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Geschrieben von einfach ich am 21.08.2018 um 21:45:

Hier ein interessanter Beitrag für alle die, die in den USA ein Fahrzeug lenken oder ihr eigenes Fahrzeug mitnehmen wollen.
Es wird alles zum Thema Führerschein und Einfuhrbestimmungen erklärt, mit allen notwendigen Links zu den zuständigen Behörden.

Motorradfahren in den USA


Geschrieben von einfach ich am 25.08.2018 um 08:12:

Da es schon zum Thema wurde, hier noch die Bestimmungen in Thailand. 

Motorradfahren in Thailand 

Für Touristen, die aus einem Land kommen, welches das Genfer Abkommen von 1949 nicht ratifiziert hat, besteht die Möglichkeit, einen temporären thailändischen Führerschein zu bekommen. 

Textpassagen in blau sind Links auf offizielle Webseiten.
Textpassagen in violett sind Links auf Blogbeiträge innerhalb des Blogs.


Geschrieben von SB2011 am 25.08.2018 um 12:14:

Ohne das" Gelbe Hausbuch" als Nachweis fuer deine Wohnadresse bekommst du in Thailand keinen Fuehrerschein.
Ausserdem wollen die auch u.a. noch eine Kopie vom Passport mit VISA sehen.

Sawadee Krap

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Geschrieben von einfach ich am 25.08.2018 um 15:26:

Bitte lies den Bericht aufmerksam.

Bitte lies den Bericht bis zum Schluss.

Bitte benutze auch die Links auf die Webseiten der thailändischen Behörden.

Das Department of Land Transport gibt einen temporären Führerschein für Touristen heraus, die aus einem Land kommen, welches das Abkommen von 1949 nicht ratifiziert haben.

Aber - das steht alles sehr detailliert in dem Bericht.

Besten Dank. ;-)


Geschrieben von SB2011 am 25.08.2018 um 15:59:


[/list]
Re: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad« Antwort #870 am: 07. Juni 2018, 11:49:34 » =14ptFührerscheistelle CHIANG MAI

Heute dort gewesen und mich nach der license für Urlauber erkundigt.

Die Information schickt mich gleich zu dem entsprechenden Schalter, wo eine kompetente (?) Frau saß und Auskunft gab:

Thai-Führerscheine für Urlauber werden nicht ausgestellt!
Es reicht der Internationale!

Mein Hinweis auf Internet und Zeitungen änderte nichts an der Aussage!

Viell ist es ja woanders anders!

__________________
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Geschrieben von einfach ich am 25.08.2018 um 17:08:

Nun ja . . .

Der Bericht gibt einfach die Rechtslage in Thailand wieder. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Informationen kommen von der thailändischen Botschaft, dem thailändischen Zollamt und dem thailändischen Verkehrsministerium.


Mitarbeiter der Fahrzeugkontrolle wollten auch schon meinen Audi quattro auf einem normalen Bremsprüfstand testen.

Es gab folgenden Dialog:

Ich: Was tun sie da?

Experte: Die Bremsen testen.

Ich: Sind sie sicher, dass das so richtig ist?

Experte: Ja.

Ich: Ich bin mir nicht ganz sicher, dass das so richtig ist.

Experte: (leicht angesäuert) Klar ist das richtig.

Ich: Sie sind also ganz sicher, dass das so richtig ist?

Experte: (gereizt) Sie müssen mir meine Arbeit nicht erklären.

Ich: Irgendwie habe ich in diesem Fall schon das Gefühl.

Experte: (stark gereizt) halten sie den Mund.

Der Experte stieg in den Wagen und startete den Motor.
Ich trat neben ihn und sagte: Sie geben mir jetzt eine schriftliche Bestätigung, dass sie für alles was jetzt geschieht die Verantwortung übernehmen.

Der Experte schaute zog die Prüfungsunterlagen zu sich, schaute sich den Fahrzeugschein an und meinte kleinlaut: oh, das ist ja ein Allrad.

So viel zum Thema 'Experten'.


Der Bericht gibt einfach die Gesetze von Thailand wieder, so wie sie in den Gesetzbüchern von Thailand niedergeschrieben sind und von den zuständigen obersten Behörden von Thailand herausgegeben werden.
Die Gesetze, die ein Richter, wenn es denn schiefläuft, auch ganz bestimmt kennt. ;-)

Was 'Mia' dann irgendwo in der Amtsstube macht ist ein anderes Thema.


Geschrieben von einfach ich am 12.09.2018 um 21:01:

In Thailand wird ab sofort auch der internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen von 1926 anerkennt.

Der Eintrag wurde auf der offiziellen Webseite so geändert.
Bis jetzt hatte nur Siam dieses Abkommen ratifiziert und nicht Thailand.

Ab sofort steht unter den ratifizierenden Staaten Thailand.
Schweizer Eidgenossenschaft – Systematische Rechtssammlung – Internationales Abkommen von 1926

Dadurch ist es nun Deutschen Staatsangehörigen möglich, mit einem anerkannten internationalen Führerschein in Thailand ein Fahrzeug zu lenken, da Deutschland dieses Abkommen ebenfalls ratifiziert hat und dieses Führerscheine ausstellt.
Die Schweiz hat dieses Abkommen zwar ebenfalls ratifiziert, stellt aber keine solchen Führerscheine aus.
Die Stellungnahme vom ASTRA ( Bundesamt für Strassenverkehr der Schweiz) ist noch ausstehend.

Der Beitrag:
Motorradfahren in Thailand
wurde bereits korrigiert und auf die neue Situation in Thailand angepasst.
Dieser Bericht ist wieder aktuell.

Die anderen Beiträge:
Internationaler Führerschein
Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 
werden in den nächsten Tagen überarbeitet, so dass auch diese wieder aktuell sind.


Geschrieben von einfach ich am 20.09.2018 um 13:40:

Ich dachte immer, dass die Schweiz mit ihrem 'Kantönligeist' speziell ist.
Doch Kanada geht noch einen Schritt weiter, was die unterschiedlichen Gesetze in den einzelnen Provinzen betrifft. Freude  

Jede Provinz hat ihre eigenen Gesetze bezüglich Helm, Schutzkleidung, usw.
Auch nicht jede Provinz anerkennt einen CH-, EU- oder EWR-Fahrausweis oder den internationalen Fahrausweis nach dem Abkommen von 1968. 

Hier sind alle Infos zum Thema Fahrausweis in Kanada zusammengetragen.
Ebenfalls, wie der Ablauf ist, wenn man sein eigenes Motorrad mit nach Kanada nehmen möchte.

Motorradfahren in Kanada.