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Geschrieben von sky am 08.02.2014 um 21:01:

Ich hab nie von Führerschein oder Fahrzeugschein gesprochen. Die sind selbstverständlich im Original bei sich zu führen. Ich sprach immer nur von Abnahmebescheinigungen gemäß §19 StVZO und hier ist die Vorlage eines Abdruckes oder einer Ablichtung ausdrücklich erlaubt (s.o.).


Geschrieben von bestes-ht am 08.02.2014 um 21:19:

Wer mal seine Portemonnaie, Brieftasche mit allen Unterlagen, wie Fahrzeugschein, Ausweis,
Führerschein, Bank-/Kreditkarten verloren oder gestohlen bekommen hat und weis was dass an
Ärger, Zeit, Geld und Einschränkungen mit sich zieht, dem sind die Notfalls 10,- € allemal Schnuppe.
Bei mir wurde eine Geburtsurkunde meiner Tochter bei der Kontoauflösung meines verstorbenen
Vaters auch auf elektonischen Weg akzeptiert, ich hatte diese abfotografiert und konnte sie gleich
bei meinem Banktermin per E-Mail weiterleiten.
Ich finde dieses zeitgemäss und die Ausschöpfung der heutigen Möglichkeiten.

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Gerd am 08.02.2014 um 21:48:

@sky

Ich glaub, ich weiß jetzt was du meinst, macht aber trotzdem nicht allzu viel Sinn.
Du meinst die "schönen" Einzelblätter von TÜV+Co wenn du ein anderes Bauteil hast eintragen lassen.
Früher war es so, dass du bei Bauartveränderungen mit deinem Fz-Brief beim TÜV erscheinen musstest und die haben die dann die Sachen in den Brief eingetragen.
Anschließend sollte man dann, wenn möglich, mal zur Zulassungsstelle, die dann alles vom Brief in den Schein umgetragen haben.
Als dann aber die große Welle der Fahrzeugfinanzierungen aufkamen, hatten die Leute die Briefe nicht mehr zu Hause Augenzwinkern und mussten sie dann vorher bei ihrer Bank loseisen.
Mittlerweile haben die meisten Leute ihre Fahrzeuge finanziert und die Briefe sind sonstwo, nur nicht beim Fahrer.
Wenn die dann was umbauen gibts halt die Abnahmebescheinigung, die man aber auch im Schein nachtragen sollte.
Solltest du jedoch die TÜV- und Teilegutachten meinen (ABE), so solltest du nicht darauf vertrauen, dass sie als digitale Ausführung akzepiert werden. Die Manipulationsmöglichkeiten sind so schon groß genug.
Wenn ja, hast du Glück und es wurde tolleriert . Ist jedoch kein Muss


Geschrieben von sky am 08.02.2014 um 22:05:

Zitat von Gerd
@sky

Ich glaub, ich weiß jetzt was du meinst, macht aber trotzdem nicht allzu viel Sinn.
Du meinst die "schönen" Einzelblätter von TÜV+Co wenn du ein anderes Bauteil hast eintragen lassen.
Früher war es so, dass du bei Bauartveränderungen mit deinem Fz-Brief beim TÜV erscheinen musstest und die haben die dann die Sachen in den Brief eingetragen.
Anschließend sollte man dann, wenn möglich, mal zur Zulassungsstelle, die dann alles vom Brief in den Schein umgetragen haben.
Als dann aber die große Welle der Fahrzeugfinanzierungen aufkamen, hatten die Leute die Briefe nicht mehr zu Hause Augenzwinkern und mussten sie dann vorher bei ihrer Bank loseisen.
Mittlerweile haben die meisten Leute ihre Fahrzeuge finanziert und die Briefe sind sonstwo, nur nicht beim Fahrer.
Wenn die dann was umbauen gibts halt die Abnahmebescheinigung, die man aber auch im Schein nachtragen sollte.

@Gerd
Genau das meine ich ... großes Grinsen