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Geschrieben von Diwelschisser am 10.01.2009 um 17:44:

Jo so langsam komme wir hin ....................! cool Augenzwinkern doch nicht so einfach Augenzwinkern


Geschrieben von Hobel am 10.01.2009 um 18:14:

Zitat von Gerd
Der Fahrzeugschein ist eigentlich sekundär. Er ist ja nur ein Duplikat mit technischen Daten des Fahrzeuges und zeigt die momentanen Halterdaten mit Wohnort und "TÜV"-Termin an.

Entscheidend ist der Brief! Wer im Besitz des Briefes ist, ist in der REGEL Eigentümer des Fahrzeuges. Warum wohl wird der Dahrlens- oder Leasingnehmer zwar als Halter im Brief eingetragen, bekommt en Fleppen aber nicht in die Finger? Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern

das ist ja auch der Grund warum die technischen Überwachungsvereine nicht mehr direkt im Brief eintragen, sondern diese schönen Gutachten erstellen, die du dann in den Brief und Schein nachtragen kannst. Dafür wird der Brief aber durch den Dahrlensgeber direkt an die Zulassungsstelle geschickt und von da aus direkt zurück.

Denn wer den Brief in den Fingern hat, kann die Kiste verkaufen! (Keine Regel ohne Ausnahme)

Ergänzend dazu:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum und http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen Rechtstitel voraussetzt; so kann beispielsweise ein gestohlener Gegenstand zwar im Besitz des Diebes sein, er ist aber nicht sein Eigentum. Der Eigentümer von Booten und Schiffen heißt Eigner, deren Zusammenschluss Eignergemeinschaft.

Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die "tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache.

Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristischen und ökonomischen Kontext streng von einander zu unterscheiden. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel bei einer Mietwohnung). Daneben wird der Begriff des Eigentums umgangssprachlich auch für das Objekt des Eigentums verwendet („Das ist mein Eigentum.“).


Geschrieben von Big-Al am 10.01.2009 um 18:23:

Aha Augen rollen

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Geschrieben von Hobel am 10.01.2009 um 19:23:

.... Bin da grade am lesen… (das deutsche Recht ist ja irgendwie verrechtet Augenzwinkern )
Brief & Schein sagen nix über die eigentlichen Eigentumsverhältnisse aus sondern sind Teil der Betriebserlaubnis im Strassenverkehr.
Ich kann ja auch Eigentümer und Besitzer eines US-Bike sein... ohne Papiere... kann es auch weiter verkaufen... etc. Ich darf dann damit nur nicht auf der Gasse in Good Old Germoney damit fahren.
Bei Oldtimern oder Selbstbau-Bikes hab ich uU auch gar keinen Brief/Schein bzw. keine Herstellerpapiere. Im Zweifel muss ich aber trotzdem klar belegen, das ich der rechtmäßige Eigentümer bin - das ich eine 'Sache' rechtmäßig erworben habe… wie auch immer.

Brief & Schein zb. speziell bei Uralt-Oldtimern oder Selbstbau-Bikes -also die Betriebserlaubnis zum fahren- sind dann nochmal eine andere Story unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - deswegen heisst es ja auch 'Fahrzeughalter'


Geschrieben von Blaubär am 10.01.2009 um 20:27:

Ob rechtmäßig in meinen Besitz gekommen oder nicht, bei der Zulassungsstelle fragt keine Sau, woher ich den Brief habe. Die Karre wird, wenn ich den Brief vorlege, auf meinen Namen zugelassen - Punkt.

Alles andere muss vor Gericht ausgekaspert werden.

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Geschrieben von Cody am 11.01.2009 um 12:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Blaubär
Ob rechtmäßig in meinen Besitz gekommen oder nicht, bei der Zulassungsstelle fragt keine Sau, woher ich den Brief habe. Die Karre wird, wenn ich den Brief vorlege, auf meinen Namen zugelassen - Punkt.

Alles andere muss vor Gericht ausgekaspert werden.

warum sollen die fragen ob dir das Kfz gehört?
Du kannst ein Fahrzeug auf dich zulassen, dass dir nicht gehört, wenn du die passenden Unterlagen hast..
Machen doch die meisten Eltern auch : Papi kauft die Kiste (ist Eigentümer) und wird auf Sohn oder Tochter (ist Besitzer und Halter) zugelassen. Versicherungsnehmer ist dann meist auch Papi.

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Geschrieben von Big-Al am 11.01.2009 um 13:54:

ich hab meine Fahrzeugpapiere gerade weggeschmissen, was da drinn steht stimmte so wie so nicht großes Grinsen fröhlich fröhlich fröhlich


und der blaue hat Recht Freude Freude Freude

Zitat: Alles andere muss vor Gericht ausgekaspert werden. Ende !!!

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Geschrieben von Fledermaus am 11.01.2009 um 17:46:

vielen lieben dank, für eure antworten.

es gibt vermutlich viele urban legends (wie zb. auch die dass man verunglückten motorradfahrern niemals den helm abnehmen darf) die sich einfach so eingebürgert haben. mich hat immer schon an dieser fahrzeugbrief-hyterie gestört, dass das jedweder logik entbehrt. will heissen: selbst WENN man als besitzer des fahrzeugbriefes um-an-ab oder quermelden kann, heisst das lang nicht, dass das rechtens und nicht zu verfolgen ist. immerhin muß ja beim melden auch ein ausweispapier vorgelegt werden.

die quintessenz ist also:


zum zitierten Beitrag Zitat von Blaubär
Ob rechtmäßig in meinen Besitz gekommen oder nicht, bei der Zulassungsstelle fragt keine Sau, woher ich den Brief habe. Die Karre wird, wenn ich den Brief vorlege, auf meinen Namen zugelassen - Punkt.

Alles andere muss vor Gericht ausgekaspert werden.

aaaaaaaber, anscheindend muß die person dessen ausweis vorgelegt wird, nicht dringend anwesend sein. mal ein konkretes beispiel: frau lässt fahrzeug auf mann zu. mann findet das nach der trennung heraus ist auch im besitz des briefes. dann ist er also rechmässige besitzerin des fahrzeuges OBWOHL es ihm eigentlich gar nicht gehört. um möglichen forderungen zu entgehen, sollte er es dann abmelden? oder bringt das eh nix?

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Geschrieben von Big-Al am 11.01.2009 um 18:28:

" ZUGEWINN " großes Grinsen

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Geschrieben von Diwelschisser am 11.01.2009 um 18:31:

Dann hat sie gelitte die brigitte .................Mann weg Auto weg cool


Geschrieben von Cody am 11.01.2009 um 20:28:

etz wirds zu gomblizirt. Fragen Sie bitte den Hausarzt oder den Anwalt ihres Vertrauens.

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Geschrieben von gero am 11.01.2009 um 21:18:

@cody

bei Finanzierungen mußt Du auch etwas differenzieren:

-bei einer Ratenfinanzierung/Abzahlung ist der Käufer Eigentümer der Sache, der Brief wird als Sicherheit bis zur Ablösung des Kredites durch die Bank usw.
einbehalten.
-beim Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer, der Kunde mietet das Fahrzeug nur mittels monatlicher Leasingraten, nach Ablauf der Mietdauer
geht das Fahrzeug automatisch wieder in Besitz des Leasinggebers zurück.

-beim Mietkauf ist es wie beim Leasing, nur das der Mieter das Fahrzeug mit einer mehr oder minder großen Schlußrate übernimmt, Restkaufleasing genannt,
dann geht das Eigentum erst an den Mieter jetzt Käufer über

(alle drei Sachen sind aber hauptsächlich steuerlich relevant und damit nicht hier die Frage.)


@alle

erst mal auseinanderklamiesern, das ist nämlich schweinekompliziert, habe damit hin und wieder zu tun, da ich für einige Banken, Leasinggesellschaften,Vermieter und auch für unsere Firma "Forderungsmanagment" betreibe bis hin zur Sicherstellung von Fahrzeugen (zumeist LKW,Anhänger,Auflieger und Baumaschinen)

Eigentum und Besitz sind 2 grundverschiedene Dinge !

1.) Eigentümer ist der rechtliche Besitzer der Sache, muß nicht im Brief drinstehen.
2.) Besitzer ist falscher rechtlicher Ausdruck der immer wieder verwendet wird, richtig ist Nutzer, muß auch nicht im Brief drinstehen, der hat aber vom Eigentümer zustimmend die Sache zur Nutzung überlassen bekommen.
3.) Halter ist der, der seinen Namen dafür hergibt um in den Brief eingetragen zu werden, wird für die Zulassung benötigt, steht im Brief drin.
4.) Versicherungsnehmer ist wieder etwas anderes, steht nicht im Brief drin,
wird für die Zulassung benötigt.
5.) Inhaber ist der momentane Besitzer der Sache, auch illegal, hat z.Bsp. das Fahrzeug gestohlen und es versteckt.

(1-5 können 5 verschiedene juristische Personen sein !)

Wer den KFZ-Brief hat, hat die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug,
nicht den rechtlichen Anspruch auf das Eigentum, dazu braucht man einen Vertrag,Überlassungsvereinbarung,Urkunde oder richterlichen Beschluß.

Wenn ich jetzt noch alle Varianten aufzählen sollte, würde ich die nächsten 3-4 Seiten von dem Fred hier beanspruchen, eines noch, selber 2 x bei sichergestellten Fahrzeugen erlebt, 1 x einen LKW von einer Bank nach der Sicherstellung durch uns gekauft und einmal mit einem Auflieger, den wir dem Kunden als Mietkauf überlassen haben, beide Kunden haben den Fahrzeugbrief beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eidesstattlich als verloren gemeldet, obwohl er in beiden Fällen beim Eigentümer lag, also bei der Bank bzw. bei uns und beide haben nach drei Monaten Sperrfrist sich einen neuen dadurch ausstellen lassen können, der 1. hat den LKW auf seine Mutter wiederangemeldet (weil zwischenzeitlich die Kennzeichen eingezogen worden waren durch die Bank) und der zweite hat unseren Auflieger nochmal finanzieren lassen, beides flog dann erst bei der Zwangsabmeldung wieder auf, soviel zum Thema Sicherheit, wenn Du den KFZ-Brief in den Händen hast.
Ob Ihr es glaubt oder nicht, was ich deswegen schon mit Polizei, Rechtsanwälten,Richtern,Gerichtsvollziehern,Abschleppunternehmern zu tun hatte ist nicht mehr lustig, Du kommst an Dein Eigentum nicht ran, obwohl Du im Recht bist, selbst wenn Du einen Titel vom Richter hast, nachdem der alles geprüft und abgesegnet hat, stehst Du vor dem Grundstück und der Arsch sagt zu Dir, ihm gehört das Grundstück nicht, sondern seiner Frau,Oma,Vater oder so und Du bist 2 Meter von Deinem LKW entfernt und der untersagt Dir das Gelände zu betreten, Du kannst nichts machen, wenn Du am nächsten Tag mit einem neuen Beschluß vom Amtsgericht wiederkommst, steht der LKW auf einmal über Nacht woanders, einmal habe ich so einen 72 Stunden am Stück gejagt.

Gruß

Gero

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Geschrieben von Prof. Dr. Zonk am 12.01.2009 um 09:16:

Zitat von Fledermaus

aaaaaaaber, anscheindend muß die person dessen ausweis vorgelegt wird, nicht dringend anwesend sein. mal ein konkretes beispiel: frau lässt fahrzeug auf mann zu.

Bei Zulassung eines Fahrzeuges wird eine Vollmacht benötigt wenn eine fremde Person bei der Zulassungsstelle dies im Auftrag durchführt!!
Nur der Personalausweiss reicht nicht aus Baby
Also mal eben ein Fahrzeug zulassen egal ob Ehepartner oder Freund, Nachbarn oder sonst wer rotes Gesicht
Iss nicht Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus Zunge raus

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Geschrieben von Cody am 12.01.2009 um 09:46:

Zitat von gero
@cody

bei Finanzierungen mußt Du auch etwas differenzieren:

-bei einer Ratenfinanzierung/Abzahlung ist der Käufer Eigentümer der Sache, der Brief wird als Sicherheit bis zur Ablösung des Kredites durch die Bank usw.
einbehalten.
-beim Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer, der Kunde mietet das Fahrzeug nur mittels monatlicher Leasingraten, nach Ablauf der Mietdauer
geht das Fahrzeug automatisch wieder in Besitz des Leasinggebers zurück.

-beim Mietkauf ist es wie beim Leasing, nur das der Mieter das Fahrzeug mit einer mehr oder minder großen Schlußrate übernimmt, Restkaufleasing genannt,
dann geht das Eigentum erst an den Mieter jetzt Käufer über

(alle drei Sachen sind aber hauptsächlich steuerlich relevant und damit nicht hier die Frage.)




Gruß

Gero

so tiefgründig wollte ich nicht darauf eingehen. Aber du hast natürlich recht.
Ich habe auch seit 15 Jahren mit An und Verkauf von Kfz zu tun.
Was dass alles für Blüten treibt... Augen rollen darüber könnte man ein eigenes Forum starten

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Geschrieben von Fledermaus am 12.01.2009 um 12:57:

rofl, nee, diwelschisser, dieses beispiel war nur konstruiert um zu verdeutlichen, wie es wohl in einem solchen falle wäre. ich hab nun schon absichtlich mann und frau vertauscht, damit eben nicht der verdacht aufkommt, es wäre ein reeller fall. Augenzwinkern

was allerdings stimmt (@prof.dr.zonk) ist, dass die zulassung wohl nur mit dem ausweis funktioniert. denn das hat meine freunding erst kürzlich erlebt. sie war zwar auch mit dabei in der zulassungsstelle, aber nicht mit am tisch des bearbeiters. ihr mann kam nur zu ihr in den wartebereich, bat sie um ihren ausweis und fertig war die zulassung. als ihr das später klar wurde, gabs nur kleineres gezänk, da sie sich komplett übergangen fühlte. also nichts tragisches.sie machte sich sorgen, da sie fürchtete durch dieses eigentum (was ja in wahrheit gar nicht das ihre ist), in schwierigkeiten geraten zu können. die papiere hat der mann, aber eingetragen ist sie.
mich hat dieser umstand halt zu der eingangsfrage geführt. aber : keine gefahr in verzug Augenzwinkern

vielen dank, für die zahlreichen antworten smile

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