Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Typenschild am Rahmen, bitte kurz Hilfe (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=78763)


Geschrieben von Ryker am 02.08.2017 um 17:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von RK-Joe
zum zitierten Beitrag Zitat von Maks
Braucht man dieses Schild oder kann das ab? Da steht ja nichts, was sich der hilfsbereite Beamte nicht auch herleiten kann.

das Ding ist gesetzlich vorgeschrieben, siehe dazu Verordnung (EU) Nr. 19/2011. Das Schild darf nur vom Händler/Hersteller angebracht werden.

War aber schon vor EU-Zeiten so.

Ups, meins is wech ... irgendwie und wann wohl mal durch'n Hochdruckreiniger abgelöst worden ...
Na ja, was solls ....
 


Geschrieben von RK-Joe am 03.08.2017 um 11:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
zum zitierten Beitrag Zitat von RK-Joe
zum zitierten Beitrag Zitat von Maks
Braucht man dieses Schild oder kann das ab? Da steht ja nichts, was sich der hilfsbereite Beamte nicht auch herleiten kann.

das Ding ist gesetzlich vorgeschrieben, siehe dazu Verordnung (EU) Nr. 19/2011. Das Schild darf nur vom Händler/Hersteller angebracht werden.

War aber schon vor EU-Zeiten so.

Ups, meins is wech ... irgendwie und wann wohl mal durch'n Hochdruckreiniger abgelöst worden ...
Na ja, was solls ....

Das könnte beim nächsten TÜV-Termin Ärger geben...


Geschrieben von HeikoJ am 03.08.2017 um 11:18:

@RK-Joe:
Das Gejammer werden wir dann bestimmt im Forum sehen ...

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 11:20:

Tja, ich muss euch entäuschen, ich jammer nich.
Außerdem hab ich 2 Jahre Zeit mir ein neues zu besorgen.


Geschrieben von HeikoJ am 03.08.2017 um 11:21:

https://de.wikipedia.org/wiki/Typenschild

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 11:24:

Ich weiß was ein Typenschild is und das es Pflicht ist. So what ... wenn es bei Zeiten passt, wird ein neues besorgt und feddich.


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 18:15:

Also, wenn ich mir die EU Verordnungen mal so durchlese, die 19/2011 und dann die von 1975, 76/114/ewg,
dann stelle ich fest, ich finde weder in der alten, noch in der neuen, die die von 1975 aufhebt, irgendwas von Krafträdern.
Da geht es ausschließlich um Fahrzeuge mit 4 Rädern, unsere Moppetklasse nach EU, also die L3e, wird hier nicht aufgeführt.
In der EU Verordnung 19/2011 steht zwar, dass es Pflicht is, so ein Typenschild dran zu haben, aber L3e, nix...


Auszug:
Anwendungsbereich
Diese  Verordnung  gilt  für  vervollständigte  oder  unvollständige  
Fahrzeuge  der  Klassen  M,  N  und  O.


Wenn man nun nach dieser Verordnung geht, ist so ein Schild für Mopeten keine Pflicht.
 


Geschrieben von DieHummel am 03.08.2017 um 18:32:

Heute morgen wusstest du noch das es Pflicht ist und jetzt zweifelst du es an? Hmm....Ich schrieb doch das die Werkstatt gesagt hat das es Pflicht ist. Aber such einfach weiter cool Wenns dir Spass macht. Oder fahr zur Polizeiwache und fragvdie Beamten. Dann weisst du es ganz sicher mit behördlicher Bestätigung!


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 18:45:

Jupp, tue ich. Wo is das Problem?
Ich bin kein Renter, muss auch mal arbeiten, also nur kurz angerissen die Verordnung, "Pflicht" stach natürlich gleich ins Auge, ok...

Nu hab ich Zeit und hab mich mit befasst und obiges festgestellt, wo is da nu dein Problem?


Geschrieben von DieHummel am 03.08.2017 um 18:49:

Du bist mir zu aggressiv! Lies mal deine letzten Beiträge hier dann solltest du dein Problem erkennen.


Geschrieben von Kitkat am 03.08.2017 um 18:55:

Ich würde mir wegen dem fehlenden Schild auch keine Sorgen machen. Denke nicht dass so etwas der TÜV und Co. bemängelt.


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 18:58:

Ah so, na jetzt versteh ich ...

Hallo Mod, mama dicht hier, besser is.

 


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 18:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kitkat
Ich würde mir wegen dem fehlenden Schild auch keine Sorgen machen. Denke nicht dass so etwas der TÜV und Co. bemängelt.

Hat er auch nicht, nicht ein Wort darüber verloren, und glaub man, er hat sich alles, wirklich alles an dem Bock reingezogen.


Geschrieben von Ryker am 03.08.2017 um 19:20:

Mal weiter gesucht, §-59 STVZO sagt, Pflicht an allen Kraftfahrzeugen, auch Krafträder.
Da wir hier in Deutschland sind, gilt wohl mal wieder beides, EU Recht und deutsches.
Und da man sich die Typenschilder ja selber machen kann/darf, mit den geforderten Angaben für ein Moppet natürlich, sehe ich das Ganze entspannt.