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Geschrieben von Chopper 15 am 23.12.2019 um 21:00:

Genau so sehe ich das auch

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Carsten96 am 23.12.2019 um 21:08:

Ich lese es so, dass Du das bisherige Kennzeichen behalten kannst. Frag doch mal beim ADAC nach. 


Geschrieben von Sticki1 am 23.12.2019 um 21:37:

bezüglich Kennzeichengröße.Ich würde mir das Kennzeichen 18x20  beim Onlinschildermacher kaufen und mit zur Zulassungsstelle nehmen.
Wenn die dann meinen sie lassen die Größe  nicht zu, weil München sein eigenes Süppchen kochen will, würde ich auf die FZV, Anlage 4, Punkt 1 , verweisen.
Und auch ohne Stempel und Randale die Behörde auch nicht verlassen

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html





 


Geschrieben von Der_Joker am 23.12.2019 um 21:57:

Genau wie @Sticki schreibt:
Am Besten online bei der Zulassungsstelle eine gewünschte Kennzeichen-Kombination reservieren... z.B. M - XY 12
Dann beim Onlinehändler ein 18x20er KZ machen lassen und damit zur Zulassungsstelle.
Das KZ mitsamt der FZV der jungen Dame zum Abstempeln geben und GO!

 

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Hier geht´s zu meinem Alteisen


Geschrieben von Moos am 23.12.2019 um 21:59:

Denke mal München Stadt wird keine kurzen Nummernkombis  mehr haben die auf das kleine Kennzeichen passen. Da hilft dann auch kein Gesetz. großes Grinsen

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von SportyCB am 23.12.2019 um 22:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Pmr
Moin.
das ist mein Kenntnissstand.

Das Kennzeichen kannst du nur mitnehmen, wenn das KFZ auf deinen Namen angemeldet ist.
Beim Halterwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zulassungsbezirken ist auch keine Kennzeichenmitnahme möglich. Der neue Fahrzeughalter muss auch ein neues Kennzeichen beantragen.

ist seit Oktober geändert

kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel innerhalb Deutschlands möglich. Steht in der Fahrzeugzulasdungsverordnung(meine Frau arbeitet an der Zulassungsstelle)

siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
 


Geschrieben von SportyCB am 23.12.2019 um 22:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
bezüglich Kennzeichengröße.Ich würde mir das Kennzeichen 18x20  beim Onlinschildermacher kaufen und mit zur Zulassungsstelle nehmen.
Wenn die dann meinen sie lassen die Größe  nicht zu, weil München sein eigenes Süppchen kochen will, würde ich auf die FZV, Anlage 4, Punkt 1 , verweisen.
Und auch ohne Stempel und Randale die Behörde auch nicht verlassen

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html

Dein Link geht nicht


Geschrieben von Weich-Ei am 23.12.2019 um 23:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von Der_Joker
Genau wie @Sticki schreibt:
Am Besten online bei der Zulassungsstelle eine gewünschte Kennzeichen-Kombination reservieren... z.B. M - XY 12
Dann beim Onlinehändler ein 18x20er KZ machen lassen und damit zur Zulassungsstelle.
Das KZ mitsamt der FZV der jungen Dame zum Abstempeln geben und GO!

Er will doch aber gar kein neues Kennzeichen, er kann mit der alten 18x20 Platte und der "Buchstabenkombi" des Vorbesitzers leben.
Er will nur in den Papieren als neuer Halter des Töffs mit Beibahlt der alten Nummer eingetragen werden.
Und das geht seit Oktober diesen Jahres.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von meggs am 23.12.2019 um 23:32:

… das alte nicht entstempelte Schild bliebt mit den alten Siegeln erhalten.... es werden nur die "FAHRZEUGPAPIERE" auf den neuen Wohnort geändert, sonst nix.... hab das schon mehrfach gemacht.

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meggs (der Badener aus 'm Pott)


Geschrieben von Herbman am 23.12.2019 um 23:35:

Spitze.....das hört sich doch jetzt mittlerweile sehr gut an....

Danke Euch allen für die Aufklärung....werde selbstverständlich nach meinem Besuch bei der Zulassungsbehörde am 2.1.20 hier berichten wie es mir ergangen ist

Vielen Dank

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Viele Grüsse aus München
Herbman


Geschrieben von meggs am 24.12.2019 um 00:24:

..evt. brauchst du von deiner Versicherung noch ne neue EVB Nummer wegen des neuen Wohnorts.... einfach mal beim Versicherer nachfragen

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meggs (der Badener aus 'm Pott)


Geschrieben von Herbman am 24.12.2019 um 06:13:

Guten Morgen
Die Nummer habe ich schon.
Brauche ich ja auch zwingend da die Dicke ja noch auf den Vorbesitzer angemedet ist.
 

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Viele Grüsse aus München
Herbman


Geschrieben von meggs am 24.12.2019 um 08:54:

Moin, ich seh da ein Problem bei der ganzen Sache..... das Bike ist noch nie auf dich angemeldet gewesen, somit Halterwechsel und nicht nur Wohnortwechsel. Wird wahrscheinlich etwas problematischer werden. Viel Erfolg

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meggs (der Badener aus 'm Pott)


Geschrieben von Herbman am 24.12.2019 um 09:39:

Ja soooo ganz sicher bin ich mir auch noch nicht. 
Aber dem SportyCB seine Frau ist vom Fach und hat gemeint das geht......

wir werden es sehen

wünsche Euch alle Frohe Weihnachten 🎅🏻🎄🤶🏻⛄️

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Viele Grüsse aus München
Herbman


Geschrieben von SportyCB am 24.12.2019 um 10:48:

zum zitierten Beitrag Zitat von meggs
Moin, ich seh da ein Problem bei der ganzen Sache..... das Bike ist noch nie auf dich angemeldet gewesen, somit Halterwechsel und nicht nur Wohnortwechsel. Wird wahrscheinlich etwas problematischer werden. Viel Erfolg

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html