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Gibt es schon länger und ist sicherlich kein Präzedenzfall
Du siehst, als Einsitzer eingetragen kann aber Wahlweise (WW) als 2 Sitzer genutzt werden.
Beste Grüße
Jo- würde aber dann bedeuten, daß Soziusfußrasten dranbleiben müssen. Wenns nicht stört ist das die beste Lösung.
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
so ein Quatsch... WENN du zu zweit fahren willst muss alles Vorschriftsmässig sein, sonst ist´s Wurscht Du rennst doch auch nicht jedesmal zum TÜV und Zulassungsstelle wenn du die Rücksitze deines Autos im Falle eines Transportes umklappst( du kannst sogar alle Sitze und Gurte ausbauen die nicht brauchst....
zum TE: Federsattal muss nicht eingetragen werden ( kannst dir auch ne Schippe ohne Stiel ordentlich befestigen und darauf Platz nehmen)
merke: wer beim TÜV viel fragt bekommt viele böde Antworten... das allerwenigste ist einzutragen da nahezu alles eine E-Nummer oder eine ABE hat, oder wie im Falle des Sattels nicht relevant ist
Bei mir im Schein ist es genau umgekehrt eingetragen. TÜV-Mann hat mich auf den Einzelsitz angesprochen wie ich denn damit zu zweit fahren möchte. Habe ihm dann die Eintragung gezeigt und das System mit den Gewindeschrauben im Fender in dem sitzbrötchen erklärt und dann war erst Ruhe.
Zitat von Asgar
@Enrico
Die linke Soziusfußraste muss eh dranbleiben, da sie den Beltschutz trägt - da kommts auf die rechte auch nicht mehr an.
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In diesem Sinne Tschüss und mögen euch die Haare auf den Zähnen niemals ausfallen
bei unseren beiden , eine 48 und eine Slim sieht der Schein genauso aus wie von KMWTeam gepostet. Das sollte also Standard sein bei allen Modellen die als Einsitzer ausgeliefert werden und mit Zubehörteilen zum 2 Sitzer gemacht werden können.
Bei meiner alten Fatboy die als 2 Sitzer ausgeliefert wurde stand dort " ww 1"
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
Erstmal danke für eure Kommentare. War etwas verunsichert weil ich einen Federsattel bei Ironwell Custom bestellt habe und darunter stand das alle Artikel nur zu Showzwecken geeignet sind und für die Benutzung im Straßenverkehr eine Eintragung benötigen. Scheint wohl ein Standardhinweis zu sein. Hab ich mir schon gedacht das es für einen Sattel nicht unbedingt zutrefflich ist.
@exNinja
Siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49
Zitat von enrico......
Mit Logik hat bei der stvzo keiner mehr Erfolg- da möchte ich nur auf die Nebelscheinwerfer verweisen, die, falls montiert auch funktionieren MÜSSEN.![]()
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!
So hab grad mal nachgeschaut und bei mir im Schein steht immer noch ne 2 unter dem Punkt S1. Und bei der TÜV-Abnahme damals und allen weiteren TÜV-Kontrollen, waren nie Soziusfußrasten montiert. Scheint wie bei allem Auslegungssache und/oder Tageslaune des jeweiligen Prüfers zu sein.
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LET'S MAKE CHOPPERS GREAT AGAIN!
Siehe HeikoJ's Post vom 16.06.2016 09:49
@ es ist und bleibt Quatsch...steht doch schwarz auf grün in den Scheinen, und ich hatte auch alle meine Renner immer als Einsitzer mit Monohöcker und Rennrahmenheck umtragen lassen. Da steht dann im Wortlaut im Schein ww. 2 Sitzplätze wenn Sitz-Rasten-Haltegriffe montiert.
Dann schraubst halt die Karre um, genauso bei nun Harley- wenn einer mit soll DANN kommen Sitz-Rasten-Haltmöglichkeit-en dran...und nur dann
..alles andere was dir jemand erzählt hat der jemanden kannte der etwas unter Umständen wusste erzählt schlicht Quark...sorry ist aber so ( und auch beim Auto )
Korrekt.
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BRC #2