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zum zitierten Beitrag Zitat von BobRyder@75
Einige HD Händler stellen sich bei dem Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung ziemlich blöd , habe ich das Gefühl.
Ich hatte auch beim Dealer nachgefragt , da ich gerne den orig. Hollywood Lenker legal an meiner Street Bob fahren möchte . Der Mitarbeiter wollte mir dann erzählen, so eine Bescheinigung würde es nicht geben und er hätte da auch noch nie von gehört. Außerdem müsste man ein orig. Hd Teil nicht eintragen lassen.Jeder TÜV Prüfer würde auf Anhieb erkennen,das es ein oem Teil ist , so seine Aussage . Nur blöd , das weder eine Nr. noch ein HD Logo am Lenker vorhanden ist . Habe dann unmittelbar nach dem Telefonat bei einer anderen Filiale des selben Händlers angerufen und siehe da , da war so eine Bescheinigung durchaus bekannt und lag auch vor . Eine Ausstellung wäre überhaupt kein Thema und der Mitarbeiter selbst , hat sich auch so ein Schreiben ausstellen lassen , um bei einer Eintragung keinen Stress zu bekommen.
Allerdings reicht es aus , die Bescheinigung mit zu führen . Eine Eintragung ist nicht notwendig .
Gruß
dann nix wie hin zum anderen Händler, Bescheinigung holen und trotzdem eintragen lassen... was drin is is drin und erspart Diskusionen mit der Kontrollgruppe
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie oben im Link, ist kein amtliches Prüfdokument! Sowas ersetzt nicht eine ABE. Das Mitführen reicht nicht aus. Die Bescheinigung ist lediglich ein Zettel, den der TÜV Prüfer für die Eintragung heranziehen kann.
Wird man mit einem nicht eingetragenen Zubehörlenker angehalten, ist die Weiterfahrt sofort untersagt, wie hier ja auch schon geschrieben wurde. Wäre mir persönlich zu anstrengend.
Das Thema "originale" Zubehörteile kommt ja irgendwie immer wieder auf und man liest die wildesten Halbwahrheiten, was aber leider oft daran liegt, dass diese von Händlern gestreut werden, die keinen Schimmer von der rechtlichen Situation haben.
Es ist so, dass ein Fahrzeug eine Gesamtzulassung hat. Das inkludiert alle original verbauten Teile. Z.B.: ein Hollywood Lenker an der Slim, oder ein Miniape an der Softail.
Baue ich nun den Hollywood Lenker an die Softail, so hat dieser in diesem Fall KEINE Zulassung, da er nicht in der Gesamtzulassung des Fahrzeugs enthalten ist. Originales Harley Teil hin oder her. Der Lenker muss per Einzelabnahme eingetragen werden. Problematisch ist, dass es zu Originalteilen keine Gutachten gibt. Also stellen MANCHE Händler solch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (damit sind sie aber in der Haftung, deshalb machen es nicht alle!). Die Bescheinigung KANN bei der Eintragung helfen. Manche TÜV Prüfer tragen aber auch mit der Bescheinigung nichts ein, weil sie ein offizielles Prüfdokument wollen, da sie wissen, dass einige Händler die Unbedenklichkeit für jeden Mist attestieren.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
zum zitierten Beitrag Zitat von BobRyder@75
Einige HD Händler stellen sich bei dem Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung ziemlich blöd , habe ich das Gefühl.
Ich hatte auch beim Dealer nachgefragt , da ich gerne den orig. Hollywood Lenker legal an meiner Street Bob fahren möchte . Der Mitarbeiter wollte mir dann erzählen, so eine Bescheinigung würde es nicht geben und er hätte da auch noch nie von gehört. Außerdem müsste man ein orig. Hd Teil nicht eintragen lassen.Jeder TÜV Prüfer würde auf Anhieb erkennen,das es ein oem Teil ist , so seine Aussage . Nur blöd , das weder eine Nr. noch ein HD Logo am Lenker vorhanden ist . Habe dann unmittelbar nach dem Telefonat bei einer anderen Filiale des selben Händlers angerufen und siehe da , da war so eine Bescheinigung durchaus bekannt und lag auch vor . Eine Ausstellung wäre überhaupt kein Thema und der Mitarbeiter selbst , hat sich auch so ein Schreiben ausstellen lassen , um bei einer Eintragung keinen Stress zu bekommen.
Allerdings reicht es aus , die Bescheinigung mit zu führen . Eine Eintragung ist nicht notwendig .
Gruß
https://forum.milwaukee-vtwin.de/attachments/164/164067.jpg
In der Bescheinigung steht "die Betriebserlaubnis bleibt unverändert wirksam".
Wie kann dann eine Weiterfahrt untersagt werden?
zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
In der Bescheinigung steht "die Betriebserlaubnis bleibt unverändert wirksam".
Wie kann dann eine Weiterfahrt untersagt werden?
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
zum zitierten Beitrag Zitat von wolf_t
In der Bescheinigung steht "die Betriebserlaubnis bleibt unverändert wirksam".
Wie kann dann eine Weiterfahrt untersagt werden?
Weil ein Händler gar nicht dazu berechtigt oder gar befugt ist, sowas zu bestätigen.
Ein Händler ist keine amtliche Prüfstelle (dazu müssten sie mindestens entsprechend akkreditiert sein). Das Dokument ist ebenfalls keine amtliche Bestätigung.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann darüber hinaus nur durch den Hersteller ausgestellt werden, nicht durch einen Händler.
Jeder soll machen was er will oder glauben, was ihm der Händler sagt. Ich wollte oben nur die faktisch rechtliche Situation aufzeigen.
Ich berate beruflich Unternehmen, die genau durch solche Situationen Probleme bekommen. Ich denke mir hier also nicht irgendwas aus![]()
Tach Leutz,
Ich habe auch ein ähnliches Problem. Ich habe mir den originalen Ape von einer Street Bob auf meine Sportster 48 gebaut und stehe jetzt auch vor der Frage wie ich diesen nun eingetragen bekomme 🤔
Ich hoffe ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen.
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten ✌🏼
Grüß Dich!
Mir hat der Prüfer des Vertrauens letztes Jahr einen Original-Lenker einer 2018er Street Bob auf meine 89er Sportster eingetragen.
Hatte ne Briefkopie des ursprünglichen Mopeds dabei (einfacherweise war es das Moped eines Kumpels) sowie 2 Bilder, auf denen einigermaßen erkennbar war, dass es sich auch eben um diesen Lenker handelt.
Nach kurzem Check, ob alles gescheit verbaut ist wurde das Teil anstandslos eingetragen.
Cheers, Thorsten.
Ich habe einen Ape von einer Heritage eintragen lassen. Dafür macht es Sinn einen TÜV-Prüfer zu haben, der Ahnung von den Sachen hat.
Auf dem Lenker steht nichts drauf. Hat dann die Breite und Höhe zur Eintragung genommen...fertich
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Grüße, Tim
Have a nice fa(h)rt...