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zum zitierten Beitrag Zitat von Tom1902
@Max: Übrings ist mein Kennzeichenhalter an der unteren Schraube des linken Federbeins befestigt, also ist kein Umdrehen der Achse nötig.
@DaGauna und mariovlopez: Da habt ihr Recht: Die Beleuchtung ist alsolut notwendig.
Aber vergesst auch nicht auf den roten Rückstrahler!!![]()
@Lowshow
Nachzulesen unter:
93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53
Einfach mal Googlen.
Rückstrahler muss mittig montiert werden.
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Ev'thangs bigger in Texas.
zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
@Lowshow
Nachzulesen unter:
93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53
Einfach mal Googlen.
Rückstrahler muss mittig montiert werden.
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Mal biste der Baum....mal biste der Hund.
So stehts nunmal im Text. Nix Halbwissen.
Hatte mich mit dem TüV-Nord auch schonmal drüber unterhalten als es darum ging mir meinen seitlichen eintragen zu lassen.
Es ging um die Symmetrie des Bikes. Aber glaub du mal, was du dir da einredest.
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Ev'thangs bigger in Texas.
zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
So stehts nunmal im Text. Nix Halbwissen.
Hatte mich mit dem TüV-Nord auch schonmal drüber unterhalten als es darum ging mir meinen seitlichen eintragen zu lassen.
Es ging um die Symmetrie des Bikes. Aber glaub du mal, was du dir da einredest.
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Nix Geschmack des Prüfers. Ich sprach von dem Text in der Verordnung und nicht von irgendeiner Skizze die du meinst gesehen zu haben. Aber wenn du es nicht verstehen willst oder gar kannst, muss ich damit leben. ;-)
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
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Ev'thangs bigger in Texas.
Zitat von Texaner
Nix Geschmack des Prüfers. Ich sprach von dem Text in der Verordnung und nicht von irgendeiner Skizze die du meinst gesehen zu haben. Aber wenn du es nicht verstehen willst oder gar kannst, muss ich damit leben. ;-)
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Mal biste der Baum....mal biste der Hund.
Es gibt zum Kennzeichen am Kraftrad und zum Reflektor ganz klare Vorgaben welche die Höhe, den sichtwinkel und die Beschaffenheit vorgeben.... Wenn ich das einhalte egal ob seitlich oder mittig brauche ich nicht mal ein Gutachten für nen Halter. Ich benötige lediglich einen fachkundigen Prüfer der per einzelabnahme bestätigt das alles seine Richtigkeit hat und nix abfällt. Jeder Prüfer der dazu befugt ist und ein Gutachten für nen Halter will hat eben nicht den Mumm seinen Job vollständig auszuführen..... Punkt
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@Max: Klar kann ich Fotos machen, wird aber erst am WE sein. Montage ist wie schon geschrieben kein großer Aufwand. Du mußt nur die untere Schraube von linken Federbei lösen, Kennzeichenhalter dazuwischenklemmen und wieder festschrauben. Und anschließend natürlich das Kabel für die Beleuchtung verlegen.
Ich hab übrigens diesen hier, nicht den für die Sporty:
ww.republique-racing-shop.com/de/shop/1-seitliche-kennzeichenhalter/148-custom-universal/624-custom-rr-seitlicher-kennzeichenhalter-universal
Grundplatte für das Kennzeichen hab ich aus einer Aluplatte mit dem Kennzeichen als Vorlage selbst gemacht, da ich diese genau passend haben wollte (ohne Überstand) und ausserdem die Beleuchtung auf der Seite montiert habe und nicht oben.
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Never argue with stupid people, they will drag you down on their level and then they beat you with experience (M. Twain)
Vielleicht kann ich ja die ganze Sache etwas aufhellen und Licht in Dunkle bringen...
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften in Deutschland im Zusammenspiel mit dem europäischen Recht, sowie der schrittweisen Überleitung der StVZO in die FZV, ist es selbst für die „Experten“ bei Rennleitung und Prüforganisationen schwer den Überblick zu behalten.
Unabhängig davon ist es natürlich für „Normalos“ noch schwerer einen Durchblick bei den rechtlichen Bestimmungen zu haben.
Es sind ja eigentlich drei entscheidende Dinge, die bei der Montage eines seitlichen Kennzeichenhalters von Interesse sind.
1. Kenzeichenhalter Eintragungspflichtig?
2. Anbringung, Beleuchtung und Ausrichtung des Kennzeichens
3. Rückstrahler? Und wenn ja, auf dem Kennzeichenhalter, oder doch mittig unter´m Fender?
Zur Eintragungspflicht des seitlichen Kennzeichenhalters sollte man sich einfach den §13 FZV anschauen, dies gleich in Verbindung mit dem §22a StVZO, dem zu entnehmen ist, welche Fahrzeugteile eine Bauartgenehmigung benötigen, wenn sie an Fahrzeugen montiert werden sollen.
P.S. Kennzeichenhalter sind nicht aufgeführt, und jeder sollte sich mal den Kenzeichenhalter an seinem PKW anschauen, ob dieser Bauartgeprüft ist.
Ja, ich meine das mehr oder weniger schöne Plastikteil, welches das amtliche Kennzeichen umhüllt.
Richtig! Ist er nicht, da er in §22a StVZO nicht aufgeführt ist.
Eine Unzulässigkeit könnte sich dennoch ergeben, wenn gem.§19 Abs.2 StVZO „Eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist“ (z.B. durch scharfe Kanten, Befestigung, schleifen am Reifen, etc.etc.) und dadurch die Betriebserlaubnis des Motorrades erlöschen würde.
Alles zum Thema Kennzeichenausrichtung, Beleuchtung usw. steht eigentlich ziemlich eindeutig im § 10 FZV.
Hier geht es ja gerade speziell um den Rückstrahler und dessen Montage auf dem
seitlichen Kennzeichenhalter.
Die Richlinie 93/92EWG spricht von:
„Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen“
Also mittig.(siehe Dekra PDF)
Außerdem haben ja viele den seitlichen Kennzeichenhalter an der Steckachse/Schwinge befestigt.
Dazu sagt die StVZO:
„…Rückstrahler…, …dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden…“
Die Schwinge bewegt sich ja logischerweise während der Fahrt, damit auch der Kennzeichenhalter. (Streng genommen )
Als Anhang hierzu das unten Aufgeführte, sowie das PDF von der Dekra:
§53 StVZO i.V.m.// 93/92 EWG
Entscheidender Auszug aus § 53 StVZO Schlussleuchten,Bremsleuchten,Rückstrahler
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
(9) Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html
Entscheidender Auszug aus der Richtlinie 93/92 EWG (Anhang zur StVZO):
ANHANG IV
VORSCHRIFTEN FÜR KRAFTRÄDER
6.12.
Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.12.1.
Anzahl:
einer der Klasse 1a (1).
6.12.2.
Anbauschema:
keine besonderen Vorschriften.
6.12.3.
Anordnung
6.12.3.1.
In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen.
6.12.3.2.
In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem
Boden.
6.12.3.3.
In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
1993L0092 — DE — 23.11.1993 — 000.001 — 47
(1) Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG zur Angleichung der
Rechtsvorschriftender Mitgliedstaatenüber Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger
Quelle: http://eur-lex.europa.eu
Gruß Hagen
@ Max: Bin heute endlich dazugekommen Fotos zu machen.
Hier nun die Befestigung meines RR Kennzeichenhalters.
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Hoffentlich hält er länger als bei mir. :-)
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Ev'thangs bigger in Texas.
Bis jetzt hat er 2 Saisonen ohne Probleme überstanden.
Mal sehen, wie´s heuer wird.
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ich kram das thema mal hervor ;-)
ich finde die thematik was seitliche kennzeichenhalterungen angeht in österreich immer recht super ;-) mit der bürokratie haben wir es hier zulande nicht so, in deutschland is es ein wenig leichter. da kann man mehr typisieren, mehr umbauen.
hier is es von bundesland zu bundesland verschieden.
bsp. weise wird einem in tirol dieses oder jenes typisiert, was im osten österreichs widerum unmöglich ist.
mein kumpel war deshalb vor kurzer zeit beim maschinenbauamt (zuständig für eintragungen)im burgenland(ost-österreich) und fragte den herrn ingeneur ob er denn eine seitliche kennzeichenhalterung drauf darf.
er konnte ihm die frage nicht beantworten. es kennt sich kein schwein aus und er meinte einfach, er soll es montieren wenn er es will. es sollte jedoch gut befestigt sein und eine nummerschildbeleuchtung haben.
gut passt, dann mach ich das auch so nächste saison und check mit die halterung vom 8ball
http://www.eightball-custom.com/epages/15484790.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15484790/Products/ebcxl-2-25
ich denke die ist topverarbeitet, sieht super aus und der preis ist auch mal ein einem normalen rahmen. sogar ein tüv teilegutachten dabei
zum zitierten Beitrag Zitat von hellboy_AUT
ich kram das thema mal hervor ;-)
ich finde die thematik was seitliche kennzeichenhalterungen angeht in österreich immer recht super ;-) mit der bürokratie haben wir es hier zulande nicht so, in deutschland is es ein wenig leichter. da kann man mehr typisieren, mehr umbauen.
hier is es von bundesland zu bundesland verschieden.
bsp. weise wird einem in tirol dieses oder jenes typisiert, was im osten österreichs widerum unmöglich ist.
mein kumpel war deshalb vor kurzer zeit beim maschinenbauamt (zuständig für eintragungen)im burgenland(ost-österreich) und fragte den herrn ingeneur ob er denn eine seitliche kennzeichenhalterung drauf darf.
er konnte ihm die frage nicht beantworten. es kennt sich kein schwein aus und er meinte einfach, er soll es montieren wenn er es will. es sollte jedoch gut befestigt sein und eine nummerschildbeleuchtung haben.
gut passt, dann mach ich das auch so nächste saison und check mit die halterung vom 8ball
http://www.eightball-custom.com/epages/15484790.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15484790/Products/ebcxl-2-25
ich denke die ist topverarbeitet, sieht super aus und der preis ist auch mal ein einem normalen rahmen. sogar ein tüv teilegutachten dabei![]()