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zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Schätze die Fatboy Gabel auf 250 mm, außen gemessen deutlich mehr...Mindestabstand Blinker vorn 240mm, hinten 180mm.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
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Gruß
Achim
Kommt auf die Zulassung an EG oder StVzo.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
@Moos
Das ist aber (sehr) lange her, laut §30(4) StVZO können trotz StVZO Zulassung die EG Richtlinien verwendet werden. ECE geprüfte Blinker müssen nach ECE Vorschrift angebaut werden. Was nicht erlaubt ist ist die Vorschriften zu mischen, also z.B. am EG zugelassenen Motorrad kein Standlicht, was ja nach StVZO erlaubt wäre. Oder nur nach StVZO geprüfte Lampen (Wellenlinie) an ein EG Motorrad.
Wenn also die Blinker ECE geprüft sind gelten immer 24 cm vorne und 18 cm hinten.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Schätze die Fatboy Gabel auf 250 mm, außen gemessen deutlich mehr...Mindestabstand Blinker vorn 240mm, hinten 180mm.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf
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so hier mal die fotos wie ich das gelöst habe
klaus60
Heiko hat es ganz genau beschrieben, welche Harley hat Beleuchtungsgläser mit Wellenlinie?
Bleiben also Abstände wie beschrieben, vorn 240mm und hinten 180mm.
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Gruß Marcus
Ich scheiß auf Mainstream.
zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Bleiben also Abstände wie beschrieben, vorn 240mm und hinten 180mm.![]()
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Klaus das mit deinen Blinker sieht gut aus so in etwa stell ich mir das vor
Ich hatte die auch mal an der Gabel, hab sie dann da aber wieder weggemacht. Irgendwie haben sie optisch beim Fahren gestört, mußte immer draufglotzen, war von oben gesehen irgendwie ein optischer Fremkörper an der Gabel....
zum zitierten Beitrag Zitat von Leto
zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Bleiben also Abstände wie beschrieben, vorn 240mm und hinten 180mm.![]()
Nö
Wie gesagt, EG Zulassung oder StVZO, bzw. Importmodell, dann eh keine EG Zulassung.
Ich hab das Theater letzten Sommer gerade hinter mir, meine ist´n Importmodell. Sämtliche Eintragungen grundsätzlich nur als Sondereintragung und nur vom TÜV (keine DEKRA, DAT, KÜS etc.), selbst wenn Gutachten oder ABE´s vorhanden sind, da diese sich immer auf die EG Zulassung beziehen. So hat´s mir auch der Mensch vom TÜV erklärt.
Importmodell: Anbau von Teilen mit E-Nummern ist erlaubt, der Anbau muß den Vorgaben der StVZO entsprechen, weil der Anbau von Teilen nach ECE Richtlinien nur für EG Zulassungen gilt.
Eine ABE ist eine Zulassung eines Bauteiles durch das Kraftfahrtbundesamt, gilt aber nur bei Anbau an typgeprüfte Fahrzeuge, da sind die Importmodelle wieder aussen vor, weil nicht nach europäischen Vorgaben typgeprüft, ergo Einzelabnahme.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Danke HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Importmodell: Anbau von Teilen mit E-Nummern ist erlaubt, der Anbau muß den Vorgaben der StVZO entsprechen, weil der Anbau von Teilen nach ECE Richtlinien nur für EG Zulassungen gilt.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leto
Dieser Satz ist ja ein Widerspruch in sich selbst>!
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Viel geschrieben und dennoch das Ziel teilweise verfehlt. Ich sage lediglich das für nicht EG Zugelassene Fahrzeuge keinerlei Gutachten, E-Zeichen oder Prüfnummern bestand haben. Alle baulichen Veränderungen derlei Teile müssen also in die Fahrzeugpapiere eingetragen, und does darf wie oben geschrieben nur der TÜV. Ich hab mich anfangs mit der Tatsache auch schwer getan und wollte das nicht glauben. War zuerst bei der KÜS danach bei der DEKRA, nachdem mir beide Prüfer dort das gleiche erzählt haben bin ich beim TÜV gewesen und habe alles eingetragen bekommen, als 21er.
Womit du zutun hast weiß ich nicht, ist mir auch egal. Das ist meine persönliche Erfahrung und wenn zwei Prüfer von KÜS und DEKRA sowie einer vom TÜV Nord das so bestärigen gehe ich davon aus das das richtig ist.
Ansonsten jeder wie er meint
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