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Ich war heute morgen die Penzl eintragen lassen.... gggg
Neue Auflagen zur Umsetzung nach ECE 41R
zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Mich freut`s auch. Hab ja mein Traumbike und Auspuff. Nach mir die Sinnflut.![]()
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"Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary...That's what gets you." (Jeremy Clarkson)
Je mehr das in Frage stellen umso mehr spornt es mich an. Hab genug Kohle die letzten Jahre vernichtet, mit der ständigen Bike Wechslerei. Hab nach langem suchen mein Traumbike gefunden, mit dem ich restlos zufrieden bin.
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Im leben nicht.... nie und nimmer.. ich kenn das...ggggg
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
Solche Sachen können die Herren in der EU
Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamellbonbons umfasst ca. 27000 Worte.
Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hat 300 Worte.
Noch Fragen ?
So langsam wird mir alles egal
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Gruß der Chris
RUHRPOTTCREWLER
hatte folgendes mal im Netz gefunden
"BESCHLAGNAHMUNG VON MOTORRÄDERN - WANN IST SIE
ERLAUBT ?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der
Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.
Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also
einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei
entsprechen- den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder
mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht
funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ
vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute
Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in
einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
"Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49
StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld
feststellen zu lassen. Liegt die Meß- stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung
nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ..." . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt
ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die
Ausnahme sein.
Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes
Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige
Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein- heiligen
Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag- nahmt und eingezogen werden.
Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und
die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach §
02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und
Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser
zunehmenden Störung klagen.
Zu einer "normalen" Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch
gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch
unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht
sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht
PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird
zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen. AR-SA">
Weiss aber nicht ob das noch gilt...
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... wer später bremst, fährt länger schnell !!!
Schreibt die KM auf... wie wahr...
hatte ich im Bekanntenkreis - caterham stillgelegt - Fadenscheiniger Grund wie immer - Auspuff..
Kreisstadt mit Hauptwache ca. 20 km entfernt, -
laut Tacho haben die aber dahin - offensichtlich ohne Abschlepper (der aber das Auto vor Ort abgeholt hatte) - ( wie auch immer die das gemacht haben) - 320 km zurückgelegt... Prüfungsfahrt? Die mussten sogar tanken.. Beschwerde hat nix gebracht..
...zumindest war die Karre noch heil - was bei einem 200 PS Seven für ungeübte an ein Wunder grenzt.
Und der Auspuff war auch absolut O.K. Die Kosten weiß ich nicht, aber war nicht wenig..
@reklover
dein text kursiert seit mind. 2 jahren rum im netz.
kannst alles vergessen was da steht
@harmit
schönes avatar-foto
Ihr seid mir Outlaws .....
Erst die Dinger so offen wie möglich fahren und sich dann wundern, wenn es nicht mehr geht.
zum zitierten Beitrag Zitat von harmit
Ich war heute morgen die Penzl eintragen lassen.... gggg
Wundern? Nö.. kein Stück.. aber ich wars nich... ich schawöör!
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Was das Eintragen angeht.. vor Erstzulassung??? Gutachten ginge.. aber das bringt Dir im Falle eines Falles nix.. Erstzulassung ist entscheidend meine ich.. aber noch sind die ja nicht verboten.. es geht um homoligadingsda von neuen modellen..
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Macht euch nicht nass. Das betrifft die Auspuffhersteller bei der Neuhomologation. Die davor erworbenen Anlagen haben doch Bestandsschutz.
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genau,wer weiter oben lesen kann ist von vorteil