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Geschrieben von Roger-G am 28.05.2016 um 15:57:

hups, jetzt ist mir mein Sack Erbsen runter gefallen. Kann mir jemand helfen, die Erbsen wieder einzusammeln und zu zählen?
Viel Zeit hab ich allerdings nicht, weil ich noch nen Termin beim Ameisentätowierer habe!


Geschrieben von Asgar am 28.05.2016 um 16:05:

fröhlich


Geschrieben von silent grey am 30.05.2016 um 18:10:

Hi,

jedesmal, wenn ich mein neues Moped beim Vertragshändler in Empfang genommen habe, wurde gleich bei dieser Übernahme der Termin für den ersten Service gemacht. Der allgemeine Vorlauf der Werkstatt von ~ 3 Wochen hat für die obligatorischen 1600 km stets gepasst.

Nachvollziehen kann ich solche Kurzsichtigkeit (Neufahrzeug übernehmen und nicht den ersten Service im Blick haben) nicht wirklich. Sollten wider Erwarten mal nicht die benötigten Kilometer zum abgesprochenen Servicetermin zusammengekommen sein,(ist mir auch schon verschiedentlich untergekommen), lässt sich (je)der Händler liebend gern darauf ein, diesen etwas zu schieben. Dafür hat er genügend terminfreie Arbeiten zu erledigen, die dann problemlos + gerne vorgezogen werden.

Gruß, silent


Geschrieben von Rallemann am 30.05.2016 um 19:15:

Ich finde es schon schwierig die Km einzuhalten.

Es wird einem aber auch nicht gesagt wieviele Km mehr oder weniger in Ordnung wären. Der eine sagt es so, der andere so.

Ich hab jetzt 1608 Km auf der Uhr, den Termin aber erst in 11 Tagen. Heißt für mich, dass ich die Slim in den nächsten 10 Tagen nicht bewegen werde, da der Meister sehr genau auf die Km-Zahl beharrt...

Aber ob z.B. die 8000er Inspektion bei 7600 oder 8400 Km gemacht wird, sollte technisch gesehen vollkommen egal sein.
 


Geschrieben von weitgleiter am 30.05.2016 um 21:27:

Ich halte mich akkurat an den vorgegebenen km-Stand zur Ersten.
Ich fahre bis kurz vor 1600 km - habe natürlich die genaue Strecke
zur Werkstatt gründlichst geprüft (vorher mehrfach abgefahren) -
lasse noch 5 km Luft für evtl. Verfahrer oder Umkleitungen mit
einfließen und drehe zur Not halt noch eine Häuserblockrunde, oder
ich fahre die Straße so lange auf und ab, bis ich den Bock mit genau
1600 km auf der Uhr beim Händler abstellen kann. So läufts großes Grinsen

__________________
"Man muss sich selbst gut finden und wissen, warum"


Geschrieben von NT-Tom am 30.05.2016 um 22:52:

und was ist mit den 5 km , die das teil in der factory

nach dem ersten motorstart auf den prüfrollen gelaufen ist ???

genau das traue ich dir auch noch zu @weitergleiter großes Grinsen


Geschrieben von Asgar am 31.05.2016 um 01:46:

fröhlich
 


Geschrieben von IronCycle am 31.05.2016 um 11:55:

Zitat von Asgar
Zitat von Rallemann
Und was ist dann mit der Garantie?
Der Händler wird mir wohl kaum einen Stempel ins Serviceeft machen, wenn ich selber die Ölwechsel gemacht habe.

Für die Garantie muss die Inspektion NICHT bei einem Fachhändler gemacht werden.

Dazu gibt es sogar ein EU-Urteil:„Neuwagen-Gewährleistung:


EU erlaubt Wartung durch freie Betriebe


In einem 2010 gefällten Urteil durch die EU-Kommission (GVO 1400/2002 der EU) ist eine Einschränkung der Gewährleistung wegen einer Serviceleistung durch eine freie Werkstatt durch die Hersteller nicht mehr erlaubt.
Freie Werkstätten haben das Recht, Fahrzeuge auch in der Gewährleistungsfrist zu warten oder zu reparieren, ohne dass der Besitzer seine Sachmangelansprüche verliert.
Wichtig hierbei ist, dass die Leistungen nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller durchgeführt werden. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die freie Werkstattwahl und damit die Stellung der freien Werkstätten mit einem Urteil vom 25. September 2013 gestärkt. Nach Auffassung der Richter kann eine vom Fahrzeugkäufer zusätzlich abgeschlossene und bezahlte Gebrauchtwagen-Garantie nicht mit der Auflage verbunden werden, das Fahrzeug nur in Vertragswerkstätten warten zu lassen.
Eine entsprechende Klausel im Garantievertrag ist nach Auffassung des unter anderem für das Kaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenats unwirksam (AZ: VIII ZR 206/12)“

  http://www.stopandgo.de/werkstatt-autoservice/ihr-kfz-meister-raet.html 

Weiterhin schau mal in deine Betriebsanleitung.

Da steht detailliert, was bei Inspektionen getan werden muss – und auch wer es tun muss.„Jemand, der sich damit auskennt“.

Nix von Vertragswerkstatt.

Der Mythos der Vertragswerkstatt dient nur dazu, die überteuerten Harley-Tempel zu finanzieren. 

Zumal die anderen Inspektionsposten bei der Erstinspektion ohnehin von jedem verantwortungsbewussten Fahrer ohnehin erledigt werden (Dichtigkeitschecks usw.) 

Schlussendlich bleibt es dir unbenommen, die Inspektion bei der Vertragswerkstatt vornehmen zu lassen mit der Vereinbarung, KEINEN Ölwechsel vorzunehmen, da nachweislich bereits durchgeführt.

Oh je oh je, da läuft aber einiges durcheinander. Hier mal in Kürze:

1. Es geht hier um die Garantie für Neufahrzeuge. Die ist nicht zu verwechseln mit der Gewährleistung für Neufahrzeuge. Die Gewährleistung besteht bereits gesetzlich und ist zwingend. Soweit es die EU-Kommission betrifft, geht es um kartellrechtliche Fragen und sie betreffen Fragen der Gewährleistung. Nicht der Herstellergarantie. Hier geht es aber um die Frage der Garantieansprüche und ob man diese verliert, wenn man nicht zum Vertragshändler geht.

2. Was der BGH gesagt hat, betrifft entgeltlich hinzuerworbene Garantien (Garantieverlängerung, die auch HD anbietet gegen Bezahlung oder auch die entgeltlichen Gebrauchtfahrezeugegarantien). Nur für diese hat der BGH entschieden, dass eine Vertragshändlerbindung unwirksam ist.

3. Die unentgeltliche "automatische" Garantie, die der Hersteller beim Kauf eines Neufahrzeugs gibt, darf durchaus so ausgestaltet sein, dass eine Vertragshändlerbindung besteht. Weder der Hersteller noch der Verkäufer schulden diese Garantie. Sie geben sie freiwillig. Also dürfen sie sie auch beliebig einschränken.

Hört also bitte auf, den Leuten selbstbewusst Tipps zu geben, die dazu führen können, dass sie ihre Herstellergarantie verlieren. Übrigens, das Servicehandbuch und die Betriebsanleitung sind vollkommen irrelevant. Maßgeblich sind die Garantiebedingungen.
 

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)


Geschrieben von Asgar am 31.05.2016 um 13:22:

 


Geschrieben von Rallemann am 31.05.2016 um 13:22:

@Weitgleiter: fröhlich

Ist wirklich zum Witze machen, dass das so pingelig gesehen wird.

 


Geschrieben von IronCycle am 31.05.2016 um 13:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Asgar
@IronCycle

Hast Recht, ich hatte mich in Garantie/Gewährleistung verhaspelt.
Habe meinen Text entsprechend geändert.
Danke für den Hinweis.

smile
 

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)


Geschrieben von Asgar am 31.05.2016 um 14:19:

 


Geschrieben von IronCycle am 31.05.2016 um 15:19:

Korrekt. Bei der Anschlussgarantie wäre es unwirksam, eine Vertragshändlerbindung aufzuerlegen. Wobei eine kleine Einschränkung gibt es: wenn die Arbeiten von der freien Werkstatt nicht fachgerecht gemacht wurden und der Schaden auf diesem Fehler beruht, dann muss der Hersteller das nicht als Garantiefall behandeln. 


Nochmal zurück zur unentgeltlichen Herstellergarantie für Neufahrzeuge: genau genommen bekommt man die Garantie ja nicht geschenkt, sondern die "Gegenleistung" dafür, dass einem die Garantie erhalten bleibt, ist, dass man seine Inspektion eben beim Vertragshändler machen lässt. Finde ich nicht unfair. Wenn man partout nicht zum Vertragshändler will, dann verzichtet man eben auf seine Garantie und es bleibt noch die gesetzliche Gewährleistung für 2 Jahre. Die ist halt ein bisschen schwächer als die Garantie.

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck)


Geschrieben von Asgar am 31.05.2016 um 15:28:

 


Geschrieben von Rallemann am 31.05.2016 um 15:51:

Hatte er denn exakt 1600 reingeschrieben?
Das ist ja dann auch schon ziemlich unglaubwürdig...Augenzwinkern