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--- CVO Breakout : Wo steht die "E Nr. " am Luftfilter ?? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=42823)
Vielleicht hier:
http://www.motorrad-matthies.com/Harley/2013/Features_CVO_FXSBSE.php
oder hier:
http://www.totalmotorcycle.com/motorcycles/2013models/2013-Harley-Davidson-FXSBSE-CVO-Breakout.htm
für den Anfang sich etwas selbst zusammenstellen.
Kann es aber eigentlich auch nicht sein...
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"Men do not quit playing because they grow old - they grow old because they quit playing!" Oliver Wendell Holmes
Zitat von greyfellow
für den Anfang sich etwas selbst zusammenstellen.
Kann es aber eigentlich auch nicht sein...![]()
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So.... bin jetz weiter und auch wieder nicht...
Harley Köln hatte sich nun informiert und um ein Papier oder ähnliches gebeten von HD.
Antwort HD ( original ) : Gibt es nicht, braucht man nicht. Auf Nachfrage dann : Die E Nummer steht eingestanzt im Grundblech des Luftfilters....
So...war gestern 1. Inspektion machen, war auch Luffi ab....und ?...NICHTS steht da eingestanzt, ausser das Herstellerdatum !!
Die von HD verarschen einen schon sehr ! Der Händler kann auch nichts machen und findet dieses Gebaren auch " sehr fragwürdig "
Was bleibt bis zum heutigen Stand ? tatsächlich nen Katalog oder ähnliches mitnehmen wo das Bike abgebildet ist mit Luffi...( such ich noch ... ) oder der Tip meiner Frau : ..." ... zieh doch das schwarze "streaming eagle " - Verhüterli wieder drüber....dann merkts die Rennleitung nicht so schnell ....."....
aber ...kanns dass sein ???????
Und wenn immer noch Skepsis war, hab ich auch schon auf'n Kaffee zum smile eingeladen, wenn in der Nähe Augenzwinkern
Zitat von stachel
So.... bin jetz weiter und auch wieder nicht...
... du hast die Rennleitung aufn Kaffee eingeladen ?????????![]()
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die einladung hätte ich auch gern angenommen
wahrscheinlich die weibliche rennleitung eingeladen
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Hi,
das Mitführen von irgendwelchen Bildchen wird in Zeiten von PhotoShop u.ä. kaum zielführend sein.
Ähnlich wird es sich mit einer -wie auch immer wohlmeinenden- Bescheinigung des ausliefernden Händlers verhalten: ein eher ganz kleines Licht gegenüber unseren Prüforganisationen.
Licht ins Dunkel wird hier allenfalls eine handfeste Aussage des Deutschen Importeurs bringen können, die -wenn sie gewillt sind- eine Bescheinigung erbringen können, mit welchem Luftfilter das entsprechende Fahrzeug durch die Homologation gekommen ist.
Da der Deutsche Importeur nach meiner Ansicht eh nur einen unnötigen und produktverteuernden Wasserkopf darstellt (da sollte im Rahmen der EU ein einziger reichen, der länderübergreifend alles regelt), wird hier wohl schon der erste Stolperstein zu finden sein.
Der zweite findet sich in jedem Modellprospekt und weiteren Modellpublikationen: das ist die niedergeschriebene Aussage, dass bei bestimmten Motorrädern optionale Sonderausstattungen abgebildet sind, und dass einige der abgebildeten Modelle den US-Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin gilt: Zitat Modellprospekt "Offizielle Homologationsdaten für das jeweilige Fahrzeug sind den jeweiligen Zulassungspapieren zu entnehmen oder beim jeweiligen Händler oder beim Importeur zu erfragen". Na dann viel Erfolg !?.
Damit sind die Damen und Herren des Deutschen Importeurs fein aus dem Schneider, und der Kunde kann im Notfall nur noch an den Händler herantreten, der Ihnen -in Abhängigkeit von der Homologation- möglicherweise ein nicht in allen Punkten legales Fahrzeug ausgeliefert hat, ohne dies dem Kunden mitzuteilen. Ggf. kann hier der ausliefernde Händler kostenneutral nachbessern, in dem er für das fragliche Teil die Umrüstung und Eintragung vornimmt, wie sie von HD Bamberg erhältlich ist.
Gruß, silent
Zitat von silent grey
....
Damit sind die Damen und Herren des Deutschen Importeurs fein aus dem Schneider, und der Kunde kann im Notfall nur noch an den Händler herantreten, der Ihnen -in Abhängigkeit von der Homologation- möglicherweise ein nicht in allen Punkten legales Fahrzeug ausgeliefert hat, ohne dies dem Kunden mitzuteilen. Ggf. kann hier der ausliefernde Händler kostenneutral nachbessern, in dem er für das fragliche Teil die Umrüstung und Eintragung vornimmt, wie sie von HD Bamberg erhältlich ist.
Gruß, silent
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Zitat von Weich-Ei
P.S. Ist die Eintragung von HD Bamberg offiziell ohne TüV Blende/Streifen?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Hi,
Nichtsdestotrotz steht nach wie vor die Frage im Raum, ob die entsprechenden Fahrzeuge mit dem im Eingangsfred "beanstandeten" SE Luftfilter legal unterwegs sind oder eben nicht.
Wenn es mal richtig ernst wird, ist letztlich der jeweilige Eigner der Dumme und muss sich dagegen zur Wehr setzen.
Wie schon mit den erheblich abweichenden Leistungsdaten zwischen Produktunterlagen und denen, die (insbesondere) die CVO Fahrzeuge in D tatsächlich aufweisen, ist der Grund allen Übels in den Konfigurationen zu suchen, die vom Importeur für die Homologation eingebunden werden.
Da u.a. neben einer völlig abweichenden Steuergerätesoftware im Herstellerland zudem auch deutlich abweichende Schalldämpferanlagen verbaut werden, verbleibt für die anstehende SE Luftfilter Unsicherheit nach Ausfall des trägen bzw. wenig kooperativen/hilfreichen Importeurs nun/nur noch die Möglichkeit, anhand der Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE (befinden sich in den Zulassungsbescheinigungen unter Punkt "K") bei der resp. den Behörde(n) nachzuhaken um von dort eine aussagefähige Angabe zu bekommen. Und eben diese Unterlagen werden auch beim Importeur vorliegen, die müssen dort nur wollen.
Das COC Papier ist gegenüber den detaillierten Ausführungen der Fahrzeughomologation gelinde ausgedrückt ein Fliegenschiss, und dient in allererster Linie dazu, den Verwaltungsfachleuten ihre nachvollziehbaren Unsicherheiten bei den Fahrzeugzulassungen und -umschreibungen zu nehmen.
Gruß, silent
Zitat von bestes-ht
HD Bamberg verwendet, wie die meisten, den Tüv Kit von Pistor und somit das Blechteil (Ansauggeräuschdämpfer).
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Zitat von Weich-Ei
[...
Aber eventuell kann ich dann ja klagen das die vom Hersteller angegebene Motorleistung bei weitem nicht erreicht wird...
Ich muss das Thema nochmal herholen.
Gibts hier schon neue Erkenntnisse?
Möchte mir einen SE Ventilator Luftfilter zulegen. Hab auf den Bilder gesehen, dass auf der Rückplatte motorseitig ein E4 eingeprägt ist. Würde das für mein nicht-CVO-Modell was bringen im Ernstfall oder gilt die E-Nummer nur für das CVO-Modell?
Obacht nicht verwechseln, ist da ein "E4" im Kreis eingeprägt oder "e4" im Viereck?
Bei meinem Ventilator "Performance" ist nur ein "e4", keine Ahnung was da beim neuen Ventilator "Extreme Billet" ist.
Das "E4" im Kreis ist eine Bauartgenehmigung das alles geprüft und Eintragungsfrei ist.
Das "e4" ist "nur" eine Typgenehmigung und besagt lediglich das für den LuFi in Holland eine Zulassung erteilt wurde.
Aber nicht unter welchen Voraussetzungen, für welches Bike oder Motor-Auspuff-Ansaugkombi, diese Nummern fehlen.
Das steht nur in der entsprechenden Zulassssungsurkunde.
Allerdings steht seit den 2014er Katalogen jetzt dort "in Verbingung mit Serienauspuff straßenzugelassen" für die "Ventilator's".
Wie das zusammenspielt/zulässig ist mit der homolgierten Ansauggeräuchklappe die dann mit dem orig. LuFi weggfällt kann ich nicht sagen.
Die beiden Haevy Breather sollen nun auch (zumindest für CVO's) laut Katalog straßenzugelassen sein, Hauptsache originales Drosselgehäuse.
Naja ob innen 52 oder 58mm soll mal einer von außen sehen. .
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Zitat von Weich-Ei
Allerdings steht seit den 2014er Katalogen jetzt dort "in Verbingung mit Serienauspuff straßenzugelassen" für die "Ventilator's".
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.