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Geschrieben von Eightball am 18.06.2013 um 19:37:

Tja. Das ist wie bei vielen E Nummer Pötten, die trotz Zulassung viel zu laut sind. Wirst du damit kontrolliert, zahlst auch mit E Nummer.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von mariovlopez am 18.06.2013 um 20:07:

Kennzeichenhalter, seitlich

draufschrauben und gut is!

lg
mario

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Too young to quit - Too old to change!


Geschrieben von alex-hd am 18.06.2013 um 20:29:

Also mein seitlicher KZ Halter von Genscher hat ne ABE!
Auf Nachfrage beim TÜV wollte er mir den NICHT eintragen, da ne ABE dabei ist.
Auch das Straßenverkehrsamt hat die Eintragung verweigert, weil der Halter ne ABE hat.

Scheint also alles auch etwas Willkür zu sein.....

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Gruß Alex cool


Geschrieben von Tschingi am 18.06.2013 um 20:31:

Hi warum erfüllt der die 30 grad nicht???? Das Teilegutachten ist doch für die Sportster, hat er nachgemessen???


Geschrieben von lori am 18.06.2013 um 20:55:

Ich lese immer mal wieder in diversen Foren, dass ein Kennzeichenhalter gar nicht eingetragen werden muss, sondern eben nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss.
Was stimmt denn jetzt?
Die meisten hier haben ihn eingetragen, oder?

Zur Info:

http://www.36world.org/index.php?page=Thread&threadID=32163

Gruß
Stefan


Geschrieben von xonixlino am 18.06.2013 um 21:11:

Zitat von Eightball
Zitat von xonixlino
Leider scheint der TÜV sich nicht zu bilden. Denn §60 der StVZO ist weg gefallen (04.05.2012), darin war die 30 Grad Regelung enthalten.

Aktuell gilt §10 der FZV http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10 - keine 30 Grad Augenzwinkern

Das ist falsch. Die 30 Grad werden in der Richtline 2009/62/EG genannt, auf die in der FZV verwiesen wird.

Da hast du Recht die 30 Grad werden in der Richtlinie wieder genannt! Aber zumindest ist nun die Möglichkeit gegeben das Kennzeichen soweit nach hinten zu nehmen, dass man die 30 Grad erreicht, denn das war mit §60 STVZO nicht möglich. Ein Halter, der neben der hinteren Achse sitzt dürfte folglich nicht eingetragen werden. Aber auch hier kann die Behörde, denn die hat seit Wegfall des §60 auch die Verantwortung zustimmen. Das diese das tut, halte ich aber bei einem Serienbike für dast unmöglich, da man ja durch die bauartliche Veränderung diese Situation herbeigeführt hat.


Geschrieben von Godspell am 18.06.2013 um 21:51:

So wie ich das verstanden habe muss ein Halter der eine ABE hat nicht eintragen und einen mit Gutachten muss man eintragen lassen.
Das ist alles recht schwammig, so sagte mir ein Prüfer.


Geschrieben von Eightball am 18.06.2013 um 21:52:

Lori: Sitz das Teil nicht in der Mitte, wie in der Richtline gefordert, braucht es eine ABE oder muss mit Teilegutachten/ Einzelabnahme eingetragen werden.

Sitzt das Teil deutlich hinter der Radnabe, sollten die 30 Grad vertikaler Raumwinkel normal eingehalten werden. Aus diesen 30 Grad muss das Kennzeichen von hinten beidseitig ablesbar sein. Ob es zu schräg steht, lässt sich relativ einfach überprüfen: ist der Abstand zwischen oberen Ende und unteren Ende des Kennzeichens größer als 10 cm, ist der Winkel zu steil.

Damit versteht die Rennleitung in der Regel keinen Spaß und haut dir nen Kennzeichenmissbrauch rauf.

Godspell: eine ABE erfordert in der Regel keine Eintragung. Außer in der ABE ist eine Anbauabnahme gefordert. Das ist aber eher selten.

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Geschrieben von Godspell am 18.06.2013 um 22:13:

Ich danke euch für die Hilfe.
Am besten fahre ich wohl mit einem Halter der eine ABE hat. also mache ich mich mal auf die Suche.
Denn Lust hab ich nach heute nicht mehr so auf den TÜV


Geschrieben von Tschingi am 19.06.2013 um 06:27:

Ich glaub das mit dem eintragen ist nicht ganz richtig, hab mir selbst nen Kenzeichenhalter gemacht und hab vor 8 wochen mal beim Tüv Automotive angerufen da ich fragen wollte was es kostet wenn ich ein teilegutachten machen lasse, und da würde mir gesagt der Kennzeichenhalter muss nicht unbedingt eingetragen werden, es ist nur wichtig das er die vorgaben mit denn Winkeln, Radien und den Abstand vom Boden einhält.

Aber in der Praxis hab ich gehört das die Rennleitung nichts davon weiss das er nicht eingetragen werden muss und es dann halt immer nur ärger giebt......

Ich fahre heute mal zum TÜV und werde mein glück versuchen.

Wenn du ein Teilegutachten hast kannst es übrigens auch bei DEKRA / KÜS eintragen lassen.

Ich geb euch bescheid ;-)


Geschrieben von Eightball am 19.06.2013 um 07:02:

Die Vorgaben hält er schon nicht mehr ein wenn er seitlich ist. Laut Richtlinie muss er mittig sein.

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Geschrieben von Tschingi am 19.06.2013 um 07:07:

doch doch da steht ja drauf für seitliche kenzeichenhalter


Geschrieben von Eightball am 19.06.2013 um 07:20:

Wo steht was drauf? In der Richtline steht mittig. Weichst du ab, brauchst dafür ne ABE oder musst ihn eintragen lassen. Mittlerweile tragen ne Menge TÜV Stellen gar keine seitlichen mehr ein.

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Geschrieben von xonixlino am 19.06.2013 um 07:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Wo steht was drauf? In der Richtline steht mittig. Weichst du ab, brauchst dafür ne ABE oder musst ihn eintragen lassen. Mittlerweile tragen ne Menge TÜV Stellen gar keine seitlichen mehr ein.

Hab mich gestern abend nochmals eingelesen in das Ganze. Es ist mal wieder echt bezeichnend. Das was du schreibst ist "leider" korrekt. Die Maßgaben der Richtlinie sind sehr deutlich und lassen wenig Spielraum zu. Allerdings scheint ja die Praxis eine andere sein, denn rein theoretisch dürfte man auch keine ABE oder Teilegutachten für ein solches Teil bekommen, wenn es gegen die Richtlinie verstößt. Hinzu kommt die Frage, was passiert wenn du damit aus Deutschland raus fährst. Denn es handelt sich ja um eine Normierung der EG und damit gültig für Europa.

Auf gut Deutsch, zum kotzen unglücklich

Ich werde die Tage mal bei meinem TÜV nachfragen, mal sehen was die sagen, interessiert mich nun doch sehr !


Geschrieben von Eightball am 19.06.2013 um 08:03:

Mit ABE ist das kein Problem. Da steht explizit drin, dass der Halter für den seitlichen Anbau geprüft wurde und alle Maßgaben einhält. Damit darfst du von der Richtlinie abweichen. Mit Teilegutachten kommts auf den Prüfer an, ob er dirs einträgt, oder nicht.

Ich würd das einfach vorher mit dem TÜV abklären. Reicht dem ein Teilegutachten oder trägt er dir deinen selbstgebauten ein, ist gut. Findet man keinen Prüfer in der Nähe der das macht, dann halt was mit ABE.

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