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--- Beschlagnahme und Verschrottung jetzt bei uns (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=5843)
...einen aus der gang von meinem nabarsburschen haben sie mit ner anderen cdi (komplett offen) in seinem 30 kmh beschränkten mofaroller erwischt - eingezogen und gutachten gemacht: 1600€ dazu gibts jetzt noch die strafe und ein verfahren wegen fahrens ohne versicherungsschutz. der roller bleibt bis ende verhandlung bei den grünen. punkte gehen ja beim mofaschein wohl nicht und da es kein führerschein ist, steht dem 125er schein nix im weg. nachdem er den roller eh diese saison nicht mehr kriegt, hat er mit dem 125er schon angefangen.
was bitte soll das für eine strafe sein? geht doch nur ums geldverdienen.
da der bengel genug kohle von zuhause hat, ist ihm das grad wurscht und die 125er steht schon in der garage.
wenn schon strafe, dann doch mit lerneffekt, oder?
grüße, badabum
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..the only fairly distributed in this world, is the brain. Everyone thinks, it would be enough.
Zitat von badabumbum
punkte gehen ja beim mofaschein wohl nicht und da es kein führerschein ist, steht dem 125er schein nix im weg. nachdem er den roller eh diese saison nicht mehr kriegt, hat er mit dem 125er schon angefangen.
Zitat von FredH Aber eine Sperre für die Prüfung kann er AFAIK bekommen, was in diesem speziellen Fall wohl auch am ehesten erzieherisch wirksam sein dürfte, wenn die Kohle keine Rolle spielt.
Gruß
Fred
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Zitat von badabumbum
und sozialstunden......
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own the corners...
Zitat von arrowhead
Zitat von badabumbum
und sozialstunden......
Oh ja,
ganz großes Thema damals in der Clique, ganz großes Kino.........
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
nein, wollte ich nicht aber ehrlich, das hat doch wenigstens eine ganze zeitlang gewirkt! beim nächsten mal waren es ja auch gleich deutlich mehr stunden, gelle
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dieses "ööhhhnn öööhhhnn" hält doch keiner aus!![]()
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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
sache jibts
also wenns um den geräuschpegel geht bzw um die nervigkeit mancher mitmenschen...da bekomme ich hier und da auch schon mal einen blutrausch.
(arbeitskollegen die morgens wenn ich noch schlafen will scheinbar aus einem 12-türigen auto auto steigen, postboten die immer nur im 1. gang die einfahrt hoch und runter fahren, und diverse hunde die unablässig kläffen... da geht das mit der verschrottung wohl aber nicht!)
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TO INFINITY .....AND BEYOND ! ! !
(Buzz Lightyear)
Bei mir ist es auch schon weit über 20 Jahre her, Roller gab es kaum. Bei uns war Kreidler Flory, Herkules und Puch angesagt. Natürlich alle viel zu laut.
Wenn ich heute im Garten sitze und die verdammten Roller höre, muss ich immer an meinen Daddy denken: Junge, fährst Du nocheinmal mit deinem >Ding< bis in die Garage, verschrotte ich es. Mach es gefälligst unten an der Straße aus .
Kurz danach erledigte sich das Thema ehh....Ich wurde mit der Mofa geblitzt
Fahren ohne Führerschein, fahren ohne Versicherungsschutz, fahren ohne Helm, mit 65 in geschlossener Ortschaft.....
Der Richter entschied, nachdem der Anwalt Ihn überzeugen konnte, das es nicht mehr vorkommt, 14 Verkehrserziehungsunterrichtsstunden (was ein Wort)
und Einzug aller Umbauteile (vor Ort, durch den Dorfscheriff) sowie ca 6 Punkte (ich weiss es nicht mehr genau).
Also sitze ich weiter im Garten, hohle tief Luft, und hoffe das die anderen Nachbarn, vor mir die Geduld verlieren
Heinz
P.S.: hätte ich fast vergessen, seit dem Zeitpunkt bin ich wieder bis 18, Fahrrad gefahren. 25 km/h waren mir viel zu langsam und Geld hatte ich auch nicht.
Rechtmäßig: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden
ADAC-Meldung vom 06.08.2008
Rechtmäßig: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden
Urteil
Das Frisieren eines Motorrollers bringt nicht nur Bußgelder und Punkte: Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 15. Mai 2008 entschieden, dass die Sicherstellung und Vernichtung eines rechtswidrig getunten Kraftrads rechtmäßig war. (Az. 1 K 825/07.MZ, veröffentlicht in DAR, Deutsches Autorecht, der Rechtszeitschrift des ADAC, S. 410).
Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads einen unzulässigen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter technisch so verändert, dass die für Motorroller zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte den Roller sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an.
Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. Eine Herausgabe des getunten Rollers an den Besitzer sei ausgeschlossen, da die Betriebserlaubnis aufgrund der vorgenommenen technischen Umbauten erloschen sei. Auch der Einwand des Rollerbesitzers, er hätte mit dem Kraftrad zu keinem Zeitpunkt am öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur an privaten Rennen teilnehmen wollen, konnte das Gericht nicht umstimmen. Es bestehe die Gefahr, dass der Roller doch im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel für den Schulweg, benutzt würde. Darüber hinaus sei ein freier Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person nicht möglich, weshalb die Vernichtung des Fahrzeugs unumgänglich sei.
Der ADAC rät daher nicht nur Rollerfans, sondern allen Fahrzeughaltern auf rechtlich unzulässiges Tuning zu verzichten. Grundsätzlich können technische und bauliche Veränderung am Fahrzeug die Sicherheit des Fahrers stark beeinträchtigen und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Haltern, die ihren Flitzer aufpeppen möchten, empfiehlt der Automobilclub, vorher unbedingt den Rat eines Experten einzuholen und die Um- und Anbauten am besten durch eine Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Nur wenn die Umbauten einwandfrei und amtlich abgesegnet sind, gibt es bei Kontrollen keinen Ärger.
Also Jungen´s, uffpasse, denn es kannt härter kommen als man denkt!
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Der entscheidende Satz lautet hier ...
nach Auffassung des Gerichts, sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten erforderlich gewesen..... Betonung auf "weitere"
Dies ist von hier aus nicht zu beurteilen.
Aber : Ein Gegestand kann der Einziehung oder dem Verfall nach dem StGB unterliegen, wenn er aus einer Straftat hervorgegangen ist, oder eine Straftat damit begangen wurde.
Insofern gehe ich davon aus, dass dies der Fall war..
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (hier: Veränderung/Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens) ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
Zitat von Andre
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis (hier: Veränderung/Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens) ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Zitat von Saarländer
jo, unn kifis werden therapiert![]()
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