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Geschrieben von FastGlider am 26.11.2017 um 12:13:

Die Hoffnung stirbt zuletzt...Freude

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Dragon am 27.11.2017 um 10:55:

Und trozdem muß man den Leuten auch mal zeigen das sie nicht mit jedem so umgehen können.


Geschrieben von Gutelaune am 27.11.2017 um 15:24:

Oder einfach sieben gerade sein lassen und akzeptieren, dass auch ein shop einen Fehler machen kann und darf...
...Achso, die eigene Gier nicht im Griff, tja, das ist ja heute normal, man muss ja immer und überall "Schnäppchen" machen... im Zweifel so, dass der andere nicht ökonomisch arbeitet und halt Pleite geht, um dann hier wieder mal einen Beitrag zu lesen "helft uns den Betrieb XY zu retten"!
Du musst dort nicht kaufen und wenn der Ton daneben mag das unakzeptabel sein, dass kann man sagen eventuell sogar als Bewertung hinterlassen, aber ich finde es schon die Krönung auf Kosten anderer billig kaufen zu wollen/müssen, die Krankheit des Jahrhunderts ;-(

Außerdem mag man diskutieren können, ob überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist... aber beschäftige ruhig mal Anwälte (die verdienen immer) und Gerichte (die zahlen wir alle), aber denke daran eigene Emotionen (und nur darum geht es) sind das, was uns am Meisten blockiert... Du fühlst Dich betrogen und unterstellst dem Anderen Absicht dich zu schädigen (rational betrachtet, dort, wo gar kein Schaden entstanden ist, so ist das mit dem Unterbewusstsein in der modernen Psychologie)
Beste Grüße und ich wünsche Zufriedenheit (mit Leben und überhaupt)

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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune... cool


Geschrieben von IronCycle am 27.11.2017 um 16:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Auftragsbestätigung oder Bestätigung der eingegangenen Bestellung? Erst mit AB, bestätigter Preis und Angabe der Lieferzeit ist ein Kaufvertrag entstanden. Kleiner aber feiner, wichtiger Unterschied... Mit einer Eingangsbestätigung kannst du dir den Allerwertesten abputzen. 
Der Ton ist natürlich unter aller Sau!

Ohne die AGB und den konkreten Bestellablauf zu kennen, kann man doch gar nichts dazu sagen. Und ganz allgemein zählt zum Beispiel die Angabe einer Lieferzeit sicherlich nicht zu den notwendigen Bestandteilen eines Kaufvertrages. Wenn ich online was in meinen Warenkorb schiebe und sogar das Geld schon abgeht, dann wird durchaus ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Leistung und Gegenleistung (Preis) stehen fest und die Gegenleistung wurde sogar schon erbracht. Das genügt mal grundsätzlich. Eine Bestätigung per Mail schreibt das Fernabsatzrecht vor. Wenn sie fehlt, ist trotzdem ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Edit:
Verträge sind erst mal einzuhalten. Gegebenenfalls kann der Verkäufer hier wirksam wegen Irrtums angefochten haben. Dann ist es ja auch okay, wenn er das Geld umgehend erstattet. Wäre nett, wenn der TE erzählt, wie es ausging.

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)


Geschrieben von IronCycle am 27.11.2017 um 16:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gutelaune
Oder einfach sieben gerade sein lassen und akzeptieren, dass auch ein shop einen Fehler machen kann und darf...
...Achso, die eigene Gier nicht im Griff, tja, das ist ja heute normal, man muss ja immer und überall "Schnäppchen" machen... im Zweifel so, dass der andere nicht ökonomisch arbeitet und halt Pleite geht, um dann hier wieder mal einen Beitrag zu lesen "helft uns den Betrieb XY zu retten"!
Du musst dort nicht kaufen und wenn der Ton daneben mag das unakzeptabel sein, dass kann man sagen eventuell sogar als Bewertung hinterlassen, aber ich finde es schon die Krönung auf Kosten anderer billig kaufen zu wollen/müssen, die Krankheit des Jahrhunderts ;-(

Außerdem mag man diskutieren können, ob überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist... aber beschäftige ruhig mal Anwälte (die verdienen immer) und Gerichte (die zahlen wir alle), aber denke daran eigene Emotionen (und nur darum geht es) sind das, was uns am Meisten blockiert... Du fühlst Dich betrogen und unterstellst dem Anderen Absicht dich zu schädigen (rational betrachtet, dort, wo gar kein Schaden entstanden ist, so ist das mit dem Unterbewusstsein in der modernen Psychologie)
Beste Grüße und ich wünsche Zufriedenheit (mit Leben und überhaupt)

Was für ein Beitrag. "Die Krankheit des Jahrhunderts" ist wohl eher Beliebigkeit und Unzuverlässigkeit. Da bietet ein Shop Sonderangebote an und wer sich darauf einlässt und sein Geld dort ausgibt, muss sich jetzt also Gier vorwerfen lassen und dass er auf Kosten anderer kauft? Die Schnäppchenjäger sind jetzt also schuld, wenn der Schnäppchenanbieter nicht kostendeckend arbeitet, weil der Schnäppchenjäger genau das macht, was der Anbieter erreichen will, nämlich sein Geld da lassen. Hammer. Baby

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)


Geschrieben von challenger07 am 27.11.2017 um 17:41:

Ich kann den threadersteller schon verstehen. Sicherlich, der Shop hat einen Fehler gemacht und Fehler machen wir alle.
Nur.... für Fehler sollte man eben auch gerade stehen.
Die Marge für die zur Debatte stehende Ware dürfte mind. 20% betragen insofern hätte der Laden maximal nichts verdient. Doof gelaufen, ist aber so.

Die Intelligentere, und kundenorientiertere, Vorgehensweise wäre für den Verkäufer gewesen, "Augen zu und durch".

Da freut man sich als Käufer über das gemachte Schnäppchen und bekommt eine Nase gedreht. Hätte ich auch ne dicke Krawatte.


Geschrieben von SteveHD am 27.11.2017 um 18:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von challenger07
Ich kann den threadersteller schon verstehen. Sicherlich, der Shop hat einen Fehler gemacht und Fehler machen wir alle.
Nur.... für Fehler sollte man eben auch gerade stehen.
Die Marge für die zur Debatte stehende Ware dürfte mind. 20% betragen insofern hätte der Laden maximal nichts verdient. Doof gelaufen, ist aber so.

Die Intelligentere, und kundenorientiertere, Vorgehensweise wäre für den Verkäufer gewesen, "Augen zu und durch".

Da freut man sich als Käufer über das gemachte Schnäppchen und bekommt eine Nase gedreht. Hätte ich auch ne dicke Krawatte.

Pflichte Dir bei.
aus jedem Fehler kann man auch mit einer Chance hervorgehen. In diesem Fall hätte ich bestimmt weitererzählt was für eine Klasse Shop das ist und dieser wäre begeistert über diese Werbung gewesen. Aber so ein Umgang und dann direkt mit Anwalt drohen wenn man seine Schlechte  Erfahrung öffentlich kund gibt spricht ja von der Grundeinstellung.
Da der Shop hier mitliest werde ich konkreter Stellung nehmen wenn der Rechtsfall abgeschlossenen ist.

Geiz ist nicht geil, aber Abgebot regelt die Nachfrage. Zu seinem Angebot sollte man stehen auch wenn dies durch einen Fehler zustande gekommen ist.

Hätte ich mich beim Warenkorb vertan falsche Ausführung oder Menge denke das ich dann auch nicht auf die Kulanz des Anbieters hätte setzten können.
 

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Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Lori1860 am 28.11.2017 um 14:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von SteveHD
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Wegen so etwas zum Advokaten? Wäre mir der Stress nicht wert, zumal Du gar nicht sicher weist ob recht bekommst. Bis das geklärt ist gibt es den nächsten Black Friday. Ne miese Bewertung hinterlassen wenn möglich, Teile wo anders bestellen und abhaken. Du willst die ja jetzt und nicht in ferner Zukunft, oder?

Im Prinzip hast Du recht aber jetzt hat mich der Ehrgeiz gepackt und daraus mach ich mir einen Spass bis der liebe Herr schäumt und kocht

Und früher dachte ich immer Harleyfahrer wären coole Leute
Aber wie das so ist im Leben,hinterher ist man schlauer ;-)