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Geschrieben von Berlin-Dakar am 13.11.2017 um 23:03:

Einfach anbauen, das Teil hat keine TÜV/Dekra-Relevanz. Hier ist nichts erforderlich


Geschrieben von SteveHD am 13.11.2017 um 23:06:

Alle Verkleidungsteile sind Eintragungspflichtig oder müssen eine ABE haben wegen des Spliterverhaltens.

Habe selber die Maske der Night Rod Special abgebaut und da diese von Harley zusammen mit der NRS homologiert wurde ist die Eintragung dieses Original Ersatzteil kein Problem.

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Gruß Steve

Night Train driver the best in class

Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben


Geschrieben von Ryker am 14.11.2017 um 11:37:

@Berlin-Dakar:
Wäre ja in der Tat schön, wenn dem so ist, woher hast du die Info, von nem Prüfer etc.?

@SteveHD:
ABE fällt bei unseren Böcken ja mal komplett weg. Ich habe noch keine ABE für auch nur irgendeine Maske, egal von welchem Hersteller gefunden.
Die Maske der NRS hat ja im Grunde auch keine, einziger Vorteil ist, dass die Werkseitig dran war.
Bei allen anderen gibt es null Hinweise oder technische Gutachten auf das Splitterverhalten. Wie soll man also sowas eintragen lassen?
Es wird wohl kaum jemand ein Materialgutachten für so eine "olle" Lampenverkleidung erstellen.



 


Geschrieben von HeikoJ am 14.11.2017 um 11:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ryker
Ich habe noch keine ABE für auch nur irgendeine Maske, egal von welchem Hersteller gefunden.

Na dann hast du hier mal Beispielhaft eine von den vielen die es gibt ...

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Ryker am 14.11.2017 um 12:07:

Danke, aber die Windschilde von Puig sind leider nicht so wirklich passend für die hier erwähnten Lampenmasken.
Und aus Polycarbonat sind die Masken auch nicht, ist wohl eher ABS-Kunststoff.


Geschrieben von HeikoJ am 14.11.2017 um 12:28:

Das ändert nichts an der Tatsache das eine, wie auch immer geartete Verkleidung, eine ABE haben muß und Eintragungspflichtig ist.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von Ryker am 14.11.2017 um 12:40:

Bzw. ein Gutachten in irgendeiner Art, zum Eintragen. Bei ner ABE braucht man ja nix eintragen lassen, nur mitführen.
What ever, muss ich mir was überlegen.


Geschrieben von Berlin-Dakar am 14.11.2017 um 13:39:

Da ist mir doch glatt ein Fehler unterlaufen und ich muss mich hier leider meinen Vorrednern anschließen. Die f..k Maske braucht tatsächlich eine ABE/EG etc. 

Ich hatte ursprünglich angenommen, dass dies nicht als Verkleidung gilt. Dem ist leider nicht so. 

Ich habe die Originale von der Factory verbaut und musste da nix eintragen etc. Deshalb meine Annahme. 

Sorry der Fehlinfo, man lernt halt nie ausAugenzwinkern


Geschrieben von Ryker am 14.11.2017 um 13:58:

Hast du etwa ne ABE mit dazu bekommen?
 


Geschrieben von Berlin-Dakar am 14.11.2017 um 14:29:

Nö... habe die beim Kauf direkt verbauen lassen. Mir wurde nichts übergeben oder eingetragen bei der Zulassung. Vllt liegt es daran, dass es original Zubehör ist, speziell für die Sportster. Der TÜV hat die letzten beiden Male auch nichts verlangt. 

Schlau werde ich daraus auch nicht. Ist bei meinem Lenker aber genauso. Habe auch beim Kauf direkt einen von Harley verbauen lassen und es musste auch nichts eingetragen werden. (laut Aussage des Händlers)

Auch hier hat der TÜV nie was verlangtverwirrt


Geschrieben von Ryker am 14.11.2017 um 14:50:

Ja gut, das ist immer ein kleiner Unterschied, ob man das gleich mit dran schrauben läßt beim Dealer, oder irgendwann später selbst macht.
Bei original Factory Parts ist es ja in der Regel offensichtlich, dass das so ok ist.

Trotzdem erstmal allen Leuten danke für die Info's und Hinweise, ich denk ich weiß wie ich das Handhaben werde.
 


Geschrieben von SteveHD am 14.11.2017 um 18:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Berlin-Dakar
Nö... habe die beim Kauf direkt verbauen lassen. Mir wurde nichts übergeben oder eingetragen bei der Zulassung. Vllt liegt es daran, dass es original Zubehör ist, speziell für die Sportster. Der TÜV hat die letzten beiden Male auch nichts verlangt. 

Schlau werde ich daraus auch nicht. Ist bei meinem Lenker aber genauso. Habe auch beim Kauf direkt einen von Harley verbauen lassen und es musste auch nichts eingetragen werden. (laut Aussage des Händlers)

Auch hier hat der TÜV nie was verlangtverwirrt

Ist leider auch nicht ganz so einfach.
Auch wenn es Original Teile von HD sind ist eine Zulassung notwendig sprich ABE oder Gutachten. Wenn Du einen normal denkenden Sachverständigen hast und Du Ihm  nachweisen kannst das dieses Teil
a) ab Werk an dem Modell Serienstand EU ist
oder
b) das Teile eine ABE hat für eine Harley 
kann er wenn er will und sonst keine Beeinträchtigung oder Gefährdung von dem Einsatz des Teils ausgeht dieses abnehmen.

Auch wenn es für andere Motorräder eine Zulassung hat aber wie geschrieben Good will
 

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Gruß Steve

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Geschrieben von Berlin-Dakar am 14.11.2017 um 21:19:

Ach wie gut, dass ich eh meine komplette Front nächstes Jahr umbauen werde. Dann ist es auch egal, weil dann eh alle neu eingetragen werden muss. 

Hab aber tatsächlich auch weder zu meinen Fußrasten, Lenker und Lampenmaske eine ABE bekommen. Hab auch heute mal da angerufen. Die sagten tatsächlich auch nur "is orginal, brauchste nich, jibbet och nich". 

Schon nen komischer Haufen Augenzwinkern