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Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 21:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sturm
Ich bin mit meiner V&H an einen Motorradpolizisten geraten. Der hat mir unmißvertändlich gesagt :
keine ABE . Beim nächsten mal , wenn er mich damit noch mal erwischt kann ich nach Hause laufen und die Harley wird stillgelegt . Um in Ruhe fahren zu können habe ich mir eine Penzl zugelegt.
Ca. Fünf Jahre bin ich mit der V&H gefahren.

Gruß.

Da hat dich der nette Herr falsch informiert. Die cops in Deutschland dürfen das Moped nicht stilllegen. Auch nicht wenn die BE erloschen ist. Das obliegt der Zulassungsbehörde. Das war vor Jahren mal anders, ist aber seit Änderung der StVZO anders.

Hier gilt: Mängelkarte und wiedervorstellen. Wird das nicht gemacht, bekommt die Zulassungsstelle Post von der Polizei über den Vorgang. Dann wirst du von denen nochmal mit Ultimatum auf Änderung angewiesen. Gehst du dem nicht nach, wird die Zulassung entzogen.

Ob dir die Weiterfahrt unterbunden wird liegt im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten.

Das gilt für Deutschland. Wie es in Ö ausschaut kann ich nicht sagen.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von saberlot am 03.02.2013 um 21:23:

Zitat von Eightball

Da hat dich der nette Herr falsch informiert. Die cops in Deutschland dürfen das Moped nicht stilllegen. Auch nicht wenn die BE erloschen ist. Das obliegt der Zulassungsbehörde. Das war vor Jahren mal anders, ist aber seit Änderung der StVZO nicht mehr so.[/quote]
Aber sieht man nicht immer im D Fehrnsehen dass die Cops die Radln stillegen...?

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"Home is, where the street is!"


Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 21:25:

Ich kann dir nur sagen was Rechtslage ist, nicht was im tv läuft. Wie gesagt: vor der FZV war das anders. Da war mit erlöschen BE immer die Zulassung erloschen.

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Geschrieben von saberlot am 03.02.2013 um 21:53:

Gut zu wissen, dann kann ich ja ohne Angst Touren nach D planen

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Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 21:57:

Wie gesagt: ob du weiterfahren darfst oder dir die Karre von einem Sachverständigen zerlegt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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Geschrieben von saberlot am 03.02.2013 um 22:00:

wenn ich nicht weiterfahren darf entspricht das doch einer stilllegung oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

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Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 22:20:

Nö. Bei der Stilllegung kratzt dir einer die Plaketten ab. Die Weiterfahrt unterbindet der cop nach Ermessen.

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Geschrieben von Grocho am 03.02.2013 um 22:21:

Das Bike kommt in die Sicherstellung
Bin gespannt wie 8ball dem Sheriff erklärt das er ne Mängelkarte haben will
Augen rollen

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 22:24:

Klar kann das auch sichergestellt werden. Das hat aber nix mit Stilllegen zu tun.

Nachtrag:

Mal zur Aufklärung:

Stilllegen bedeuten das entfernen der Zulassungsplaketten. Das liegt in der Zuständigkeit der Zulassungsbehörden. Die BE ist seit Einführung der FZV Bestandteil der Zulassung, nicht mehr deren Voraussetzung. Ist die BE erloschen, ist das Fahrzeug dennoch zugelassen.

Die Polizei kann zum Zwecke der Beweissicherung sicherstellen. Entweder den Auspuff oder die ganze Kiste. Zu wahren ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ist nur der Auspuff illegal, wirst du im Falle einer Sicherstellung des ganze Mopeds im Zweifelsfall gute Karten haben. Das wurde in Bayern mal eine zeit lang gemacht und erfolgreich dagegen geklagt.

Die Regel lautet wie oben beschrieben Mängelkarte und wieder vorstellen. Übereifrige Ordnungshüter legen das vielleicht anders aus. Richtig ist es dennoch nicht.

Trotzdem: entstempeln, sprich stilllegen vor Ort durch die Polizei ist nicht.

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Geschrieben von Grocho am 03.02.2013 um 22:54:

Stimmt da geb ich Dir Recht
Der Effekt ist aber fast der gleiche

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Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 23:02:

Nicht ganz. Beim stilllegen musst du das Bike neu zulassen. Beim sicherstellen bekommst du es in der Regel wieder.

Was gern gemacht wird ist sichergestellt und einem Sachverständigen vorführen. Dann entscheidet aber immer noch die Zulassungsbehörde. Kein Cop wird dir ohne Weisung der Behörde die Stempel runter kratzen.

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Geschrieben von dieTor am 03.02.2013 um 23:15:

Zitat von Eightball
Trotzdem: entstempeln, sprich stilllegen vor Ort durch die Polizei ist nicht.

Da hast du recht.
Aber die Polizei kann dir die Weiterfahrt untersagen, wenn von deinem Moppet eine Gefährdung ausgeht. z.B. für die Ohren Anderer.
Bei Pkw mit Sommerreifen in den Schnee-Bergen.
Oder bei Lkw´s wenn sie überladen sind, dann müssen sie umgeladen werden.

Sicherstellen ? Hmmm, weiß ich nicht.
Ja, wenn du ohne Reifenprofil einen Unfall verursacht hast.

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Eightball am 03.02.2013 um 23:37:

Richtig. Sichergestellt wird zur Beweissicherung, sprich der Pott der zu laut war. Kann, muss aber ned. Genauso wie untersagen der Weiterfahrt.

Aber: Hier gehts ja um Österreich. Deshalb mal wieder btt. Bringt ja dem Ersteller nix, wie es hier in D abläuft.

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Geschrieben von Neo am 04.02.2013 um 00:13:

Würde mich trotzdem einmal interessieren wieviele jungs hier aus dem formum wegen einem illegalem Auspuff die Weiterfahrt untersagt bekommen haben.

Wollte nicht einer der modaratoren Einen solchen thread mit umfrage-option starten ?

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Geschrieben von stoani am 04.02.2013 um 08:58:

in erster linie kommt der prüfende blick, ob E-nr vorhanden oder nicht.
bei einer illegalen wirds dann happig.
lt bescheid der behörde gefährdest du durch eine nicht genehmigte anlage "leib & leben" ! hast dann gleich 2 artikel in combi, lärm & umwelt - pro vergehn 100 eus - !

spreche aus eigener erfahrung [V&H, Cl II, US version].

und wenn'st dann das "glück" hast, dass die techn abteilung auch noch vor ort ist, kannst gleich dir eine neue mitfahrgelegenheit suchen.
von den kosten sprech ich lieber nicht Baby

fakt ist, die jungs in blau/weis können dir das kennzeichen abnehmen!
nächster schritt dann, vorfahren bei der behörde, sprich in A die techn abteilung der zuständigen landesregierung, natürlich mit einer zugelassenen anlage.
NUR, wennst pech hast, stehst dadurch zw 4 bis 6 KW'S ! (bekommst ja dann keinen "freien" termin zum vorfahren.)

aber, du hast ca 10 % toleranzgrenze großes Grinsen großes Grinsen


eben wie "fast" alles im leben: reine geschmackssache & auch eine kostenfrage.
entweder / oder !

das leidige thema könnte man noch endlos ausschlachten - zu kleine spiegel, andere reifen dimension, fehlen der warnweste, verbandspackerl etc

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oisdaun
da sepp,

perhaps my best years are gone ...., but i wouldn't want them back. not with the fire in me now. [samuel becket]