auf´m Dorf ist von der KÜS. Das war auch kein Problem, ich habe lediglich dazu gesagt, ich will das einfach zur Sicherheit in den Papieren haben.
Die Bündelungsbehörde in Hessen ist auch nicht bei jeder Eintragung zuständig, sondern nur bei gravierenden Umbauten, die eine Vollabnahme des Fahrzeugs erfordern. Alles andere wird ohne Probleme in den Fahrzeugschein eingetragen, ohne dass man eine Stellungnahme der Bündelungsbehörde braucht.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
Hallo liebe Schraubergemeinde,
zu dem Thema hätte ich jetzt auch noch eine Frage.
Wenn ich eine 98er Fat Boy habe und darauf Remus Enttöpfe fahre für die es eine Abe gibt für Modelle ab 2007, kann man das ab jetzt auch noch irgendwie egalisieren oder ist das unmöglich?
Im voraus bedankt sich der Street Bob jetzt auch mit Fat Boy
Da würde ich bei den TÜV Ingenieuren mal nachfragen.
Habe mal Kawa Schalldämpfer an eine 90er Jahre Honda Krümmeranlage geschraubt und der Ingenieur war zufrieden. Es war leise, er hat es eingetragen und gut wars. Die Gesetzeslage lässt Einzeleintragungen zu.
In Deutschland wurden damals nagelneue 1HD1 Modelle mit Garantie und allem was dazugehört ganz normal bei offiziellen HD Niederlassungen verkauft und zugelassen. Ich besitze so eine, von 1994.
Auch gab es damals Teilegutachten (z.B. von Kess) welche diese Typenbezeichnung 1HD1 beinhalteten.
Kess beispielsweise gab mir kürzlich positive Auskunft zu Klappenanlagen für 1HD1 Evos. Verkauf aber nur über die offiziellen HD Händler.
Danke für die Info, im letzten Jahr habe ich beim Wuppertaler TÜV nachgefragt der mehr oder weniger schlaue Prüfer war der Meinung dazu müsste man eine einzelabnahme machen ist aber beim Wuppertaler TÜV nicht möglich da es keine Teststrecke gibt. Und wenn wäre es nicht billig.
Es grüßt wie immer der Street Bob jetzt auch mit Fat Boy
Sorry habe vergessen zu erwähnen das meine Fat Boy ne deutsche ist und es deswegen evtl. eine andere Sache ist in dem Fall.
Lg der Street Bob jetzt auch mit Fat Boy
1HD1 hatten alle Harleys bis 2003. Erst danach wurde 5HD eingeführt.
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Was man erträumen kann, kann man auch bauen.