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Geschrieben von buttwipe am 08.03.2016 um 23:28:

Bleibt die Gretchenfrage: Stört die Fehlermeldung im Speicher igendwie den weiteren Betrieb der Leuchten? Funktioniert der LED Scheinwerfer?

Bleibt dzt. anscheinend nur die Möglichkeit, dass ich warte, bis die China-Leuchte geliefert wird und ich das Teil ausprobiere.

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Geschrieben von HeikoJ am 08.03.2016 um 23:48:

Genau, du wirst es testen müssen, man munkelt das Ströme unter 120 mA zu einer 'offenen' Leitung bzw. defekt Meldung führen, der endgültige Beweis steht aber noch aus. Vielleicht, wenn ich mal viel Zeit habe, probier ich das mal aus, aber ich glaube eher nicht cool
Wenn der Strom zu niedrig ist wird das nichts machen, zu hoch ist eher ein Problem, aber natürlich nicht bei den LED SW. Bei zu hoch sollten aber die elektronischen Sicherungen für den Lampenkreis in der BCM ansprechen.

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Geschrieben von HMME am 09.03.2016 um 06:19:

Übrigens kam vor paar Tagen erst einen Sendung im TV über so China-Exporte (ich bestelle da auch ab und an Kleinkram).
Ein Beispiel waren auch die Scheinwerfer. Wenn denen diverse Prüfzeichen fehlen, also zb. das CE-Prüfzeichen dann werden die vom Zoll nicht durch gelassen.
"Zurückschicken oder zerstören" sagte der Zoller! Und da reden wir noch nicht mal von einer Zulassung für den Verkehr!

Micha


Geschrieben von buttwipe am 09.03.2016 um 07:40:

Tja, dann müssen wir alle unsere Originalscheinwerfer zerstören, weil sie "nur" ein E-Prüfzeichen haben Augenzwinkern

CE auf Motorradleuchten wäre mir persönlich noch nicht untergekommen.

Wie gesagt, ich warte einmal ab...

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Geschrieben von BikeBull am 09.03.2016 um 08:45:

Hi buttwipe ,


habe auch Interesse an so einem Teil ...

... dass die Rennleitung und unser TÜV (jährlich) den Focus auf einen Scheinwerfer legt, wundert mich ...


Bitte lass uns (Forum) wissen, wie das Teil funktioniert, wenns im Hause hast.


Gruß aus AT
BikeBull

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... geniesse jeden Bikertag, es könnte dein letzter sein ...


Geschrieben von stefan_neu am 09.03.2016 um 08:45:

Interessant der Scheinwerfer bzw. der Preis,
der aus Amazone sagt mir mehr zu, da er ein "e" Zeichen hat
aber bei all der Diskusion..... wie schauts bei den Scheinwerfern mit Standlicht aus
Denn wenn nicht, ist das die nächste Hürde beim TÜV

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Gruß Stefan


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Geschrieben von -Blacksteel- am 09.03.2016 um 09:33:

Nach § 51 StVZO ist Standlicht ist bei Motorräder nicht vorgeschrieben.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Marco321 am 09.03.2016 um 13:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Nach § 51 StVZO ist Standlicht ist bei Motorräder nicht vorgeschrieben.

nur das z.B. deine 48 nicht nach STVZO zugelassen istsondern nach EG Recht und deswegen hast du auch ein Standlicht

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von -Blacksteel- am 09.03.2016 um 13:43:

Kein EG Recht kann deutsches Recht aushebeln. EG Homologation ist was ganz anderes - da werden für verschiedene Länder die Vorgaben geschaffen.
Bspw. Tagfahrlicht in Dänemark bei Autos. Deshalb muss ein EU Fahrzeug immer noch unsere Vorgaben erfüllen und bei Inbetriebnahme entsprechend "umgebaut" werden!

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von HeikoJ am 09.03.2016 um 15:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Kein EG Recht kann deutsches Recht aushebeln. EG Homologation ist was ganz anderes - da werden für verschiedene Länder die Vorgaben geschaffen.
Bspw. Tagfahrlicht in Dänemark bei Autos. Deshalb muss ein EU Fahrzeug immer noch unsere Vorgaben erfüllen und bei Inbetriebnahme entsprechend "umgebaut" werden!

Da bringst Du aber gewaltig was durcheinander.
ENTWEDER ist ein Fahrzeug nach StVZO oder nach EG Recht zugelassen.
Ein EG Recht entsprechendes Fahrzeug ist in der gesamten EU ohne weiteres zulassungfähig
Ein nach StVZO oder nach anderen Landesvorgaben zugelassenes Fahrzeug kann aber eventuell in einem anderen EU Land nicht zugelassen werden wenn es den dortigen Vorgaben bzw. den EG Vorgaben nicht entspricht.

Also für diesen Fall hier: Ist das Fahrzeug nach StVZO zugelassen KANN es Standlicht bzw. Begrenzungsleuchten haben, nach EG Recht MUSS es Standlicht haben.
Als Anhaltspunkt, da die Fahrzeughersteller nichts (serienmäßig) einbauen was nicht muß, hat es Standlicht muß es auch wieder Standlicht haben.
Ein mischen der Vorschriften ist nicht erlaubt. Ein Fahrzeug muß entweder komplett den Beleuchtungsvorgaben nach StVZO entsprechen oder denen der EG.
"Umgebaut" werden müssen nur Fahrzeuge die von außerhalb der EU Geltungsrichtlinien eingeführt werden, z.B. US Importe ..., oder Importfahrzeuge die noch nach Landesvorgaben zugelassen sind

Dein Tagfahrlicht in Dänemark ist etwas völlig anderes, Dänemark hat eine Lichtpflicht auch am Tag, d.h. Abblendlicht + Rückleuchten. Mittlerweile wird aber auch dort TFL toleriert, ohne Rückleuchten.

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Geschrieben von Marco321 am 09.03.2016 um 15:18:

@Blacksteel
wenn das stimmen würde warum gibt es dann verschiedene Angaben zu EG und STVZO  
z.B. Radabdeckung  nach EG nur "geeignete Radabdeckung" nach STVZO 150mm über Achsmitte
Ich glaube kaum das ich mir hier immer das aussuchen kann was mir besser gefällt, sondern danach wie mein Motorrad zugelassen ist.

im großen und ganzen können wir froh sein über die Zulassung nach EG Recht weil vieles einfacher geworden ist

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Geschrieben von TWG am 09.03.2016 um 22:06:

 To avoid misunderstandings, post deleted.


Geschrieben von BikeBull am 10.03.2016 um 08:54:

Hallo zusammen,


in diesem Fall hat die China LED kein Standlicht (Begrenzungslicht)?

--> egal, bin trotzdem an Eurer Erfahrung interessiert Freude

Gruß BikeBull

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Geschrieben von bigmac21 am 15.03.2016 um 14:01:

Die Standlicht Geschichte interessiert mich auch. Laut Abbildung kommen aus dem Scheinwerfer 3 Kabel (Abblendlicht, Fernlicht, Masse?), dann sollte er kein Standlicht haben.

Mein Plan wäre eh ein Daymaker (oder ein Nachbau) und dann die beiden Kellermänner Bullet 1000 PL mit den Standlichtern zu verbauen. Nach EG sollte das dann passen - die Zulassung des LEDs mal außen vor. Wenn der LED Scheinwerfer allerdings ein Standlicht hat, ist die Frage, ob man es ausschalten kann, da drei Standlichter nicht zugelassen sind (nach EG ja maximal zwei, siehe hier.).
Ansonsten leuchten halt drei Standlichter und man baut einen Schalter dazwischen. Augen rollen

Gibts schon was neues von dir, buttwipe?


Geschrieben von HMME am 16.03.2016 um 09:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von buttwipe
Tja, dann müssen wir alle unsere Originalscheinwerfer zerstören, weil sie "nur" ein E-Prüfzeichen haben Augenzwinkern

CE auf Motorradleuchten wäre mir persönlich noch nicht untergekommen.

Wie gesagt, ich warte einmal ab...

OK, viel Glück bei der Einfuhr.
Hier nochmals ein Hinweis aus der offiziellen Zoll-und-Post-App!

Micha