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Rein pragmatisch von einem Anwalt:
Die erste Frage die du dir stellen mußt, und gegebenefalls vorab klären solltest, gibt deine Rechtsschutz Deckungszusage? In dem Prozeß wird mindestens ein Gutachten eingeholt, dass mit ca.1500,- Euro vorfinanziert werden muß. Rechne aber mal mit zweien. Dazu kommt, dass man vor einem Gericht zwar eine ungefähre Voraussage über den Ausgang des Verfahrens machen kann, aber man hat schon Pferde kotzen gesehen. In dem von dir verlinkten Artikel steht ja auch drin, dass das Landgericht die Klage erstmal abgewiesen hat und der BGH dann anders entschieden hat. Mußt du den gesamten Rechtsweg laufen, rechne mal mit 5 Jahren. Und wenn der Händler pleite macht, bleibst du eh auf deinen Kosten sitzen. Da ist es eine reine Kosten - Nutzen Rechnung wie lange und wieviel Geld du da reinstecken willst, wenn keine Deckungszusage besteht.
Die zweite Frage ist, kannst du nachweisen. dass der Unfall vor März war und nicht danach. Denn das wird der Anwalt des Händlers mal eben in den Raum stellen. Da wird aber das Gutachten im Zweifel helfen.
Und jetzt kommen die Fristen ins Spiel: Die Täuschungsanfechtung muß unverzüglich - das heißt in weniger als 2 Wochen - ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem man von dem Anfechtungsgrund - also hier der Tatsache, dass es einen Unfall gab - Kenntnis erhalten hat. Danach wirds nichts mehr. Könntest du eingehalten haben, wobei erst das Rücktrittschreiben per Einschreiben nach deiner Erklärung als Anfechtung zählen dürfte.
Ob du mit der reinen Sachmängelhaftung durchkommst, hängt von der Laune des zuständigen Richters ab. In deinem Vertrag ist keine einzige der Garantien angekreuzt. Eine Beschaffenheitsvereinbarung habt ihr daher nicht getroffen. Da die Unfallschäden betreffenden Rubriken des Formulars keine Eintragungen der Parteien enthalten, fehlt es an einer positiven Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien, dass das Motorad unfallfrei ist. Und ansonsten hat er das wohl auch nirgends behauptet.
Daher gilt erstmal der Sachmängelauschluß. Gekauft, wie gesehen und getestet. Der ist wiederum nur dann unwirksam, wenn der Verkäufer auf den Unfallschaden hätte hinweisen müssen. Und da kannst du ihn rankriegen: Nach OLG Oldenburg AZ: 3 O 3170/12: Beim gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann der Käufer bei einem Händler ohne eigene Werkstatt regelmäßig eine Überprüfung auf leicht erkennbare Mängel erwarten, betreibt er eine Werkstatt, gehört sogar eine eingehendere Untersuchung zu seinen Pflichten. Dies entspricht auch der schutzwürdigen Erwartung des Käufers. Gegenstand dieser Überprüfung ist eine Sichtprüfung von außen und innen sowie eine Funktionsprüfung. Unterlässt der Autohändler die Untersuchung oder führt er diese so oberflächlich durch, dass er schuldhaft Mängel übersieht, so ist dieses Verhalten als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten. Er hätte daher Prüfen und im Vertrag darauf hinweisen müssen.
Daher ausdrücklich noch mal den Rücktritt vom Vertrag erklären, nicht nur die Anfechtung, und dabei darauf stützen, dass er gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, das Motorrad wegen fehlender Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit nicht der übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen entspricht und darauf abzustellen, welche Beschaffenheit der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Gleichzeitig erklären, dass ein Mängelbeseitigungsversuch wegen Zeitablauf und Aussichtslosigkeit auszuschließen ist.
War jetzt die Kurzversion.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
Rein pragmatisch von einem Anwalt:
Die erste Frage die du dir stellen mußt, und gegebenefalls vorab klären solltest, gibt deine Rechtsschutz Deckungszusage? In dem Prozeß wird mindestens ein Gutachten eingeholt, dass mit ca.1500,- Euro vorfinanziert werden muß. Rechne aber mal mit zweien. Dazu kommt, dass man vor einem Gericht zwar eine ungefähre Voraussage über den Ausgang des Verfahrens machen kann, aber man hat schon Pferde kotzen gesehen. In dem von dir verlinkten Artikel steht ja auch drin, dass das Landgericht die Klage erstmal abgewiesen hat und der BGH dann anders entschieden hat. Mußt du den gesamten Rechtsweg laufen, rechne mal mit 5 Jahren. Und wenn der Händler pleite macht, bleibst du eh auf deinen Kosten sitzen. Da ist es eine reine Kosten - Nutzen Rechnung wie lange und wieviel Geld du da reinstecken willst, wenn keine Deckungszusage besteht.
Die zweite Frage ist, kannst du nachweisen. dass der Unfall vor März war und nicht danach. Denn das wird der Anwalt des Händlers mal eben in den Raum stellen. Da wird aber das Gutachten im Zweifel helfen.
Und jetzt kommen die Fristen ins Spiel: Die Täuschungsanfechtung muß unverzüglich - das heißt in weniger als 2 Wochen - ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem man von dem Anfechtungsgrund - also hier der Tatsache, dass es einen Unfall gab - Kenntnis erhalten hat. Danach wirds nichts mehr. Könntest du eingehalten haben, wobei erst das Rücktrittschreiben per Einschreiben nach deiner Erklärung als Anfechtung zählen dürfte.
Ob du mit der reinen Sachmängelhaftung durchkommst, hängt von der Laune des zuständigen Richters ab. In deinem Vertrag ist keine einzige der Garantien angekreuzt. Eine Beschaffenheitsvereinbarung habt ihr daher nicht getroffen. Da die Unfallschäden betreffenden Rubriken des Formulars keine Eintragungen der Parteien enthalten, fehlt es an einer positiven Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien, dass das Motorad unfallfrei ist. Und ansonsten hat er das wohl auch nirgends behauptet.
Daher gilt erstmal der Sachmängelauschluß. Gekauft, wie gesehen und getestet. Der ist wiederum nur dann unwirksam, wenn der Verkäufer auf den Unfallschaden hätte hinweisen müssen. Und da kannst du ihn rankriegen: Nach OLG Oldenburg AZ: 3 O 3170/12: Beim gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann der Käufer bei einem Händler ohne eigene Werkstatt regelmäßig eine Überprüfung auf leicht erkennbare Mängel erwarten, betreibt er eine Werkstatt, gehört sogar eine eingehendere Untersuchung zu seinen Pflichten. Dies entspricht auch der schutzwürdigen Erwartung des Käufers. Gegenstand dieser Überprüfung ist eine Sichtprüfung von außen und innen sowie eine Funktionsprüfung. Unterlässt der Autohändler die Untersuchung oder führt er diese so oberflächlich durch, dass er schuldhaft Mängel übersieht, so ist dieses Verhalten als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten. Er hätte daher Prüfen und im Vertrag darauf hinweisen müssen.
Daher ausdrücklich noch mal den Rücktritt vom Vertrag erklären, nicht nur die Anfechtung, und dabei darauf stützen, dass er gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, das Motorrad wegen fehlender Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit nicht der übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen entspricht und darauf abzustellen, welche Beschaffenheit der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Gleichzeitig erklären, dass ein Mängelbeseitigungsversuch wegen Zeitablauf und Aussichtslosigkeit auszuschließen ist.
War jetzt die Kurzversion.
..... und wieder ein treffliches Beispiel für den Slogan: Hände weg von US-Importmöhren.
Hinterher ist halt jeder schlauer.
zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Jetzt musst du nur beweisen können, dass du den Unfall nicht verursacht hast.
März - August ist ja schon ne Zeitspanne.
Dir hätte ja im April schon auffallen können dass da was verbogen ist.
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Ich bin NICHT schwul; und das ist auch gut so !
Wenn Verkäufer die Unfallfreiheit im KV nicht ausdrücklich zugesichert hat, nützt ihm Carfax gar nix .....
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
Es ist ja so, dass derjenige, der Jemanden verklagen möchte/muß, auch die Beweislast trägt.
Wenn der Verkäufer nun auf Ahnungslos macht, müßte ihm der Kläger das Wissen und Wollen nachweisen, richtig?
Also der europäische Markt wird ja momentan geradezu überschemmt mit US-Mühlen, meist aus Osteuropa oder Holland. Rechnen tut sich das nicht wirklich, weil die Maschinen praktisch nie vollständig und korrekt umgerüstet sind (Software geht halt z.B. nur beim Offiziellen, Auspuffklappe hinterer Krümmer etc..) Probleme ohne Ende in der Zukunft, auch ohne Unfall
Aber mal konkret, Du schreibst: Fazit Totalschaden
Woraus ergibt sich das genau, weche englische Formulierung steht in deinem Carfax oder VIN-check?
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
Aber mal konkret, Du schreibst: Fazit Totalschaden
Woraus ergibt sich das genau, weche englische Formulierung steht in deinem Carfax oder VIN-check?
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Loud pipes save lives.
zum zitierten Beitrag Zitat von nightrider63
Wenn der Verkäufer nun auf Ahnungslos macht, müßte ihm der Kläger das Wissen und Wollen nachweisen, richtig?
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Loud pipes save lives.
zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
Also der europäische Markt wird ja momentan geradezu überschemmt mit US-Mühlen, meist aus Osteuropa oder Holland. Rechnen tut sich das nicht wirklich, weil die Maschinen praktisch nie vollständig und korrekt umgerüstet sind (Software geht halt z.B. nur beim Offiziellen, Auspuffklappe hinterer Krümmer etc..) Probleme ohne Ende in der Zukunft, auch ohne Unfall
Mumpitz! Die EUSt wird immer fällig.
Was wegfällt, sind Zollgebühren, wenn das Motorrad bereits in die EU eingeführt wurde. Das aber nur Offtopic - hier gehts um ein Unfallmotorrad.
Für Zölle und Einfuhr haben wir zum Einlesen und Diskutieren genügend Threads.
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BRC #2
Sch... was Mucki007 passiert ist, aber warum sollte ein US Modell schlechter sein.?
Klar hat man da nicht den direkten Vorbesitzer aber beim Händler ist das genauso.
Leider hat er das nicht beachtet mit Carfax und der Probefahrt mit ohne Hände !
Ich hab auch länger nix mehr mit Mopeds am Hut gehabt aber heutzutage kann Mann / Frau viel im Netz lesen und sich informieren.
Hab auch bei einem Importhändler eine Probe gefahren war echt schlecht trotz TÜV Lenkkopflager am A...und Vorderreifen wie Radiergummi.
Das sind so einfache Hinweise die mit gesundem Verstand zu sehen und merken zu sind.
Meine ist auch ein US Modell und hab mir Carfax runtergeladen und ausgiebige Probefahrt gemacht .
Hab aktuell die Tage wieder TÜV gemacht , anderen Auspuff und Maping drauf , ohne Probleme
Moped läuft super und macht Spaß.
Wünsche Mucki das alle Gut aus geht und er aus der Nummer ohne viel Verlust rauskommt.
Gruss
zum zitierten Beitrag Zitat von ThinLizzy
Wünsche Mucki das alle Gut aus geht und er aus der Nummer ohne viel Verlust rauskommt.
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Loud pipes save lives.
Das erste wenn ich mir ein Us Modell kaufen will ist doch das ich den Händler bitte mir eine Carfax Abfrage zu machen oder ich schreib mir die Fahrgestellnummer auf und mach das selber. Ebenfalls lasse ich mir im Kaufvertrag bescheinigen, daß das Bike Unfallfrei ist. Sei mir nicht böse aber da bist du komplett selbst Schuld und solltest das unter Lernen durch Fehler abhaken. Natürlich ist der Händler ein Wi***er und das würde ich ihm auch klar deutlich machen, aber ansonsten hast du das verbockt.
Mein erstes US Car, das ich mir kaufen wollte, hat bei der Abfrage auch ergeben, daß es einen Wasserschaden hatte. Davon hatte der Händler auch nichts erwähnt. Hab das dann schön bleiben lassen und mich für ein anderes Auto entschieden und natürlich für einen anderen Händler. Der hat mir unaufgefordert gleich die Carfaxabfrage vorgelegt.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Sei mir nicht böse aber da bist du komplett selbst Schuld ...aber ansonsten hast du das verbockt.
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Schuld haben immer nur die Anderen
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.