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Geschrieben von 9einhalb am 18.01.2017 um 22:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von enrico
zum zitierten Beitrag Zitat von groomy.amigo
nur der Abstand zueinhander und die minimale bzw. maximale Höhe über der Fahrbahn ist geregelt.

Das wäre zuuuu schön um wahr zu sein(In der BRD!) Augenzwinkern .
Wenn ich mir die Leuchten so anschaue fällt mir doch auch gleich auf, daß die Fahrtrichtungsanzeiger(auch "Blinker" genannt) sehr wohl in einer geometrischen Anordnung sich zu befinden haben.
Übrigens: Nicht ordnungsgemäß angebrachte Leuchten(insbesondere Fahrtrichtungsanzeiger) gelten als nicht vorhanden. Habe diesbezüglich so meine Erfahrungen Augen rollen

Stimmt. Leider.
Es gilt die rechte Spalte (ECE) für Harald.
30 cm max. von Ende Hinterrad.
Aber der eine Tüv usw. sieht es anders als der andere.

 


Geschrieben von Road_King_2013 am 19.01.2017 um 00:52:

Es soll aber auch Exekutivkräfte geben, denen es wurscht ist, ob, bzw. was ein TüV-Ingenieur zuvor abgesegnet hat...!
Ist mir selber schon passiert, dass nachträglich ein TÜV-Gutachten durch Behördenvertreter neutralisiert wurde...!!!

-smile


Geschrieben von Harald8100 am 19.01.2017 um 07:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
..........

Warum ist die Position nicht erlaubt? Vorgeschrieben ist:

18cm Abstand der Leuchten zueinander nach EU-Zulassung und bei älteren Mopeds nach StVZO 24cm Mindestabstand. Aber allein die Tatsache das ein 180er Hinterreifen eingebaut ist zeigt schon ohne nachzumessen, dass der Abstand größer 18cm ist. Die "geometrische" Sichtbarkeit ist noch wichtig. Soll heißen der linke Blinker muss von der linken Seite auf 80° zu sehen sein, der rechte 45° nach StVZO, bzw. 20° nach EU-Norm. Analog dazu die andere Seite. Da es All-In-One Rückleuchten sind müssen sie nach EU, soweit mir bekannt, mind. 250mm vom Boden und max. 1500mm über dem Boden angebracht werden. Nach StVZO mind 350mm und max. 1200mm zum Boden. Nach EU max. 300mm vom Fahrzeugende entfernt. Heißt, an den oberen Dämpferaufnahmen könnte es streng genommen eng werden. Ob es dazu nach StVZO was gibt kann ich nicht sagen.
 

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Geschrieben von Marco321 am 19.01.2017 um 07:25:

um die 30 cm vom hinteren Ende ging es mir, wie auf Enricos Bild zu sehen. Hast du mal nach gemessen ?

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Geschrieben von Harald8100 am 19.01.2017 um 07:47:

Bin grad dabei mal alt gegen neu gegenüber zu stellen, gemessen hab ich nicht. Aber es geht max. um Zentimeter. Die Bob hat hinten 17" also rund 43cm Raddurchmesser, davon die Hälfte sind 21,5cm. Der Reifen mit geschätzt rund 12cm (eher weniger)macht wegen mir 33,5 cm von Achsmitte bis Außenkante Reifen/Ende Moped. Die Leuchten in der Sissy sitzen von der Achse aus gesehen noch ein paar cm weiter zum hinteren Ende des Mopeds. Macht ohne nachzumessen 3,5cm die ich aus der Achsmitte nach hinten muss um unter den 30cm zu bleiben. Wie gesagt alles mal so grob geschätzt und doch sollte es ohne zu messen schon passen. Ich werde aber gern mal nachmessen.

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Geschrieben von Marco321 am 19.01.2017 um 08:48:

ok, auf deinem ersten Bild sah es so aus als wenn das viel weiter Richtung Stoßdämpfer sein würde. So sollte das wohl kein Problem sein

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Geschrieben von bios4 am 19.01.2017 um 11:17:

Schaut grundsätzlich sehr geil aus...

zum zitierten Beitrag Zitat von Harald8100
Vorgeschrieben ist:

[...] Die "geometrische" Sichtbarkeit ist noch wichtig. Soll heißen der linke Blinker muss von der linken Seite auf 80° zu sehen sein, der rechte 45° nach StVZO, bzw. 20° nach EU-Norm. Analog dazu die andere Seite. [...]

Genau diese geometrische Sichtbarkeit ist bei dir aber nun nicht mehr gegeben, oder?
Der linke Blinker ist von der rechten Seite aus (und vice versa) auf keinen Fall zu sehen - oder wie ist das zu verstehen?

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LG Mike


Geschrieben von Schimmy am 19.01.2017 um 12:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
Der linke Blinker ist von der rechten Seite aus (und vice versa) auf keinen Fall zu sehen - oder wie ist das zu verstehen?

Moinsen,

Also wenn ich mir die Fotos von z.B. der Street Glide anschaue, scheint die seitliche Erkennbarkeit der Blinker NICHT mehr
DAS KRITERIUM zu sein, oder......Augen rollen


Greetz   Jo

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Geschrieben von HeikoJ am 19.01.2017 um 13:10:

45 Grad nach innen ist gefordert, nach außen 80 Grad für Schlußleuchte und Blinker, 45 Grad für Bremsleuchte. Würde sagen das passt.
Außerdem sehen die Teile in den Koffergriffen wie aktive Leuchten, also Blinker, aus. Fraglich ob das bei den europäischen Modellen so ist.
 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Harald8100 am 19.01.2017 um 14:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
Genau diese geometrische Sichtbarkeit ist bei dir aber nun nicht mehr gegeben, oder?
Der linke Blinker ist von der rechten Seite aus (und vice versa) auf keinen Fall zu sehen - oder wie ist das zu verstehen?

Ich hab da mal ein Bild. Quelle: http://211611.homepagemodules.de/t525497f11740886-Anbauvorschriften-Zubehoerblinker.html

 

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Geschrieben von HeikoJ am 19.01.2017 um 15:07:

Für die (Einzel) Blinker ist das korrekt.

Bremsleuchte: 45 Grad nach außen und 10 Grad nach innen bei zweien. 45 Grad beiden Seiten bei einer (dann mittig montiert).
ABER:
Schlußleuchte: 80 Grad nach außen und 45 Grad nach innen bei zweien, 80 Grad nach beiden Seiten wenn eine ...

Dafür geht aber das:
6.7.7. Sonstige Vorschriften
Ist eine Schlussleuchte mit einem Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, so kann die elektrische Verbindung der Schlussleuchte auf der entsprechenden Seite des Fahrzeugs oder   der ineinandergebaute Teil von ihr so gestaltet sein, dass sie während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus) des Fahrtrichtungsanzeigers ausgeschaltet ist.

Quelle: ECE R53

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Geschrieben von bios4 am 19.01.2017 um 15:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Schlußleuchte: 80 Grad nach außen und 45 Grad nach innen bei zweien, 80 Grad nach beiden Seiten wenn eine ...

Die 45 ° gelten für StVZO, Harald's Bob ist aber ECE-homologiert - also 20 °.

zum zitierten Beitrag Zitat von Harald8100
Ich hab da mal ein Bild. Quelle: http://211611.homepagemodules.de/t525497f11740886-Anbauvorschriften-Zubehoerblinker.html

Und genau diese 20 ° bekommst du ja mit deiner Montage nicht hin (weil die Blinker eben zu nah am Fender dran sind), oder täuscht das?

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LG Mike


Geschrieben von HeikoJ am 19.01.2017 um 16:31:

@bios4
Aber sicher, StVZO, aha ...

ECE R53':
6.7. SCHLUSSLEUCHTE
6.7.1. Anzahl
Eine oder zwei.
6.7.2. Anbau
Keine besonderen Vorschriften
6.7.3. Anordnung
6.7.3.1. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über dem Boden;
6.7.3.2. in Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.7.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 80° nach links und nach rechts bei einer Einzelleuchte:
Der Horizontalwinkel darf bei jedem Leuchtenpaar 80° nach außen und 45° nach innen betragen.

Vertikalwinkel: 15° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.

und ECE R50 ab Seite 11, wer Bildchen braucht ...

 

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Geschrieben von Harald8100 am 20.01.2017 um 07:41:

Den Abstand nach hinten hab ich mal gemessen. Der sollte also passen.

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Geschrieben von Michi1340 am 28.01.2017 um 13:36:

Super Idee und tolle Umsetzung... Das lässt sich bestimmt gut bei mitschwingenden Heckfendern in den Streben verbauen. Wegen der Höhe muss man halt schauen.
Danke für den Input... bin dann mal messen