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Geschrieben von Mondeo am 25.06.2025 um 16:10:

Fahre seit 10 Jahren schon herum. Einzelsitz mit hinteren Fussrasten. Interessiert keine Sau


Geschrieben von Moos am 25.06.2025 um 17:27:

Was ist eigentlich so schwer daran die 2 Schrauben zu lösen und die Rasten abzunehmen, wenn man sie eh nicht braucht? Sonst will man immer alles cleanen und da läßt man überflüssigen Tand dran. Ich rede jetzt von denen wo immer Solo fahren, so wie ich auf der NT. Da war es die erste Aktion die hinteren Rasten zu entfernen.

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Moos

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Geschrieben von Nightrider am 25.06.2025 um 18:48:

Fahre ausschließlich Solo , und habe habe trotzdem die Fussrasten dran.
Und das Gute ist, ich sehe während der Fahrt die Rasten nicht.

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Geschrieben von Der Hobbit am 26.06.2025 um 13:12:

Mein TÜV sagte: Wenn Solositz dann hintere Fußrasten ab !
Hintergrund sei, dass damit verhindert oder ausgeschlossen werden soll, dass man einen Sozius auf dem Einzelsitz oder Fender mitnimmt (vielleicht bekifft oder besoffen)

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Meistens kommt es anders, wenn man denkt !


 


Geschrieben von Weich-Ei am 26.06.2025 um 13:47:

Augen rollen  ... Das sehe ich etwas anders, grundsätzlich wird ein Motorrad als "Einsitzer" angesehen (bauartbedingt durch den nötigen Sitz des/eines Fahrzeugsführers).
Und WENN es für 2 Personen geeignet ist dann ist dies in der Anzahl der Sitzpläze mit 2 eingetragen und zugelassen, und DANN müssen im Falle der Mitnahme/Nutzung als Sozius die 3 Vorausetzungen (Sitzplatz, [Fest-]Haltevorrichtung, Fußraasten) vorhanden sein.
DAS besagt nicht das wenn 3, 2 oder nur 1ne dieser Vorausetzungen vorhanden sind, das Fahrzeug nicht SOLO von dem grundsätzlich zur Führung des Fahrzeugs benötigten Fahrer geführt/gefahren werden darf.
DAS besagt nur das wenn 2 oder nur 1ne dieser Vorausetzungen vorhanden sind, nicht mit Sozia/-us gefahren werden darf, und wenn wäre dies ein Verstoß der geahndet wird aber nicht unter Aufbietung aller Mittel im Vorhinein als Unmöglichkeit verhindert werden muss.

Mein Oldtimer hat einen Soziusschwingsattel der mit einer Schnellbefestigung auf dem Gepäckträger befestigt wird, Fußrasten bleiben bei Abbau dran, noch nie Probs gehabt wenn ich nur mit dem Gepäckträger zum TüV bin.
Meine VFR hat nur eine kleine Plasteabdeckung/-haube (auf der man/-n Frau sowieso auch sitzen könnte) welche die Sitzbank zum einsitzer machen soll, noch nie Probs gehabt wenn ich so mit und Soziusrasten zum TüV bin.
Bei meiner Convertible ebenso, alles was zum "ww.1.od.2" convertibel/abnehmbar ist, ist mit Schnellverschlüssen montiert, bis auf die Soziousrasten die sind und bleiben verschraubt da diese ebenso als Haltlager für die Koffer dienen.

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Geschrieben von HeikoJ am 26.06.2025 um 14:09:

 @Weich-Ei 
Grundsätzlich hast du recht.
Was zulässig ist oder nicht hängt vom Eintrag in der Zulassungsbescheinigung ab.
Sitzplätze sind bei Eintrag S.1 vermerkt.

Ohne weitere Ergänzung in Feld S.1 "2" dann MÜSSEN auch bei Solositz die Soziusrasten montiert bleiben.
Wenn in den Bemerkungen zusätzlich "S.1 : WW. 1" steht KÖNNEN die Soziusrasten in Verbindung mit einem Solositz entfernt werden. Dann ist aber keine Doppelsitzbank ohne montierte Soziusrasten zulässig.

Ohne weitere Ergänzung in Feld S.1 "1" dann dürfen keine Soziusrasten montiert werden und es MUSS ein Solositz montiert sein.
In den Bemerkungen zusätzlich "S.1 : WW. 2" dann sind Soziusrasten erlaubt und eine Solo oder Doppelsitzbank ( bei montierten Soziusrasten ) .

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Geschrieben von Weich-Ei am 26.06.2025 um 16:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Der Hobbit
Mein TÜV sagte: Wenn Solositz dann hintere Fußrasten ab !

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Was zulässig ist oder nicht hängt vom Eintrag in der Zulassungsbescheinigung ab.
Sitzplätze sind bei Eintrag S.1 vermerkt.

Ohne weitere Ergänzung in Feld S.1 "2" dann MÜSSEN auch bei Solositz die Soziusrasten montiert bleiben.
Wenn in den Bemerkungen zusätzlich "S.1 : WW. 1" steht KÖNNEN die Soziusrasten in Verbindung mit einem Solositz entfernt werden. Dann ist aber keine Doppelsitzbank ohne montierte Soziusrasten zulässig.

Danke so sehe ich das auch, bis auf den klassisch als "nur Einsitzer" eingetragenen Töff KANN oder MUSS ich sogar die Soziusrasten dran lassen bei einem Solositz.

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