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Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 20:46:

Das ist mir echt neu....also ist meine 101 P eigentlich
Überflüssig....


Geschrieben von Schneckman am 16.10.2016 um 20:46:

Für Dein Baujahr ist das doch eine ganz gute Anhebung des Standgeräuschs.
Macht einen heftigen Unterschied zu Original, da die Steigerung überproportional ansteigt.
10 db Anhebung entspricht doppelter Lautstärke.
Die Angabe in "P" entspricht einem Meßwert und db/A, die Spalte im Schein, wo dieser Wert steht, ist glaube ich an Meßwert und Meßmethode gebunden.
db/A und P ist jetzt nicht das genau gleiche, aber auf jeden Fall durch das überproportionale Ansteigen eine ziemliche Änderung des Ursprungswertes in Deinem Fall.

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Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 20:51:

Ja 101 p ist schon recht laut .....ist nur ein Auspuff mit E Kennung gibt es Bestimmt nicht mit 101p


Geschrieben von Schneckman am 16.10.2016 um 20:53:

Achso jetzt bin ich dabei. Ok Deine Eintragung wurde mal mit einem anderen als dem montierten Auspuff vorgenommen.

Den E Auspuff jetzt zu benützen ist für Dich nachteilig. Nimm einen ohne E , dann bist Du besser dran.

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Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 20:54:

Irgendwie kompliziert mit P oder Phone....


Geschrieben von Schneckman am 16.10.2016 um 20:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von groomy.amigo
Wenn da kein Auspuff eingetragen ist, musst du ab BJ ´94 eine E-Kennzeichnung haben.

Das hatte ich übersehen, dann kannst Du natürlich nur eine mit E nehmen

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Geschrieben von Websucht am 16.10.2016 um 20:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von reframi
Hallo Leute
Was bringt mir eigentlich eine 101 phone eintragung wenn ich doch eine Tüte mit E-kennung fahren muß ?

Für das Standgeräusch sind vom Gesetzgeber keine Grenzwerte vorgeschrieben. Es wird jedoch immer ermittelt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Mit diesem Wert kann dann relativ einfach der Originalzustand der Auspuffanlage ermittelt werden.
Anders sieht es beim Fahrgeräusch aus, hier gelten aktuell 80dB(A)

Gruß Robert

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Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 20:58:

Meinste wirklich ? Besser ohne E  Zeichen......
Klingt ein bissl logisch
 Beim Auspuff mit E zeichen könnte man meinen ich hätte ihn manipuliert


Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 21:03:

Ich glaub ich besorg mir am besten einen schicken
Klappenauspuff.....da wäre ich immer auf der sicheren Seite


Geschrieben von Schneckman am 16.10.2016 um 21:12:

Das Standgeräusch steht auch in einer gewissen Relation zum Fahrgeräusch und sollte sich daher bei Änderung in den Papieren nicht allzu weit vom anderen Wert entfernen.
Darum trägt auch keiner 120 P ein, außer vielleicht Vorkriegsbikes

Es ist auf jeden Fall der Wert, mit dem kontrolliert wird, nicht mit dem Fahrgeräusch (dieses kann auch nicht verändert werden in den Papieren).

Wenn es bei Deinem Baujahr Pflicht ist einen Puff mit E-Zeichen zu fahren (weiß ich nicht), dann kommst Du da nicht drum rum.
Ob das dann möglich ist, mit diesem E-Puff eine Standgeräusch-Änderung zu nutzen - ich bin da skeptisch, denn beim E Teil stehen ja alle Daten unveränderlich in den Zulassungspapieren des Bauteils.

Ich meine aber ich habe vor Kurzem irgendwas von Kess Anlagen gelesen für neuere HD`s, die ebenfalls 101 P eingetragen bekommen.
Ich vermute mal die 101 P beziehen sich dann auf den klappen-offenen Bereich, nicht als Meßwert gültig für den geschlossenen Bereich ? Weiß das jemand ?
Jedenfalls ist dann in den E-Papieren dieser Kess Anlagen das auch so abgenommen, bei Deiner Anlage wohl nicht.

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Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 21:17:

Das mit der Kess tech habe ich auch schon mal irgendwo gehört...wäre ja eine Option für mich....
Vielleicht weiss ja hier im Forum noch einer etwas mehr darüber....


Geschrieben von Schneckman am 16.10.2016 um 21:26:

Frag doch mal hier, die ham nen kessen Auspuff.....Kess Tech Auspuff - Fragen und Antwort Thread

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Geschrieben von reframi am 16.10.2016 um 21:33:

Hey..danke euch allen
Ich schaue dann mal bei kess tech
 


Geschrieben von Websucht am 16.10.2016 um 21:41:

welches Bj. ist denn deine EVO? ab 1990 benötigst du eine e-Kennzeichnung am Auspuff, ohne e - Nummer nicht zulässig.
das Standgeräusch kann bei verschiedenen Herstellern natürlich unterschiedlich ausfallen, daher lassen auch manche ihre Anlage trotz e Nummer eintragen (mit höherem Standgeräusch) um bei einer Kontrolle keine Probleme zu bekommen.

Gruß Robert

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Geschrieben von Schneckman am 16.10.2016 um 22:19:

Er hat eine 99er und braucht ein E.
Ist die Frage welches / ob ein geändertes Standgeräusch in den Zulassungspapieren dieser speziellen Anlage steht.

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