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Geschrieben von holgiundben am 25.04.2017 um 20:59:

Die Standarte Rasten, ob nun gekröpft oder grade benötigen keine ABE/Eintragung. Die vorverlegten ob direkt vom Dealer oder aus dem Netz, die an anderen Modellen dran sind ebenso nichts. 
Bei den anderen Herstellern handelt es sich meist um Materialgutachten da dort meist ALU Rasten genommen werden und dann die fahrtechnischesicherheit in den Vordergrund rückt.

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Glück und Gesundheit und immer eine Handbreit Asphalt unter deinen Reifen!


Geschrieben von -Blacksteel- am 25.04.2017 um 21:23:

Schwer zu glauben - wo finde ich dazu was schriftliches, dass im Falle einer Kontrolle ausreicht?

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von fred am 26.04.2017 um 09:25:

Änderungen an den Fußrasten müssen immer eingetragen werden. Ist so, und ändert sich auch durch vehementes Behaupten des Gegenteils nicht.

Die Frage ist natürlich ob das bei einer Kontrolle auffällt. Für mich persönlich --> immer nur mit ABE/Gutachten.

Edit: Hier nachzulesen auf Seite 10.


Gruß, Fred


Geschrieben von -Blacksteel- am 26.04.2017 um 19:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von fred
Für mich persönlich --> immer nur mit ABE/Gutachten.

Für mich eigentlich auch - ich finde aber keineunglücklich

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Gruß
Dirk
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