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Geschrieben von Halfpint am 18.02.2014 um 17:57:

Hi. Habe das gleiche Problem mit dem streetbar. Finde keine Harley im GA.
Wenn du was herausfindest bevor ich es tue lass es mich bitte wissen. Andersrum natürlich genauso.


Geschrieben von mortimer am 18.02.2014 um 19:01:

Hallo,
habe Neuigkeiten. Nicht unbedingt positiv,(nichts ist unmoeglich)aber aber dazu heute abend naeheres. Bin noch am Arbeiten und habe jetzt nicht so vielZeit. Werde heute spaeter genaueres berichten. Sry erstmal, bis nachher....
Mortimer.


Geschrieben von Sporty48 am 18.02.2014 um 20:31:

Hallo, schreib LSL an oder läute durch super nett und freundlich und du hast ruck zuck dein Gutachten oder ein Schreiben für den TÜV, egal wo du gekauft hast.
Ist dich ein Lenker von LSL ;-)

__________________
cu Sporty48


Geschrieben von Joras am 18.02.2014 um 20:34:

Scheint so als wenn LSL den nicht für die Harley freigegeben hat. Gibt ja ein Gutachten für den Lenker, steht nur keine Harley drinn.


Geschrieben von mortimer am 18.02.2014 um 20:47:

Also ,

nach mehreren Mails mit MS Biketec (LSL hat sich nicht gemeldet) habe ich folgende Informationen erhalten :
Das von MS Biketec angebotene "Mustergutachten" ist einfach nur das blöde,nicht passende Teilegutachten welches auch LSL zum Download freigibt . Da ist dieser Lenker nicht für Harley aufgeführt . (also nicht "Harley-Getestet ")
Aber lt. MS Biketec dient das Teilegutachten zur Vorlage beim Tüv , damit dieser nach eigenem Ermessen des Prüfers evtl. eingetragen wird .
Für mich ist das wie Lotto spielen...
Finde es nicht so toll , das sich viele Verkäufer so schwammig ausdrücken in dem sie auf Ihrer Homepage schreiben , das dieser Lenker für Harley ist , aber im Teilegutachten Harley überhaupt nicht aufgeführt ist . Da schliesse ich auch namhafte Händler nicht aus...

Meine nächsten Schritte werden sein :

Lsl morgen anrufen , -mal sehen was die dazu sagen ;

Meinen Verkäufer anschreiben was dieser da auf seiner Site vollmundig für Harley "geeignet" erklärt ;

Mal den Örtlichen Tüvprüfer um Eintragungsmöglichkeiten fragen ....

Wenn einer diesen Lenker schon eingetragen hat , bitte mal um kurze Info ob es ohne Probleme geklappt hat .

Gruß ,Mortimer


Geschrieben von mortimer am 18.02.2014 um 20:49:

@ sporty ,

yepp , mach ich moin mal ...(bin gespannt)


Geschrieben von Sick66 am 19.02.2014 um 13:52:

Kapier ich nicht...bei Louis gibts doch 'n Tüv Gutachten dafür. Guckt mal in den Online Store. Ich krieg die Streetbar auch verbaut.


Geschrieben von mortimer am 19.02.2014 um 14:55:

@sick66,
Ja. Gibts bei Louis. Aber nur das falsche. Brauche das Teilegutachten fuer den Lenker Typ L00,also fuer den normalen Street Bar. Kein Harley aufgefuehrt. Der Lenker Typ L01 ist in einem anderen Gutachten zwar aufgefuehrt, ist aber der Street Bar High.....

Lasse mich gerne eines besseren belehren...

Mortimer


Geschrieben von Halfpint am 19.02.2014 um 15:30:

So also auch ich habe soeben mit LSL gesprochen. Fakt ist das wir zum TÜV müssen und dann hoffen das wir den Lenker per einzelabnahme eingetragen bekommen. Das Gutachten soll dabei helfen.
Die Dame von LSL war sehr nett und meinte das sie leider nicht alle Fahrzeuge zum vorführen holen können. Also müssen wir das Teil per Einzelabnahme eintragen lassen.


Geschrieben von mortimer am 19.02.2014 um 21:03:

Hallo an alle Mitleser ,

habe heute Nachmittag genauso wie Halfpint mit LSL telefoniert . Wirklich sehr nette Beratung .
E eröffnet sich nur eine Möglichkeit :

Einzelabnahme mit dem mitgelieferten Gutachten .
Sollte aber lt. Auskunft keine Probleme geben .

Die freundliche Dame hat "alles gegeben" um mir zu helfen . Der Lenker wird laut LSL noch nicht so lange in Harley typischen Maßen hergestellt, dadurch keine Prüfung vorhanden . Soll aber nachgeholt werden .

Und mein Lenker-Verkäufer hat sich auch gemeldet : ( O-Ton)

Da dieser Lenker noch nicht so lange für Harleys produziert wird ist er noch nicht im Gutachten aufgeführt. Das neue Gutachten ist bereits in Arbeit. In der Zwischenzeit können wir dir eine Bestätigung des Herstellers zukommen lassen das der Lenker an deinem Fahrzeug montiert werden darf. Dazu benötigen wir den Fahrzeugtyp und Baujahr. Alternativ kann auch jeder TÜV über eine §21 Abnahme diesen Lenker an deinem Fahrzeug eintragen.

Bin mal auf diese Bestätigung gespannt,ob das dem Tüv Prüfer die Arbeit "erleichtert" .

Soviel zum aktuellen Stand der Dinge ...

MfG ,
Mortimer


Geschrieben von Rod11 am 20.02.2014 um 08:14:

Verstehe ich nicht unglücklich . Den LSL Lenker für die 48 meiner Frau haben wir auch bei MS-Biketec bestellt. Zusätzlich zu dem Gutachten gab eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sportster Modelle mit dazu, womit die Eintragung kein Thema war. Aus Sicht des Anbieter kann ich aber auch nachvollziehen, wenn die diese nur rausgeben wenn der Lenker auch da gekauft wird. Irgendwie logisch.


Geschrieben von mortimer am 20.02.2014 um 09:06:

@rod11

welcher Lsl Lenker fuer deine Frau war denn das ...Bestimmt nicht der L00. .Typenbezeichnung waere mal interessant....

Und deine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung wuerde ich gerne mal sehen...


Geschrieben von Halfpint am 20.02.2014 um 09:13:

Dito.


Geschrieben von Rod11 am 20.02.2014 um 11:05:

Lenker war der dragbar. Ich muss gucken ob ich die Freigabe noch habe oder ob der TÜV Onkel die mit eingezogen hat.


Geschrieben von mortimer am 20.02.2014 um 11:18:

@Rod11

den DragBar einzutragen ist kein Problem. Dafuer gibts ja auch ein Teilegutachten fuer Harley.

Aber hier gehts wie in der Themeneröffnung um den :

LSL STREETBAR MIT DER KENNZEICHNUNG L00 .

Habs jetzt mal extra gross geschrieben damit der naechste jetzt nicht mit:

WideBar , Streetbar High , DragBar oder wie sie auch alle heissen...ankommt.

Mortimer