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Geschrieben von HeikoJ am 06.02.2020 um 22:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von sunraiser
Verstehe ich jetzt irgendwie nicht. Dachte immer das E Prüfzeichen nur auf Blinkern und Scheinwerfern ist. Aber jetzt auf einen Luftfilter

Noch nie im Auto auf das Luftfilter Gehäuse geguckt ? Da ist auch ein E-Zeichen. Und eine KBA Nummer auf dem eigentlichen Luftfilter Einsatz.
Kurzversion:
Der S & S Luftfilter ist durch den Hersteller zugelassen worden. Der Ring der den Luftdurchsatz und das Ansauggeräusch auf den Serienwert bringt gilt in dem Fall als Gehäuse. Da der Ring nur aufgesetzt wird braucht der ordnungsgemäße Einbau nicht überprüft werden.

Warum TÜV bei anderen Luftfiltern: 
Ein Austauschluftfilter (nicht das Gehäuse) muß folgende Kriterien erfüllen: Die Luftmenge die durchgelassen wird darf nicht zu einer Leistungssteigerung führen, das Abgasverhalten darf sich nicht ändern und das Fahgeräusch des KFZ muß innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sein, ab Euro 4 nicht lauter als die Serie. Das Ansauggeräusch der Luftfilters ist ja Bestandteil des Fahrgeräusches.
Wenn das Luftfiltergehäuse zur Geräuschdämmung und/oder zur Luftmengenbegrenzung dient ist das Gehäuse Bestandteil der Baugruppe, wird also mitgeprüft, siehe die Brotdose.
Die (nicht zugelassenen) offenen Luftfilter sind allesamt zu laut und Leistungssteigernd, deshalb keine Zulassung, es gibt aber (Fremd)Firmen die Einbausätze entwickelt und zugelassen haben damit der Luftfilter die Bedingungen erfüllt. Weil das aber nicht vom Hersteller der Luftfilterbaugruppe angeboten wird sondern von einem anderen Hersteller muß der ordnungsgemäße Einbau des Einbausatzes durch eine Prüforganisation überprüft und bescheinigt (eingetragen) werden.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."