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Geschrieben von Sam V am 18.08.2017 um 15:07:

Rein pragmatisch von einem Anwalt:

Die erste Frage die du dir stellen mußt, und gegebenefalls vorab klären solltest, gibt deine Rechtsschutz Deckungszusage?  In dem Prozeß wird mindestens ein Gutachten eingeholt, dass mit ca.1500,- Euro vorfinanziert werden muß. Rechne aber mal mit zweien. Dazu kommt, dass man vor einem Gericht zwar eine ungefähre Voraussage über den Ausgang des Verfahrens machen kann, aber man hat schon Pferde kotzen gesehen. In dem von dir verlinkten Artikel steht ja auch drin, dass das Landgericht die Klage erstmal abgewiesen hat und der BGH dann anders entschieden hat. Mußt du den gesamten Rechtsweg laufen, rechne mal mit 5 Jahren. Und wenn der Händler pleite macht, bleibst du eh auf deinen Kosten sitzen.  Da ist es eine reine Kosten - Nutzen Rechnung wie lange und wieviel Geld du da reinstecken willst, wenn keine Deckungszusage besteht.

Die zweite Frage ist, kannst du nachweisen. dass der Unfall vor März war und nicht danach. Denn das wird der Anwalt des Händlers mal eben in den Raum stellen. Da wird aber das Gutachten im Zweifel helfen.

Und jetzt kommen die Fristen ins Spiel: Die Täuschungsanfechtung muß unverzüglich - das heißt in weniger als 2 Wochen - ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem man von dem Anfechtungsgrund - also hier der Tatsache, dass es einen Unfall gab - Kenntnis erhalten hat. Danach wirds nichts mehr.  Könntest du eingehalten haben, wobei erst das Rücktrittschreiben per Einschreiben nach deiner Erklärung als Anfechtung zählen dürfte.

Ob du mit der reinen Sachmängelhaftung durchkommst, hängt von der Laune des zuständigen Richters ab. In deinem Vertrag ist keine einzige der Garantien angekreuzt.  Eine Beschaffenheitsvereinbarung habt ihr daher nicht getroffen. Da die Unfallschäden betreffenden Rubriken des Formulars keine Eintragungen der Parteien enthalten, fehlt es an einer positiven Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien, dass das Motorad unfallfrei ist. Und ansonsten hat er das wohl auch nirgends behauptet.

Daher gilt erstmal der Sachmängelauschluß. Gekauft, wie gesehen und getestet.  Der ist wiederum nur dann unwirksam, wenn der Verkäufer auf den Unfallschaden hätte hinweisen müssen. Und da kannst du ihn rankriegen: Nach OLG Oldenburg  AZ: 3 O 3170/12: Beim gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann der Käufer bei einem Händler ohne eigene Werkstatt regelmäßig eine Überprüfung auf leicht erkennbare Mängel erwarten, betreibt er eine Werkstatt, gehört sogar eine eingehendere Untersuchung zu seinen Pflichten. Dies entspricht auch der schutzwürdigen Erwartung des Käufers. Gegenstand dieser Überprüfung ist eine Sichtprüfung von außen und innen sowie eine Funktionsprüfung. Unterlässt der Autohändler die Untersuchung oder führt er diese so oberflächlich durch, dass er schuldhaft Mängel übersieht, so ist dieses Verhalten als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten. Er hätte daher Prüfen und im Vertrag darauf hinweisen müssen.

Daher ausdrücklich noch mal den Rücktritt vom Vertrag erklären, nicht nur die Anfechtung, und dabei darauf stützen, dass er gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, das Motorrad wegen fehlender Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit nicht der übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen entspricht und darauf abzustellen, welche Beschaffenheit der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Gleichzeitig erklären, dass ein Mängelbeseitigungsversuch wegen Zeitablauf und Aussichtslosigkeit auszuschließen ist.

War jetzt die Kurzversion. 
 

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Wildcherry am 18.08.2017 um 17:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Rein pragmatisch von einem Anwalt:

Die erste Frage die du dir stellen mußt, und gegebenefalls vorab klären solltest, gibt deine Rechtsschutz Deckungszusage?  In dem Prozeß wird mindestens ein Gutachten eingeholt, dass mit ca.1500,- Euro vorfinanziert werden muß. Rechne aber mal mit zweien. Dazu kommt, dass man vor einem Gericht zwar eine ungefähre Voraussage über den Ausgang des Verfahrens machen kann, aber man hat schon Pferde kotzen gesehen. In dem von dir verlinkten Artikel steht ja auch drin, dass das Landgericht die Klage erstmal abgewiesen hat und der BGH dann anders entschieden hat. Mußt du den gesamten Rechtsweg laufen, rechne mal mit 5 Jahren. Und wenn der Händler pleite macht, bleibst du eh auf deinen Kosten sitzen.  Da ist es eine reine Kosten - Nutzen Rechnung wie lange und wieviel Geld du da reinstecken willst, wenn keine Deckungszusage besteht.

Die zweite Frage ist, kannst du nachweisen. dass der Unfall vor März war und nicht danach. Denn das wird der Anwalt des Händlers mal eben in den Raum stellen. Da wird aber das Gutachten im Zweifel helfen.

Und jetzt kommen die Fristen ins Spiel: Die Täuschungsanfechtung muß unverzüglich - das heißt in weniger als 2 Wochen - ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem man von dem Anfechtungsgrund - also hier der Tatsache, dass es einen Unfall gab - Kenntnis erhalten hat. Danach wirds nichts mehr.  Könntest du eingehalten haben, wobei erst das Rücktrittschreiben per Einschreiben nach deiner Erklärung als Anfechtung zählen dürfte.

Ob du mit der reinen Sachmängelhaftung durchkommst, hängt von der Laune des zuständigen Richters ab. In deinem Vertrag ist keine einzige der Garantien angekreuzt.  Eine Beschaffenheitsvereinbarung habt ihr daher nicht getroffen. Da die Unfallschäden betreffenden Rubriken des Formulars keine Eintragungen der Parteien enthalten, fehlt es an einer positiven Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien, dass das Motorad unfallfrei ist. Und ansonsten hat er das wohl auch nirgends behauptet.

Daher gilt erstmal der Sachmängelauschluß. Gekauft, wie gesehen und getestet.  Der ist wiederum nur dann unwirksam, wenn der Verkäufer auf den Unfallschaden hätte hinweisen müssen. Und da kannst du ihn rankriegen: Nach OLG Oldenburg  AZ: 3 O 3170/12: Beim gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann der Käufer bei einem Händler ohne eigene Werkstatt regelmäßig eine Überprüfung auf leicht erkennbare Mängel erwarten, betreibt er eine Werkstatt, gehört sogar eine eingehendere Untersuchung zu seinen Pflichten. Dies entspricht auch der schutzwürdigen Erwartung des Käufers. Gegenstand dieser Überprüfung ist eine Sichtprüfung von außen und innen sowie eine Funktionsprüfung. Unterlässt der Autohändler die Untersuchung oder führt er diese so oberflächlich durch, dass er schuldhaft Mängel übersieht, so ist dieses Verhalten als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten. Er hätte daher Prüfen und im Vertrag darauf hinweisen müssen.

Daher ausdrücklich noch mal den Rücktritt vom Vertrag erklären, nicht nur die Anfechtung, und dabei darauf stützen, dass er gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, das Motorrad wegen fehlender Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit nicht der übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen entspricht und darauf abzustellen, welche Beschaffenheit der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Gleichzeitig erklären, dass ein Mängelbeseitigungsversuch wegen Zeitablauf und Aussichtslosigkeit auszuschließen ist.

War jetzt die Kurzversion.

Gut, dass es auch Juristen unter den Harley Fahrern gibt! smile


Geschrieben von Grenadier am 18.08.2017 um 17:58:

..... und wieder ein treffliches Beispiel für den Slogan:  Hände weg von US-Importmöhren.

Hinterher ist halt jeder schlauer. Freude


Geschrieben von Chess am 18.08.2017 um 18:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Jetzt musst du nur beweisen können, dass du den Unfall nicht verursacht hast.
März - August ist ja schon ne Zeitspanne.
Dir hätte ja im April schon auffallen können dass da was verbogen ist.

Durch die Recherche ist  der Totalschaden in den USA. doch schon dokomentiert.....da muss er doch nichts mehr beweisen ! Das Ding gewinnst du, kann aber was dauern !

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Ich bin NICHT schwul; und das ist auch gut so !


Geschrieben von Grenadier am 18.08.2017 um 21:04:

Wenn Verkäufer die Unfallfreiheit im KV nicht ausdrücklich zugesichert hat, nützt ihm Carfax gar nix .....

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk


Geschrieben von nightrider63 am 18.08.2017 um 22:17:

Es ist ja so, dass derjenige, der Jemanden verklagen möchte/muß, auch die Beweislast trägt.
Wenn der Verkäufer nun auf Ahnungslos macht, müßte ihm der Kläger das Wissen und Wollen nachweisen, richtig?


Geschrieben von DéDé am 18.08.2017 um 22:30:

Also der europäische Markt wird ja momentan geradezu überschemmt mit US-Mühlen, meist aus Osteuropa oder Holland. Rechnen tut sich das nicht wirklich, weil die Maschinen praktisch nie vollständig und korrekt umgerüstet sind (Software geht halt z.B. nur beim Offiziellen, Auspuffklappe hinterer Krümmer etc..) Probleme ohne Ende in der Zukunft, auch ohne Unfall

Aber mal konkret, Du schreibst: Fazit Totalschaden
Woraus ergibt sich das genau, weche englische Formulierung steht in deinem Carfax oder VIN-check?

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm


Geschrieben von Mucki007 am 18.08.2017 um 22:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
Aber mal konkret, Du schreibst: Fazit Totalschaden
Woraus ergibt sich das genau, weche englische Formulierung steht in deinem Carfax oder VIN-check?

Ich hab mal aus zwei versch. Reports (die wichtigsten Teile davon) hochgeladen.
 

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Loud pipes save lives.


Geschrieben von Mucki007 am 18.08.2017 um 22:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von nightrider63
Wenn der Verkäufer nun auf Ahnungslos macht, müßte ihm der Kläger das Wissen und Wollen nachweisen, richtig?

Der Gesetzgeber unterscheidet Händler mit eigener Reparaturmöglichkeit der Fahrzeuge von denen ohne diese Möglichkeit.
Im ersteren Fall muss der das Mopped noch genauer untersuchen. Hier hätte er den Schaden in jedem Fall feststellen müssen.
Wenn er es nicht hat, wäre es sein Pech (verletzte Sorgfaltspflicht).

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Loud pipes save lives.


Geschrieben von Booze am 19.08.2017 um 09:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
Also der europäische Markt wird ja momentan geradezu überschemmt mit US-Mühlen, meist aus Osteuropa oder Holland. Rechnen tut sich das nicht wirklich, weil die Maschinen praktisch nie vollständig und korrekt umgerüstet sind (Software geht halt z.B. nur beim Offiziellen, Auspuffklappe hinterer Krümmer etc..) Probleme ohne Ende in der Zukunft, auch ohne Unfall

Das Maschinen über Osteuropa und Holland kommen hat einen Grund, nämlich die Abgaben an Einfuhrsteuer! 
Diese sind ein Witz, zu dem was man hier zahlen würde.
Ob sich das Ganze rechnet muss der Einkäufer entscheiden, für mich rechnet sich das und mir ist das ziemlich egal, ob ich eine amerikanische HD fahre oder eine aus DE.
Wo werden die nochmal gebaut?


Geschrieben von LETTI am 19.08.2017 um 10:09:

Mumpitz! Die EUSt wird immer fällig. 
Was wegfällt, sind Zollgebühren, wenn das Motorrad bereits in die EU eingeführt wurde. Das aber nur Offtopic - hier gehts um ein Unfallmotorrad. 
Für Zölle und Einfuhr haben wir zum Einlesen und Diskutieren genügend Threads. 

__________________
BRC #2


Geschrieben von ThinLizzy am 19.08.2017 um 20:43:

Sch... was Mucki007 passiert ist, aber warum sollte ein US Modell schlechter sein.?

Klar hat man da nicht den direkten Vorbesitzer aber beim Händler ist das genauso.

Leider hat er das nicht beachtet mit Carfax und der Probefahrt mit ohne Hände ! 

Ich hab auch länger  nix mehr mit Mopeds am Hut gehabt aber heutzutage kann Mann / Frau viel im Netz lesen und sich informieren.
Hab auch bei einem Importhändler eine Probe gefahren war echt schlecht trotz TÜV Lenkkopflager am A...und Vorderreifen wie Radiergummi.
Das sind so einfache Hinweise die mit gesundem Verstand zu sehen und merken zu sind. 
Meine ist auch ein US Modell und hab mir Carfax runtergeladen und ausgiebige Probefahrt gemacht .
Hab aktuell die Tage wieder TÜV gemacht , anderen Auspuff und Maping drauf , ohne Probleme 
Moped läuft super und macht Spaß.

Wünsche Mucki das alle Gut aus geht und er aus der Nummer ohne viel Verlust  rauskommt.

Gruss 

 


Geschrieben von Mucki007 am 19.08.2017 um 23:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von ThinLizzy
Wünsche Mucki das alle Gut aus geht und er aus der Nummer ohne viel Verlust rauskommt.

Na danke schön. Ich hoffe das auch. Hab ein Gespräch mit dem Händler am Mittwoch mittag.
 

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Loud pipes save lives.


Geschrieben von Döppi am 20.08.2017 um 11:19:

Das erste wenn ich mir ein Us Modell kaufen will ist doch das ich den Händler bitte mir eine Carfax Abfrage zu machen oder ich schreib mir die Fahrgestellnummer  auf und mach das selber. Ebenfalls lasse ich mir im Kaufvertrag bescheinigen, daß das Bike Unfallfrei ist.   Sei mir nicht böse aber da bist du komplett selbst Schuld und solltest das unter Lernen durch Fehler abhaken. Natürlich ist der Händler ein Wi***er und das würde ich ihm auch klar deutlich machen, aber ansonsten hast du das verbockt.
Mein erstes US Car, das ich mir kaufen wollte,  hat bei der Abfrage auch ergeben, daß es einen Wasserschaden hatte. Davon hatte der Händler auch nichts erwähnt.   Hab das dann schön bleiben lassen und mich für ein anderes Auto  entschieden und natürlich für einen anderen Händler.  Der hat mir unaufgefordert gleich die Carfaxabfrage vorgelegt.  Freude

__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von carlos.D am 20.08.2017 um 12:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
   Sei mir nicht böse aber da bist du komplett selbst Schuld ...aber ansonsten hast du das verbockt.

Sorry, aber wir befinden uns in Europa und nicht in USA. Hier gilt EU Recht. Der Händler hat arglistig getäuscht Punkt. (So jedenfalls die Einlassung des TE)
Dafür haben wir ja solche Gesetze, damit nicht eben jeder zum Fachman werden muß, wenn er mal was kauft.
Was ist eigentlich bei deutschen Motorrädern? Gibt es da so etwas wie Carfax ? Eben. Und damit est es völlig unerheblich, ob ich ein US oder EU Modell kaufe. Dem Händler obliegt die Sorgfaltspflicht.
Was natürlich kein Freibrief für den Käufer darstellt. Aber der TE war sogar mit Freund beim Verkäufer und hat eine Zusicherung der Unfallfreiheit.
Soll er jetzt auch noch jeden Vorbesitzer ausfindig machen und selbst befragen ?
Ist halt nicht jeder ein Experte, soll er deswegen nie wieder was kaufen ?
@Mucki007 Lass Dich vom Händler nicht weichkochen, bestehe auf Rückabwicklung. Nicht mit Reparaturen abspeisen lassen. Hab kein Mitleid mit dem armen Mann, der ja auch von gar nix wußte. Das ist SEIN saurer Apfel.

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Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.