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Ja, sehe ich auch so.
Auch wenn mir persönlich kein Fall bekannt ist, orientiere ich mich hier an der Gesetzeslage:
Nach Obliegenheitsverletzungen kann die Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten. Laut § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zählt das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Obliegenheitsverletzung. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.Nach § 5 Abs. 3 KfzPflVV kann die Versicherung allerdings maximal 5.000 Euro vom Unfallverursacher verlangen. Erhöhen kann sich der Betrag allerdings, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen vorliegen.Die 5.000 Euro beziehen sich auf die zivilrechtlichen Ansprüche. In strafrechtlicher Hinsicht kann weiteres auf den Unfallverursacher zukommen. In diesem Fall entscheidet der Richter in einem Gerichtsprozess die Strafe. Laut § 21 StVG ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Quelle
Ob Fahrlässigkeit bei einer entfernten Drossel vorliegt, muss ein Richter entscheiden, kenne ich eher von BTM- oder Alkoholeinfluss.
Hier ist natürlich viel Konjunktiv dabei, aber im Falle eines schweren Unfalls kann ich mir schon vorstellen, dass man da rangenommen wird - zurecht wie ich finde. Ich jedenfalls hätte keinen Bock, von einem Idioten ohne Fahrerlaubnis vom Bock geschossen zu werden. Und Fahren ohne Drossel ist definitiv Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
zum zitierten Beitrag Zitat von JimBobber
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.
Sollte der Unfall nicht auf die Drosselung herbei zu führen sein, dann ganz sicher nicht.
Sollte mal gesagt werden![]()
sorry solche Kommentare sind echt sch****, wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht einfach irgendwas schreiben,
wollte mich ja eigentlich zurückhalten, aber wenn ich soetwas lese wird das echt schwer.
In diesem Fall wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis (da Führerschein ja nur bis 48 PS) und ohne Betriebserlaubnis (da eingetragene Drossel nicht verbaut/vorhanden).
Da spielt es absolut keine Rolle, ob man einen Unfall auf die nicht vorhandenen Drosselung zurückführen kann oder nicht.
Abgesehen davon besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz, also herzlichen Glückwunsch und gute Nacht.
ich hätte nix dagegen wenn er es macht,
is mir früher auch immer am sack gegangen, wenn mir die älteren mit der weisheit ins handwerk gepfuscht haben,
soll jeder wie er meint,
Er ist mündig, jeder sollte selber wissen was er macht oder nicht.
Gleiches gilt für einen zu lauten Auspuff, die Konsequenzen dafür muss man mit sich selber vereinbaren.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Ich auch den Umbau meiner Sporty auf 1200 ccm eintragen lassen.
Das ist was anderes, nämlich unterschlagung der KFZ Steuer.
Nein
Genau umgekehrt
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von JimBobber
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.
Sollte der Unfall nicht auf die Drosselung herbei zu führen sein, dann ganz sicher nicht.
Sollte mal gesagt werden![]()
sorry solche Kommentare sind echt sch****, wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht einfach irgendwas schreiben,
wollte mich ja eigentlich zurückhalten, aber wenn ich soetwas lese wird das echt schwer.
In diesem Fall wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis (da Führerschein ja nur bis 48 PS) und ohne Betriebserlaubnis (da eingetragene Drossel nicht verbaut/vorhanden).
Da spielt es absolut keine Rolle, ob man einen Unfall auf die nicht vorhandenen Drosselung zurückführen kann oder nicht.
Abgesehen davon besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz, also herzlichen Glückwunsch und gute Nacht.
Tja ich habe es leider selbst erlebt, so ein Bubi ist mir ins Auto geknallt, Rennsemmel offen 125PS, Führerschein B.
War vor Gericht und was sagt der Richter, das hat mit dem Unfallhergang nichts zu tun und jetzt kommst du.
Danke
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Zu wahr um schön zu sein
zum zitierten Beitrag Zitat von JimBobber
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Ollinrw
Wie oben geschrieben, würde ich das Risiko nicht eingehen.
Sollte Du im schlimmsten Fall in einem Unfall verwickelt sein, und du bist der Schuldige, könnte es sein das du enorme Probleme bekommst.
Sollte der Unfall nicht auf die Drosselung herbei zu führen sein, dann ganz sicher nicht.
Sollte mal gesagt werden![]()
sorry solche Kommentare sind echt sch****, wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht einfach irgendwas schreiben,
wollte mich ja eigentlich zurückhalten, aber wenn ich soetwas lese wird das echt schwer.
In diesem Fall wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis (da Führerschein ja nur bis 48 PS) und ohne Betriebserlaubnis (da eingetragene Drossel nicht verbaut/vorhanden).
Da spielt es absolut keine Rolle, ob man einen Unfall auf die nicht vorhandenen Drosselung zurückführen kann oder nicht.
Abgesehen davon besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz, also herzlichen Glückwunsch und gute Nacht.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Meiner Meinung nach reichen auch 48 Ps aus um sich den Schädel einzufahren. Und wie was wo wann hätte wenn und aber entscheidet zum Schluss immer der Richter. Und ob das gerecht oder gerechtfertigt ist steht auf einem anderen Blatt.(nur meine Meinung)
da hier der Tüv sowie die Rennleiung fleissig mitliest, wissen die auch wo sie dich auf Usedum finden!
Und mit recht!!!
zum zitierten Beitrag Zitat von Shadow
da hier der Tüv sowie die Rennleiung fleissig mitliest, wissen die auch wo sie dich auf Usedum finden!
Und mit recht!!!
Beruhigt euch Jungs, es war nur eine Frage!
ich werde die Drossel einbauen und mit 48ps fahren, bis ich offen fahren darf.
so wäre das ja jetzt geklärt..
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Shadow
da hier der Tüv sowie die Rennleiung fleissig mitliest, wissen die auch wo sie dich auf Usedum finden!
Und mit recht!!!
Ich höre schon Hubschrauber und eine SWATeinheit die Tür eintreten=0.83em!
ich sehe sie schon über mir kreisen????????
zum zitierten Beitrag Zitat von oldschoolrider
Beruhigt euch Jungs, es war nur eine Frage!
ich werde die Drossel einbauen und mit 48ps fahren, bis ich offen fahren darf.
so wäre das ja jetzt geklärt..
..zudem gibt es Praxiserfahrung - man soll sich ja an den Bock gewöhnen
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Ride on!