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Geschrieben von Rockford am 06.08.2024 um 21:37:

OK, verstehe ich das jetzt richtig, ich kann so mit dem Auspuff fahren , hat e9 ?

Muß das in die Papiere eingetragen werden ?

@ Tobby, hast du das für mich als pdf , oder einen link, dann kann ich das dem GTÜ Prüfer zusätzlich vorlegen , wäre echt super.

@ HD501 ,
 super , bin gespannt wie es weiter geht.


Geschrieben von Rockford am 06.08.2024 um 22:33:

Hi Leute,

gerade im www gefunden, das sollte dem GTÜ Prüfer wohl genügen .........


Geschrieben von Tobby1970 am 06.08.2024 um 22:52:

Hi Rockford,

Ich hab leider nur den Screenshot. Spielt aber keine Rolle,  Fakt ist, dass im Paragraph 19 StVZO eben NICHT steht, dass man außer der aufgeprägten E-Nummer irgendetwas anderes braucht.

Du hast ja auch keine Unterlagen für Blinkergläser, Scheinwerfer, Rücklicht, Rückspiegel.... Ist alles mit E-Nummer, wie übrigens etliche Teile am Auto, angefangen bei den Seitenfenstern...
Da müsstest Du ja immer nen Aktenordner mitschleppen. 

Der sogenannte "Gutachter" soll dir doch mal zeigen wo eine zusätzliche Bescheinigung gefordert wird. Kann er aber nicht. 
Ich fahr seit Jahren mit meinen E-Töpfen, auch zum TÜV und sogar schon problemlos durch eine Kontrolle der Sondergruppe KRAD-Gestapo.

Viel Erfolg und lass uns wissen wie es weitergeht. 

VG Tobi