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Geschrieben von Smokeybear am 16.06.2016 um 12:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
§1 FzTV (Fahrzeugteileverordnung)

2) Der in § 22a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Genehmigung steht die Genehmigung gleich, die ein anderer Staat für die Bauart eines der in § 22a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Fahrzeugteils unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.

Da könnte man ein eigenständiges Thema daraus machen, ob DOT mit ECE gleichgesetzt werden kann.

Da gehen die "Meinungen" deutlich auseinander.

Auch ist es eine Frage des Sachverhalts:
z.B. ob ich ein US-Bike importiere (das DOT-Standards aufweist)  ODER  ob ich an ein europäisches Bike nachträglich DOT-Zubehör schraube. Das sehen Behörden (TÜV/Rennleitung) durchaus unterschiedlich.

Wenn man sich tatsächlich auf die Zulässigkeit verlassen möchte, dann muß es nach den hiesigen Normen (ECE/KBA) zulässig sein. An DOT würde ich - bestenfalls - "glauben".

 

__________________
Viele Grüße
Frank

aka: Smokeybear

cool  SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!  cool



That´s me:  http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread.php?threadid=1308&sid=

Learn more about Smokeybear:  www.smokeybear.com

  


Geschrieben von Asgar am 16.06.2016 um 12:54:

 


Geschrieben von HeikoJ am 16.06.2016 um 13:20:

Manche sind halt nicht auf dem neuesten Stand:

§22a StVZO

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Einrichtungen – ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer –, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,
------------------------

Gelbes Positionsleuchtensystem
Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6 

Alte Fassung:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei 

Im Jahr 2011 !! wurde dieser Artikel wie folgt geändert:
6.6. Positionsleuchte vorn
6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.
 

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Asgar am 16.06.2016 um 13:28:


Geschrieben von Asgar am 16.06.2016 um 13:37:

 


Geschrieben von HeikoJ am 16.06.2016 um 13:39:

Geht ja auch nur um " Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen "
Aufgeführt in §22a ..., guck selber nach um welche Teile es geht

__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von HeikoJ am 16.06.2016 um 13:41:

Frage:
Ist die Blinkerschaltung der EU-Harleys schon auf Dauerlicht vorne eingerichtet?

Bei den meisten sind Kabel für "Running Lights" verlegt, glaubst DU die bauen für Europa andere Kabelbäume ein ?

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Asgar am 16.06.2016 um 13:53:

Freude


Geschrieben von Asgar am 16.06.2016 um 13:55:

 


Geschrieben von Marco321 am 16.06.2016 um 16:44:

Natürlich haben die EU Harleys andere Kabelbäume. Es fehlt einfach das blaue "Running DOM Light" Kabel am Blinker

aber wie versteht ihr jetzt die Paragraphen, darf ein US Import hier mit orangem Dauerlicht fahren oder nicht ? Nach meinem Verständnis sind die Leuchten (Blinker) dafür ja nicht geprüft also nein

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von HeikoJ am 16.06.2016 um 17:08:

@Ansgar:
Was du uns da zeigst ist ein Händler mit Sitz im Ausland, zeig mir doch mal nen deutschen Händler der das macht ...
Siehe dazu:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/9029-verkauf-nichtzugelassener-fahrzeugteile-abmahnung.html

@Marco321
Das was du uns da zeigst ist eine Blinkerfassung mit Kabel, nicht den Kabelbaum eines Motorrades. Oder gibt es eine Partnummer für einen HDI bzw. speziellen deutschen Kabelbaum ?

 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Marco321 am 16.06.2016 um 17:26:

ok du meinst den "Hauptkabelbaum" .  Bleibt die Frage US Import Running Light erlaubt ?

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Geschrieben von HeikoJ am 16.06.2016 um 17:31:

US Import --> die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind
DOT geprüft -->und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind
gelb bzw amber --> 6.6. Positionsleuchte vorn 6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.

Blinker dürfen mit anderen Lampen zusammengefasst werden, erspar mit jetzt die Quellensuche dazu, sollte die ECE R 53 sein ...

Zusammengefasst lautet die Antwort also JA

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Geschrieben von Asgar am 16.06.2016 um 19:52: