Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Reifenfreigabe SHINKO für Sportster (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=65603)


Geschrieben von PaulHD48 am 04.02.2016 um 13:44:

Dann hätte  der TÜV und die Polizei nichts zu bemängelten? Dann also irgend wad dran und los.Eintrag braucht man auch nicht,Größe passt ja.aber da glaub ich noch nicht dran. Warum machen sich dann die Hersteller die Mühe mit der freigabe? Die Kohle können die sich doch dann sparen. In meiner avon freigabe steht:nur in Verbindung mit avon, sonst keine freigabe.also ist das dann auch quatsch? Ich glaube ganz so einfach ist das doch nicht.alle Aussagen  von TÜV und Dekra lauten:ohne freigabe kein eintrag.

__________________
it´s only Rock´n Roll (but i like it)


Geschrieben von stonemuc am 04.02.2016 um 13:55:

Die Freigaben sind für die Motorräder die normal was eingetragen haben...also eine Reifenfabrikatsbindung. Und deshalb machen die Hersteller sich die Arbeit. Sie wollen ja Reifen verkaufen. Wenn jetzt bei einem Motorradhersteller A nur die Reifen für einen Reifenhersteller B drinnen stehen, weil die z.B. kooperieren odee sonst wie zu dem Privileg gekommen sind,kann der Reifenhersteller C ja normal keine Reifen für das Motorrad des Herstellers A verkaufen....und deshalb lässt er prüfen und gibt die Reifenfreigabe raus....

__________________
Mein Sporty Thread


Geschrieben von Black Pearl am 04.02.2016 um 15:06:

Zusatz!!!
Es sind zwei paar Schuhe, einer ist der Motorradhersteller (hat @stonemuc ja bereits geschrieben) und das andere ist irgendein x-beliebiger Reifenhersteller.
Wenn der Reifenhersteller (hier AVON) schreibt, dass ein bestimmter Reifen von ihm nur mit einem Reifen des gleichen Herstellers gefahren werden darf, dann ist daran auch nix zu rütteln. Es bringt dann auch nix, von einem anderen Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder was auch immer mitzuführen.
Ansonsten ist zu dem Thema in x-tausend Beiträgen auch alles gesagt.

__________________
A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von PaulHD48 am 04.02.2016 um 15:21:

Sag ich doch. Danke. 

__________________
it´s only Rock´n Roll (but i like it)


Geschrieben von eX Ninja am 04.02.2016 um 15:47:

Damit sollten doch alle Fragen geklärt sein:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben%20und%20Unbedenklichkeitserkl%C3%A4rungen5_2015_29840.pdf


Geschrieben von stonemuc am 04.02.2016 um 19:34:

Zitat von Black Pearl
Zusatz!!!
Es sind zwei paar Schuhe, einer ist der Motorradhersteller (hat @stonemuc ja bereits geschrieben) und das andere ist irgendein x-beliebiger Reifenhersteller.
Wenn der Reifenhersteller (hier AVON) schreibt, dass ein bestimmter Reifen von ihm nur mit einem Reifen des gleichen Herstellers gefahren werden darf, dann ist daran auch nix zu rütteln. Es bringt dann auch nix, von einem anderen Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder was auch immer mitzuführen.
Ansonsten ist zu dem Thema in x-tausend Beiträgen auch alles gesagt.

Das betrifft aber nur die Motorräder bei denen eben etwas im Fahrzeugschein eingetragen ist. Alle anderen müssen sich auch nicht an einen Wisch von irgendeinem Reifenhersteller halten.

Also nochmal: wenn nichts außer die Reifendimensionen im Fahrzeugschein steht, kann gefahren werden was man möchte. Dann interessieren die Reifenfreigaben auch nicht.


Steht im ADAC Link auch genau so drinnen.

__________________
Mein Sporty Thread


Geschrieben von Iron_Max am 05.02.2016 um 13:56:

Zitat von stonemuc
Zitat von Black Pearl
Zusatz!!!
Es sind zwei paar Schuhe, einer ist der Motorradhersteller (hat @stonemuc ja bereits geschrieben) und das andere ist irgendein x-beliebiger Reifenhersteller.
Wenn der Reifenhersteller (hier AVON) schreibt, dass ein bestimmter Reifen von ihm nur mit einem Reifen des gleichen Herstellers gefahren werden darf, dann ist daran auch nix zu rütteln. Es bringt dann auch nix, von einem anderen Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder was auch immer mitzuführen.
Ansonsten ist zu dem Thema in x-tausend Beiträgen auch alles gesagt.

Das betrifft aber nur die Motorräder bei denen eben etwas im Fahrzeugschein eingetragen ist. Alle anderen müssen sich auch nicht an einen Wisch von irgendeinem Reifenhersteller halten.

Also nochmal: wenn nichts außer die Reifendimensionen im Fahrzeugschein steht, kann gefahren werden was man möchte. Dann interessieren die Reifenfreigaben auch nicht.


Steht im ADAC Link auch genau so drinnen.

Ich denke schon dass das interessiert, denn: Im Fahrzeugschein meiner Iron z.B., stehen ja auch "nur" die Reifendimensionen. Der Shinko hat aber wieder andere Dimensionen, die auch noch in Zoll angegeben sind. Aber die Unbedenklichkeitserklärung bekommt man ja beim Kauf dazu, von dem her ist es ja kein Thema.
Was mich aber interessiert, muss ich den Shinko zwangsläufig eintragen lassen? Klingt für mich nach totalem Sch.. wenn ich den Reifen z.b. nur eine halbe Saison fahre und beim Wechsel dann wieder einen anderen montiere. Weiß da jemand bescheid?
 


Geschrieben von eX Ninja am 05.02.2016 um 14:27:

....es steht doch alles in dem von mir gepostetem Link! Du darfst fahren was in deinem Schein steht, willst du was anderes musst du es eintragenBaby diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind eigentlich nur( kenn ich so von den Supersportlern ) um die Fabrikatsbindungen bei gleichen Dimensionen zu umgehen. In diesem Fall reicht das mitführen des Zettels. Änderst du einen der Parameter, sei es Breite, Höhe, Tragfähigkeit oder !!DAS IST DAS PROBLEM DES SHINKO!! Geschwindigkeitsindex darfst du beim Tüv vorstellig werden und der wird, wenn er es richtig macht, nein sagen.


Geschrieben von stonemuc am 05.02.2016 um 14:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von eX Ninja
....es steht doch alles in dem von mir gepostetem Link! Du darfst fahren was in deinem Schein steht, willst du was anderes musst du es eintragenBaby diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind eigentlich nur( kenn ich so von den Supersportlern ) um die Fabrikatsbindungen bei gleichen Dimensionen zu umgehen. In diesem Fall reicht das mitführen des Zettels. Änderst du einen der Parameter, sei es Breite, Höhe, Tragfähigkeit oder !!DAS IST DAS PROBLEM DES SHINKO!! Geschwindigkeitsindex darfst du beim Tüv vorstellig werden und der wird, wenn er es richtig macht, nein sagen.

Ja..genau so ist es...aber das wollen die hier anscheinend nicht verstehen....denn so schwer sollte es doch nach den Erklärungen nicht mehr sein
 

__________________
Mein Sporty Thread


Geschrieben von Iron_Max am 05.02.2016 um 17:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von eX Ninja
....es steht doch alles in dem von mir gepostetem Link! Du darfst fahren was in deinem Schein steht, willst du was anderes musst du es eintragenBaby diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind eigentlich nur( kenn ich so von den Supersportlern ) um die Fabrikatsbindungen bei gleichen Dimensionen zu umgehen. In diesem Fall reicht das mitführen des Zettels. Änderst du einen der Parameter, sei es Breite, Höhe, Tragfähigkeit oder !!DAS IST DAS PROBLEM DES SHINKO!! Geschwindigkeitsindex darfst du beim Tüv vorstellig werden und der wird, wenn er es richtig macht, nein sagen.

und wieso sollte er nein sagen?


Geschrieben von Iron_Max am 06.02.2016 um 22:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von eX Ninja
....es steht doch alles in dem von mir gepostetem Link! Du darfst fahren was in deinem Schein steht, willst du was anderes musst du es eintragenBaby diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind eigentlich nur( kenn ich so von den Supersportlern ) um die Fabrikatsbindungen bei gleichen Dimensionen zu umgehen. In diesem Fall reicht das mitführen des Zettels. Änderst du einen der Parameter, sei es Breite, Höhe, Tragfähigkeit oder !!DAS IST DAS PROBLEM DES SHINKO!! Geschwindigkeitsindex darfst du beim Tüv vorstellig werden und der wird, wenn er es richtig macht, nein sagen.

Hier nochmal aus deinem Link :

"3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden."


Geschrieben von eX Ninja am 07.02.2016 um 14:06:

Tja... du wirst so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aber nicht bekommen wenn entweder: der Geschindigkeitsindex nicht reicht, der Tragfähigkeitsindex nicht ausreicht oder der Abrollumfang dein Tacho aus dem gesetzlichem Rahmen fallen lässt....
also ist das Ganze eher theoretischer natur da nahezu alle Reifenhersteller nur die Serienmässig verbauten Reifendimensionen auf Unbedenklichkeit testen lassen ( von 10mm +/- in der Breite mal abgesehen ), und ganz sicher nicht für jeden Individuellen Umbau was in der Schublade haben...alles andere, wie von mir geschrieben steht ja in deinem Schein( oder weicht nur geringfügig ab und hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ) kannst du machen
 


Geschrieben von Dany Bobber am 07.02.2016 um 14:58:

Hy,
ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Shinko für den e270 bekommen. 
In der steht mein Fahrzeug mit Identnummer und so weiter.
Da wird dann Punkt 3 greifen, muss aber eh zum TÜV wegen anderer Abnahmen und werde es abklären. 

Gruß 

Dany

__________________
FTW


Geschrieben von eX Ninja am 07.02.2016 um 15:13:

du hast aber keine 1200! Denn bei ner 1200 haut weder Speed- noch Lastindex hin...ergo nix ist!!
 


Geschrieben von Dany Bobber am 07.02.2016 um 15:18:

Ja,  habe eine 883. 
Dachte es bezieht sich auch auf Iron_Max der wahrscheinlich auch eine Iron fährt.
 

__________________
FTW