Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Typenschild am Rahmen, bitte kurz Hilfe (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=78763)
zum zitierten Beitrag Zitat von RK-Joe
zum zitierten Beitrag Zitat von Maks
Braucht man dieses Schild oder kann das ab? Da steht ja nichts, was sich der hilfsbereite Beamte nicht auch herleiten kann.
das Ding ist gesetzlich vorgeschrieben, siehe dazu Verordnung (EU) Nr. 19/2011. Das Schild darf nur vom Händler/Hersteller angebracht werden.
War aber schon vor EU-Zeiten so.
zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
zum zitierten Beitrag Zitat von RK-Joe
zum zitierten Beitrag Zitat von Maks
Braucht man dieses Schild oder kann das ab? Da steht ja nichts, was sich der hilfsbereite Beamte nicht auch herleiten kann.
das Ding ist gesetzlich vorgeschrieben, siehe dazu Verordnung (EU) Nr. 19/2011. Das Schild darf nur vom Händler/Hersteller angebracht werden.
War aber schon vor EU-Zeiten so.
Ups, meins is wech ... irgendwie und wann wohl mal durch'n Hochdruckreiniger abgelöst worden ...
Na ja, was solls ....
@RK-Joe:
Das Gejammer werden wir dann bestimmt im Forum sehen ...
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Tja, ich muss euch entäuschen, ich jammer nich.
Außerdem hab ich 2 Jahre Zeit mir ein neues zu besorgen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Typenschild
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Ich weiß was ein Typenschild is und das es Pflicht ist. So what ... wenn es bei Zeiten passt, wird ein neues besorgt und feddich.
Also, wenn ich mir die EU Verordnungen mal so durchlese, die 19/2011 und dann die von 1975, 76/114/ewg,
dann stelle ich fest, ich finde weder in der alten, noch in der neuen, die die von 1975 aufhebt, irgendwas von Krafträdern.
Da geht es ausschließlich um Fahrzeuge mit 4 Rädern, unsere Moppetklasse nach EU, also die L3e, wird hier nicht aufgeführt.
In der EU Verordnung 19/2011 steht zwar, dass es Pflicht is, so ein Typenschild dran zu haben, aber L3e, nix...
Auszug:
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für vervollständigte oder unvollständige
Fahrzeuge der Klassen M, N und O.
Wenn man nun nach dieser Verordnung geht, ist so ein Schild für Mopeten keine Pflicht.
Heute morgen wusstest du noch das es Pflicht ist und jetzt zweifelst du es an? Hmm....Ich schrieb doch das die Werkstatt gesagt hat das es Pflicht ist. Aber such einfach weiter Wenns dir Spass macht. Oder fahr zur Polizeiwache und fragvdie Beamten. Dann weisst du es ganz sicher mit behördlicher Bestätigung!
Jupp, tue ich. Wo is das Problem?
Ich bin kein Renter, muss auch mal arbeiten, also nur kurz angerissen die Verordnung, "Pflicht" stach natürlich gleich ins Auge, ok...
Nu hab ich Zeit und hab mich mit befasst und obiges festgestellt, wo is da nu dein Problem?
Du bist mir zu aggressiv! Lies mal deine letzten Beiträge hier dann solltest du dein Problem erkennen.
Ich würde mir wegen dem fehlenden Schild auch keine Sorgen machen. Denke nicht dass so etwas der TÜV und Co. bemängelt.
Ah so, na jetzt versteh ich ...
Hallo Mod, mama dicht hier, besser is.
zum zitierten Beitrag Zitat von Kitkat
Ich würde mir wegen dem fehlenden Schild auch keine Sorgen machen. Denke nicht dass so etwas der TÜV und Co. bemängelt.
Mal weiter gesucht, §-59 STVZO sagt, Pflicht an allen Kraftfahrzeugen, auch Krafträder.
Da wir hier in Deutschland sind, gilt wohl mal wieder beides, EU Recht und deutsches.
Und da man sich die Typenschilder ja selber machen kann/darf, mit den geforderten Angaben für ein Moppet natürlich, sehe ich das Ganze entspannt.