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@klaus
kauf dir einfach ne gscheite hupe und alles wird gut!!!
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Viel Lärm wofür wer hupt ist Feig
oder zu langsam
gruß dragon
Ich hab ne 3 Jährige Sirene daheim . Die gabs mal umsonst .
Bau dir doch eine verchromte Pressluftfanfare hin .
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Soviel wie ich weiß darf eine Hupe keine wechselnden Frequenzen haben.
Also weder uiuiuiuiu noch tatü tata, oder nemo monemo hiti hiii.
Dann könnt ich mir vorstellen, das es noch eine Lautstärkebeschränkung gibt.
Ansonsten ist alles erlaubt, oder ?
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wer gesund stirbt, ist auch tot
Hallo, Auszug StVZO §55
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
Gruß loosch2
Sag mal Klausi, was hast du denn vor? Willst die A 5 für unseren Tross räumen oder wie? So ein Jauleteil brauch doch keine Sau...
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Ponyhof war gestern
nee marco...der klaus hört einfach seine hupe nicht mehr weil sein radio immer so laut aufgedreht ist....
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zum zitierten Beitrag Zitat von V-Twin-Maniac
nee marco...der klaus hört einfach seine hupe nicht mehr weil sein radio immer so laut aufgedreht ist....![]()
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Ponyhof war gestern
Zitat von Jack Harley
Zitat von V-Twin-Maniac
nee marco...der klaus hört einfach seine hupe nicht mehr weil sein radio immer so laut aufgedreht ist....![]()
dann brauch er auch kein Jauledingens - einfach den richtigen Sender einstellen (Radio Antalya oder so)![]()
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Ponyhof war gestern
zum zitierten Beitrag Zitat von Jack Harley
Sag mal Klausi, was hast du denn vor? Willst die A 5 für unseren Tross räumen oder wie? So ein Jauleteil brauch doch keine Sau...
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Weil jeder Tag zählt
Nothing else matters
Tradition ist das Feuer weiterzugeben,Nicht die Asche anzubeten
Zitat von loosch2
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
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wer gesund stirbt, ist auch tot
Hallo,
1. "Eisenbereift" meint wohl eine Walze wie sie im Strassenbau eingesetzt werden.
2. "Einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden"
meint wohl diese früher in der Landwirtschaft und heute ab und zu noch in Weinbergen
verwendeten einachsigen Motoren mit Treckerbereifung die man über einen waagrecht gelegten
Ape-Hanger hinterherlaufend bedient.
Gruß loosch2
Zitat von loosch2
" waagrecht gelegten Ape-Hanger"
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Gruß Ingo
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